Trägt ein Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist auf jeden Fall zu Sperrfrist bei der Arbeitsagentur bei?

...auch wenn trotzdem eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen würde?

Der Hintergrund ist folgender:

Ich wurde eine Woche vor meiner genehmigten Elternzeit ohne Gründe fristlos gekündigt. Was unvorstellbar scheint, wurde hier Realität. Ob das nun jemand glaubt oder nicht, sei dahingestellt und sollte bitte nicht unnötig thematisiert werden. Natürlich ging das Ganze dann seinen Weg über eine Kündigungsschutzklage, welche auch erfolgreich war. Zumindest für den Anwalt, da ich keine Rechtsschutzversicherung mehr besitze. Für mich insofern erfolgreich, dass ich wieder zurückkehren und das Arbeitsverhältnis zu meinen alten Konditionen aufnehmen darf. Dass das nur in der Theorie gut funktioniert, wissen wir alle. Unter diesen Umständen ist ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis natürlich nicht mehr tragbar, auch wenn der RA hier leicht reden hat. Für ihn ist das schließlich nur ein Fall von vielen. Die Alternative würde wie folgt aussehen: 1 BMG Abfindungszahlung (knapp 3.500 Euro) für 3 Jahre Beschäftigung, was ohnehin schon nicht der beste Deal ist, aber der AG muss ja schließlich keine Abfindung bezahlen. Zusätzlich soll das Arbeitsverhältnis zum 30.06. einvernehmlich aufgehoben werden. Also nach meiner Elternzeit (diese endet am 27.06.). Der Passus betriebsbedingte Kündigung wird mit aufgenommen. Sprich, dass es ohnehin zu einer betr.bed. Kü. gekommen wäre.

Allerdings wird hier eben die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, was sich wiederum nachteilig auf den Leistungsbezug auswirken könnte / würde.

Von der Leistungsabteilung der AAG bekomme ich in den nächsten Tagen einen Rückruf, mit der/dem genauen Planung/Ablauf, damit mir hier möglichst wenigs Nachteile entstehen.

Deshalb meine Frage an die "Experten" hier:

Würde ich hier auf jeden Fall eine Sperrfrist riskieren, oder ist das Auslegungssache? Oder liegt hier ein wichtiger Grund vor und man könnte die Sperffrist so umgehen, bzw. vermeiden? Eine Kinderbetreuung ist vorhanden. Meine Lebensgefährtin arbeitet aktuell auf Teilzeit, könnte aber auf Vollzeit aufstocken. Eine neue Artbeitsstelle ist derzeit (noch) nicht in Sicht. Evtl. gibt es hier aber andere Pläne (Selbstständigkeit) >>>> Vllt. ist diese Info evtl. wichtig für die Beurteilung der Lage.

Ich freue mich über jeden ernstgemeinten Ratschlag.

LG Sean

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Hallo Sean1981,

ich widerspreche meinen Vorrednern nur ungern, jedoch muss ich deinem Anwalt recht geben. Es liegt leider im Ermessen deines Sachbearbeiters ob eine Sperre eintritt oder nicht.

Gegen diese Sperre könntest du natürlich auch Rechtsmittel einlegen. Da sehe ich übrigens gute Chancen, da der erwähnte Passus (betriebsbedingte Kündigung) im Aufhebungsvertrag steht UND du bereits ein Arbeitsrechtsfall gegen diesen AG geführt hast.

Du hast dich durchaus korrekt verhalten, indem du die AAG vorher befragt hast, musst dich jedoch jetzt in Geduld üben.

Übrigens: Du erhältst Rechtsberatung und Rechtsschutz bei Gewerkschaften für ALLE Instanzen (Arbeitsrecht und Sozialrecht) mit einem geringen Beitrag (vor Allem bei Arbeitslosigkeit). Außerdem kümmert sich die Gewerkschaft ebenfalls um deine Lohnerhöhungen (Tarifverträge), was keine Rechtsschutzversicherung tut.

