Also wie du ja mittlerweile durch die Strafgelder erkannt hast, ist Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt. Im Übrigen heißt die richtige Bezeichnung "Erschleichung von Leistungen"; macht sich nicht gut im Führungszeugnis. Wie dem auch sei. Du bist Wiederholungstäter und es besteht wahrscheinlich auch eine Wiederholungsgefahr für die Zukunft. Kurzum: Wer 13 Mal schwarz fährt und dabei erwischt wird, sollte sich in aller Regel einen Anwalt für die bevorstehende Verhandlung nehmen. Dies ist deshalb ratsam, weil der Richter natürlich Einblick in deine Akte hat und möglicherweise erkennt dass man bei dir mit einem Strafgeld nicht weiterkommt.
Keiner kann dir hier sagen, welche folge das nächste Strafverfahren für dich ergibt. Ob das jetzt nochmal ein Strafgeld, Sozialstunden oder eine freiheitsstrafe sein wird, liegt in der Hand des Richters. Genug Angst eingeflößt: Bei deinem Einkommen steht dir Prozesskostenhilfe zu. Bitte spreche deinen Anwalt des vertrauens darauf an, denn dadurch minimieren sich deine Kosten. Tätige Reue ist immer gut, sofern sie ernst gemeint ist. Von daher finde ich die Idee mit dem Entschuldigungsschreiben vorbildlich, bezweifle aber stark dessen Auswirkung.
Zusammengefasst: Du sollst natürlich die Strafanzeige ernst nehmen, aber als juristischer Leihe kann ich dir sagen so schnell kommst du nicht in den "Knast" trotz Wiederholung. Ich bin mir bewusst ,dass Anwälte alles andere als günstig sind, aber sie sind in vielen fällen notwendig. Mach dir nicht allzu viel sorgen. und bespreche alles weitere mit deinem Anwalt. Und bitte spreche die Prozesskostenhilfe an!