Denk mal drüber nach!

Beste Grüße

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Hallo Anijani0101,

das hört sich ja wirklich alles ganz schrecklich an. Ich hoffe ihr steht das durch und deiner Mutter geht es bald besser.

Nun zu deiner Frage:
Wenn deine Mutter schwer krank ist und keine bzw. wenig finanzielle Möglichkeiten hat dich zu unterstützen, gibt es andere Mittel und Wege, dass du dir eine eigene Wohnung leisten kannst. Natürlich erstmal durch eigene Arbeit, aber in der Lebenshilfe bzw. im Bildungswerk wirst du sicherlich auch nicht allzu viel verdienen. Es gibt Möglichkeiten wie das Wohngeld oder weitere soziale Hilfen. Alle aufzuzählen würde jedoch hier zu weit führen.

Ich rate dir zur Bundesagentur für Arbeit zu gehen bzw. deine Gewerkschaft (ver.di) aufzusuchen. Besonders die Gewerkschaften wissen, wie sie dir auf den vielen Behördengängen weiterhelfen können und was dir zusteht.

Versuch es einmal. Du wirst sicherlich nicht enttäuscht.

Ich wünsch dir viel Glück und Erfolg auf deinem Weg.

Beste Grüße

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Hallo Danijelax33,

ob deine ersten 2 Jahre angerechnet werden können, halte ich für sehr wahrscheinlich! Es kommt jedoch auch auf deinen künftigen Ausbildungsbetrieb an. Erkundige dich am Besten bei deiner Industrie- und Handelskammer oder zuständigen Gewerkschaft (ver.di).

Das sind die Profis, die dir sicherlich weiterhelfen können.

Beste Grüße

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Hallo Milchr3is,

es ist

1. nicht möglich, da es zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse sind und

2. nicht ratsam, da du wahrscheinlich als Werkstudent weniger für deine gearbeitete Stunde bekommst als jetzt. (Vermutung).

Lass dich am besten von deiner Gewerkschaft beraten.

Das sind die Profis im Arbeitsrecht.

Beste Grüße

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Es ist nicht möglich! Da eine Befristung ohne Sachgrund nach einer Befristung mit Sachgrund verboten ist! Warum stellt sie dich denn nicht sofort unbefristet ein, wenn du sowieso ab August entfristet werden sollst!?

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Bewerbungsschreiben zur Ausbildung als Immobilienkaufmann?

Liebe Community,

ich möchte mich für eine Ausbildung als Immobilienkaufmann beginnen und habe mein Bewerbungsschreiben angefertigt. Ich würde mich freuen wenn ihr mal darüberschauen könntet und mir evt. verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Danke

"Sehr geehrter Herr Mustermann,

ich beziehe mich auf das am 01.01. 2017 mit Ihnen geführte freundliche Telefonat. Gerne sende ich Ihnen meine Unterlagen zur Bewerbung zu.

Wie ich Ihnen geschildert habe, arbeite ich gerne mit Menschen und so habe ich eine Ausbildung als Sozialassistent abgeschlossen und nach meiner mittleren reife auch die Ausbildung als Erzieher begonnen. Die Arbeit hat mir wirklich Spaß gemacht, doch auf Dauer nicht erfüllt. Nebenberuflich begann ich ein Kleingewerbe im Bereich Webdesign und Marketing. Dabei beinhaltete mein Aufgabenbereich neben der Produktepräsentation auch die kaufmännische Abwicklung. Hier habe ich erfahren, dass mir insbesondere der kaufmännische Bereich sehr gefällt und ich meine Stärken im Umgang mit Kunden entwickeln kann.

Meine Arbeit plane ich sehr verantwortungsbewusst, sorgfältig und effizient. Im Teamgeist gemeinsam gute und praktikable Ergebnisse zu erreichen, schätze ich genauso wie ein eigenverantwortliches und zielgerichtetes Vorgehen. Ziel meiner Arbeit ist es, mit dem Kunden ein gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen und ihn durch sehr hohe Qualität und Termintreue zu begeistern.

Mit neugierigem Interesse stelle ich mich schon immer gerne neuen Aufgabengebieten und neuen Verantwortungsbereichen. Sehr viel Freude habe ich, mit meinen persönlichen Stärken, meiner Hilfsbereitschaft und meinem Organisationstalent neue Projekte anzugehen. Durch meine offene und umgängliche Art fällt es mir stets leicht, auf Menschen zuzugehen und mich auf unterschiedliche Menschen zügig einzustellen. Ich bin es routiniert gewohnt, solide und seriös aufzutreten.

Selbstverständlich habe ich mit den Modulen der MS-Office-Programme (Word, Excel, PowerPoint) und dem Open Office (Writer, Impress) einen routinierten professionellen Umgang und ein solides Grundwissen.

Ab dem 01. Februar 2017 kann ich – idealerweise im Großraum Berlin - zur Verfügung stehen. Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch würde ich mich sehr freuen."

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allo derfrager1997,

hier meine Verbesserungsvorschläge :)

Wie ich Ihnen geschildert habe, arbeite ich gerne mit Menschen und so habe ich eine Ausbildung als Sozialassistent abgeschlossen und nach meiner mittleren reife auch die Ausbildung als Erzieher begonnen

Das kommt mir etwas verwirrend vor. Hast du erst eine Ausbildung zum Sozialassistenten gemacht und danach deine mittlere Reife? Wenn ja, schreib dazu, dass du deine mittlere Reife nachgeholt hast, ansonsten setze es in die richtige Reihenfolge.

 Im Teamgeist gemeinsam gute und praktikable Ergebnisse zu erreichen, schätze ich genauso wie ein eigenverantwortliches und zielgerichtetes Vorgehen.

Lieber "mit Teamgeist"? Finde ich persönlich besser!

 Mit neugierigem Interesse stelle ich mich schon immer gerne neuen Aufgabengebieten und neuen Verantwortungsbereichen.

 "Mit großem Interesse" liest sich besser!

Ich bin es routiniert gewohnt, solide und seriös aufzutreten.

Den Satz würde ich entweder ganz raus lassen oder anders formulieren.

Selbstverständlich habe ich mit den Modulen der MS-Office-Programme (Word, Excel, PowerPoint) und dem Open Office (Writer, Impress) einen routinierten professionellen Umgang und ein solides Grundwissen.

Hier ist wieder das Wort "routiniert" lass es am Besten weg und schließe den Satz nach dem Wort "Umgang". Man kann ruhig mal auf die Pauke hauen ;)

Ansonsten find ich deine Bewerbung aussagekräftig und gut formuliert.

Ich wünsche dir viel Glück bei deiner Bewerbung und drück dir die Daumen, dass du den Job bekommst.

MfG Boltimore

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Hallo inova24,

ein geringfügiges Arbeitsverhältnis (450,00€-Job) ist eigentlich ein ganz normales Arbeitsverhältnis.

Man einigt sich vorher jedoch auf eine verkürzte monatliche Arbeitszeit, die multipliziert mit dem Stundenlohn, nicht höher als 450,00€ ist.

Bspw. bei Mindestlohn (8,84 €/Stunde):

50,75 Std./Monat x 8,84€/Stunde = 448,63 €

Wenn du länger arbeiten solltest, müsstest du entweder die Überstunden auf ein Zeitkonto packen, damit du in einem anderen Monat weniger arbeiten kannst oder du lässt dir mehr auszahlen. Dann könnte es aber auch eng werden, sodass es kein sozialversicherungsfreier Job mehr ist und du Sozialabgaben zahlen müsstest und dir somit weniger netto übrig bleibt. Außerdem muss der Arbeitgeber mit einem Zeitkonto einverstanden sein.

Lass dich am besten von einem Anwalt (Fachbereich Arbeitsrecht) beraten, falls du eine Rechtschutzversicherung hast. Oder du gehst zu deiner zuständigen Gewerkschaft vor Ort. Dies sind die Profis, die dir auf jeden Fall weiterhelfen können.

Ich hoffe das ich dir helfen konnte.

MfG Boltimore

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Hallo xndkxkd,

ich empfehle dir vorab bei einigen Berufsschulen die entsprechenden Lehrer zu befragen oder bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (kurz NGG) anzuklopfen. Die haben täglich mit der Hotelbranche zu tun und kennen die schwarzen Schafe sowie du guten Ausbildungsbetriebe bei dir in der Nähe bzw. in deinem Wunschort.

Ich drück dir fest die Daumen, dass es genauso wird wie du es dir vorstellst und viel Erfolg bei deiner Ausbildung.

Gruß
Boltimore

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Hallo Pelasko,

es ist erstmal schön zu wissen, dass du genau deine Passion gefunden hast. Dafür brauch man ja schon in der Regel etwas länger.

Ich empfehle dir vorab bei einigen Berufsschulen die entsprechenden Lehrer zu befragen oder bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten anzuklopfen. Die haben täglich mit der Hotelbranche zu tun und kennen die schwarzen Schafe sowie du guten Ausbildungsbetriebe bei dir in der Nähe bzw. in deinem Wunschort.

Ich drück dir fest die Daumen, dass es genauso wird wie du es dir vorstellst und viel Erfolg bei deiner Ausbildung.

Beste Grüße
Boltimore

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Hallo Reiskorni93,

ob deine Arbeitszeiten so rechtens sind, kann ich schwer beantworten. Dafür müsste man deinen Arbeitsvertrag einsehen und ggf. auf Tarifverträge achten.

Auf jeden Fall kann dir aber deine zuständige Gewerkschaft dabei helfen, ob sich hier alles im rechtlichen Rahmen befindet und ob du dagegen vorgehen kannst bzw. wie dein Handlungsspielraum ist.

Als Tierpfleger in einer Tierarztpraxis wird das wahrscheinlich die Gewerkschaft ver.di sein. In jeder größeren Stadt hat diese Gewerkschaft eigentlich ein Büro.

Hier kannst du dein zuständiges Büro finden: https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden

Ich hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen konnte!

Beste Grüße
Boltimore

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Was tun, wenn Gehalt nicht dem entspricht, was im Arbeitsvertrag steht?

Liebe Leute, ich habe mehrere Fragen zu meinem Arbeitsvertrag. Zunächst einmal: ich arbeite seit über einem Jahr bei dem Betrieb, zunächst als Vollzeitkraft, seit August 2015 als Minijobberin. Ich hatte letztes Jahr gekündigt und wurde als Minijobberin unmittelbar im Anschluss neu eingestellt. Der Vertrag besagt "Das Arbeitsverhältnis wird für die Zeit vom 19.8.2015 bis 18.2.2016 zur Probe eingegangen und endet nach Ablauf dieser Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, geht es in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis über."

a) Ist es überhaupt rechtens, dass ich nochmal Probezeit habe UND dass die gesamte Vertragslaufzeit als Probezeit gilt? Außerdem ist nun schon der 1.2.2016, ich wurde für Februar noch nicht eingeteilt (Dienstplan steht aber schon) und ich habe noch nicht erfahren, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht.

Ich werde nach Stunden bezahlt, theoretisch mit Stundenlohn, und bekomme nur die Stunden ausgezahlt, die ich tatsächlich dort gearbeitet habe. Als ich einmal im Dienstplan eingeteilt war, aber dann krankgeschrieben wurde, wurde ich auch nicht bezahlt. Das hätte so nicht sein dürfen, oder? (b) Außerdem: Mein Vertrag sagt "Die Arbeitszeit beträgt maximal 47,36 Stunden monatlich, die Beschäftigung erfolgt geringfügig i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Das vereinbarte Entgelt beträgt € 450 pro Monat." c) Heißt das nicht, ich müsste jeden Monat 450 Euro bekommen, unabhängig davon, wie viel ich gearbeitet habe (denn dort steht "maximal 47,36 Stunden"). Nirgendwo im Vertrag ist ein Stundenlohn angegeben. Hat sich der Arbeitgeber da unglücklich ausgedrückt, was mir zu Gute kommen könnte? Leider ist mir der wirre Vertrag erst jetzt aufgefallen. Kann ich auf die 450 Euro im Monat bestehen, auch rückwirkend?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann und mir Tipps geben würde, wie ich vorgehen kann.

Vielen Dank,
Gini

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Hallo Giniru,

dein neuer Vertrag scheint nicht auf Probe zu sein, sondern eine Befristung bis zum 18.02.2016 zu enthalten. Ob das nun rechtens ist, kommt darauf an ob dein vorheriger Vertrag mit deinem Arbeitgeber befristet (mit oder ohne Sachgrund) oder unbefristet war.

War er mit einem Sachgrund befristet oder unbefristet, so ist dein neuer Vertrag so nicht korrekt und du kannst vor dem Arbeitsgericht feststellen lassen, dass es sich hier um einen unbefristeten Vertrag handelt (siehe dazu §14 TzBfG ff.)

Wegen der Bezahlung:
Wenn in deinem Vertrag ein festes Gehalt von 450,- € vereinbart wurde so ist dieser Betrag auch ständig zu zahlen. Ob der Arbeitgeber dich einesetzt oder nicht, ist dabei erstmal zweitrangig (Stichwort: Annahmeverzug)

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist natürlich auch für Minijobber vorgesehen. Somit steht dir für die Zeit, die du durch Krankheit ausgefallen bist, natürlich eine Bezahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) zu.

Man kann das sich natürlich rückwirkend geltend machen und/oder ggf. einklagen. Hierbei sind jedoch Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag bzw. geltenden Tarifvertrag zu beachten. Besteht beides nicht, so gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Ich rate dir rechtlichen Beistand heranzuziehen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Arbeitsrecht abdeckt geh zu einem Anwalt. Ansonsten kann ich dir deine zuständige Gewerkschaft empfehlen. Hier sitzen Arbeitsrechtsexperten, die sich auf deine Branche spezialisiert haben.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte und wünsch dir viel Glück, Kraft und Erfolg bei deinem Kampf um dein Recht.

Beste Grüße
Boltimore

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Hallo Marclela,

grundsätzlich kann der Arbeitgeber deine Frau nach Hause schicken sobald er nichts mehr für sie zu tun hat. Dies hat aber einige Folgen:

  • Ich rate deiner Frau ein Schreiben aufzusetzen in dem sie ihr Arbeitskraft ausdrücklich für die vereinbarten 37,5 Std./Woche anbietet. Dieses Schreiben würde ich mir vom Arbeitgeber abzeichnen lassen und ihm in Kopie übergeben. Schickt er sie nun trotz dessen nach Hause befindet er sich im sogenannten Annahmeverzug § 615 BGB. Das bedeutet, dass er deiner Frau weiterhin das volle Gehalt auszahlen muss, obwohl sie nur 17,5 Std. gearbeitet hat.
  • Falls es einen Betriebsrat gibt sollte sie diesen unbedingt einschalten.
  • Ich rate ebenfalls immer zu seiner zuständigen Gewerkschaft zu gehen und sich rechtlich beraten zu lassen. Dort sind die Arbeitsrechtsprofis die weiterhelfen können.
  • Möchte er diesen Umstand dauerhaft ändern, muss er eine Änderungskündigung aussprechen. Damit würde ich auf jeden Fall zum Anwalt oder zur Gewerkschaft gehen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig behilflich sein und wünsche gutes Gelingen.

Beste Grüße Boltimore

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Hallo Nbalu,

Mitglieder der JAV genießen während ihrer Amtszeit einen besonderen Kündigungsschutz, § 15 KSchG.

In dieser Zeit kann der Arbeitgeber nur außerordentlich und mit Zustimmung des Betriebsrats kündigen. Das ist der sog. volle Kündigungsschutz.

Im § 15 KSchG ist ebenfalls geregelt, dass es einen nachwirkenden Kündigungsschutz bis zu einem Jahr nach der Amtszeit gibt. Hier kann der Arbeitgeber ebenfalls nur außerordentlich kündigen. Es bedarf jedoch nicht mehr der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebsrates.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte und möchte dir noch raten dich bei solchen Fragen an deine zuständige Gewerkschaft zu wenden. Dort sitzen Arbeitsrechtsprofis, die dir auf jeden Fall kompetent zu Seite stehen.

In Foren wie diesem hier, kommen zu oft Halbwahrheiten daher, die dann für bare Münze genommen werden.

Hab noch einen schönen Tag.

kollegiale Grüße
Boltimore

PS: Würd mich freuen, wenn du meine Antwort als hilfreich markierst :)

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Hallo und Guten Morgen,

Natürlich kannst du dich auf diesen Arbeitsplatz bewerben. Begründe deine Bewerbung mit der ständigen Unsicherheiten, die eine Befristung mit sich bringt! 

Gibt es in deiner Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, sprich mit ihm und lass dir von ihm helfen. 

Ich drück dir die Daumen, dass du die Stelle bekommst! 

Beste Grüße

Boltimore

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Gaming Laptop Geforce 970m oder 965m?

Hallo hallo

ich habe einen Laptop in Aussicht (schenker xmg p705), das einzige was ich noch entscheiden muss ist welche der beiden Grakas ich verbauen soll. Ich benötige den Laptop einerseits für anspruchsvolle Software a la Photoshop oder Cinema 4D, aber gutes Spielen sollte auch drin sein! Ich muss nicht unbedingt die aktuellsten Spiele auf highend spielen und ich spiele auch nicht allzu oft, allerdings sollte der Laptop noch gut in 3-4 Jahren taugen sodass ich dann erscheinende Titel noch auf mittel spielen kann.

momentan spiele ich eigentlich nur cs:go was natürlich auch auf ner kartoffel läuft aber würde gerne hitman absolution oder assassins creed unity oder neue total war titel spielen. die brauchen dann schon bissl mehr dampf als mein jetziger laptop.

Vom Preis her spielt es eher weniger eine Rolle, allerdings möchte ich nicht dass der Laptop zu laut & heiß wird (stromverbrauch bei der 965 - ca 60-70 watt, 970 bei etwa 75-85 watt). Bemerkt man diesen Stromverbrauch-unterschied überhaupt? Lohnt sich die bessere Grafikkarte für mich? ich will beim aufwendigeren benutzen keinen röhrenden hirsch auf dem tisch stehen haben... habe einen test gesehen mit der schwächeren (bis 48 dezibel) und bei der 980 waren es 55 dezibel, wird bei der 970 dann wohl so beo 52 liegen.

Benutzt wird der Laptop wohl eher stationär (bitte keine Kommentare a la hol dir n gaming pc), akkulaufzeit ist also nicht so wichtig.

danke für tipps !!

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Hallo Glooobsch,

ich hatte bis vor Kurzem ein Schenkernotebook mit einer 675m und konnte damit eigentlich alle Spiele spielen. Mit Photoshop etc. arbeite ich nicht, sollte aber auch klappen.
Die Belüftung der Grafikkarte war bei meinem Notebook in Volllast schon etwas lauter, aber bei weitem nicht störend. Nur die warme Abluft war schon heavy (Wasserflasche daneben wurde schnell sehr warm) :)
Ich würde mich persönlich immer für die Leistungsstärkere entscheiden, vor allem weil du etwas für längerfristig haben möchtest. Vor Kurzem hat Nvidia die Preis für die 980 und 970ti gesenkt. Vielleicht schlägt sich das bald auf die Preise der mobilen Karten durch?
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen! :)
freundliche Grüße

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Hallo ginny1106,

erstmal finde ich es schade, dass du deine Ausbildung abbrechen musstet, aber du wirst bestimmt deine Gründe haben. Hast du denn bereits etwas Neues?

Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und damit muss dein Arbeitgeber/Ausbilder nicht auf die Kündigung reagieren. Du kannst ab dem 13.04 (das ist übrigens in der Vergangenheit) zu Hause bleiben.

Beachte bitte, dass du dich mit dieser Kündigung nicht mehr in diesem Beruf ausbilden lassen darfst (§22 Abs.2 Ziffer 2, Berufsbildungsgesetz).

Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein und wünsche dir weiterhin viel Erfolg.

MfG
Boltimore

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Hallo daniel1086,

aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass bis zu 90% aller Entscheidungen vor dem Arbeitsgericht für die Arbeitnehmerseite entschieden werden. Natürlich kommt dies immer auf den Einzelfall an und man muss teilweise auch Glück mit dem hauptamtlichen Richter haben, aber grundsätzlich solltest du dich nicht verrückt machen lassen. Dein Anwalt wird dir sicherlich gut zur Seite stehen.

Ich wünsch dir viel Erfolg. Vielleicht kannst du hier ja mal schreiben wie es ausging.

MfG

Boltimore

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Das geht nur, wenn die Gesamtstundenzahl der beiden Vertretungen nicht über die des zu Vertretenden hinaus geht.

Bspw. zwei Teilzeitkräfte für einen Vollzeitarbeitnehmer in Elternzeit.

Zwei Vollzeitkräfte für eine Vollzeitkraft in Elternezeit ist nicht möglich, da nun eine missbräuchliche Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetz stattfindet.

Ich empfehle dir/euch den Kontakt zu deiner zuständigen Gewerkschaft. Dort sitzen die Experten für solche Themen.

Ich hoffe ich konnte deine Frage hilfreich beantworten.
MfG
Boltimore

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Hallo Peggy,

im §622 BGB Abs.2 steht deutlich geschrieben wie lang die Kündigungsfristen für arbeitgeberseitige Kündigungen sind.

Davon kann jedoch durch Tarifvertrag abgewichen werden. (nicht durch den Arbeitsvertrag)

Wenn sich der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag bezieht sollte man sich den mal anschauen. Desweiteren wäre zu prüfen ob der AN oder AG tarifgebunden ist (Mitlgied? Allgemeinverbindlich? etc.).

Wenn das nicht der Fall ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Wende dich am besten an deine Gewerkschaft vor Ort, dort sind Arbeitsrechtsprofis die dir in jedem Fall bei deinem weiteren Vorgehen helfen können!

Mit besten Grüßen Boltimore

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Hallo MidzuChi,

dein Bruder besitzt nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Im Falle des Lohns ist zu prüfen ob dein Bruder Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Ist er es nicht hat er keinen Rechtsanspruch auf den Tariflohn.

Kann er also nicht beweisen, dass mündlich der Tariflohn ausgehandelt wurde, wird es eng.

Wenn er Gewerkschaftsmitglied ist und der AG im Arbeitgeberverband Mitglied mit Tarifbindung ist der Rechtsanspruch auf den Tariflohn gegeben und man kann es sich arbeitsrechtlich einklagen.

Wende dich an deine Gewerkschaft (IGBAU) vor Ort, dort sind Arbeitsrechtsprofis die dir in jedem Fall bei deinem weiteren Vorgehen helfen können!

Ich hoffe ich konnte behilflich sein. MfG Boltimore

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