Schau doch mal im Brand- oder Hilfeleistungsgesetz von Rheinland-Pfalz nach. Hier ist auch die Mitgliedschaft in einer FF geregelt.

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Wenn er relativ schnell für diese Wehr verfügbar ist, wäre es normal kein Problem. Es bringt nur nichts, wenn er in die Feuerwehr aufgenommen wird und zu den Einsätzen immer zu spät kommt. Ich weiss, das in Niedersachsen Kameraden an ihrem Zweitwohnsitz in einer Feuerwehr Mitglied sind z.B. unterhalb der Woche aufgrund der Arbeitsstelle. Am besten mal mit den Verantwortlichen der Wehr über dieses Problem sprechen.

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Mach doch auf einen Wochende mal eine 24 h Übung.Wenn du die Möglichkeit hast funktioniert so: Du benötigst: Einen Maschinisten mit Löschfahrzeug. Die Kids kommen an einen Wochenende auf die Wache oder Gerätehaus und halten sich hier für 24 h auf. Natürlich mit schlafen gehen. Während dieser Zeit kommen dann hin und wieder kleinere oder grössere Einsatzlagen. Liegt an euch, was ihr denen gibt. Das Ganze soll einen Dienst bei der BF simulieren. Kommt bei den Kids echt gut an.

Viel Erfolg weiterhin bei deiner Arbeit!

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Ergänzend: Sonder- und Wegerecht. Sonderrrecht: Mit überhöhter Geschwindigkeit gahren und mit grösster Vorsicht über rote Ampeln fahren. Also befreiung von bestimmten Vorschriften. Wegerecht: Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen/sollten Platz machen Vorfahrt, rechts ranfahren u dergl. Darf aber nur in Anspruch genommen werden wenn Signalhorn und blaue Lampen zusammen verwendet werden. Nur die blauen Lampen einzuschalten reicht nicht aus. Hier hat das "Sonderfahrzeug" laut Gesetzgeber kein Sonder- und Wegerecht. §35 und 38 StVo.

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Hallo,

hier mal ein interessanter Link für noch nicht Feuerwehrleute zur 26-3. Aber wie schon geschrieben ist das keine Voraussetzung für die FF. Er muss die Truppmannausbildung absolvieren, welche aus 2 Teilen besteht. Natürlich sollten Höhen kein Problem sein(Leiter steigen, Abseilübungen)

http://www.sebastian-spreen.de/archives/376-Neue-G263-Untersuchung.html

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Könnte auf fahrlässige Brandstiftung rauslaufen. Die Versicherung wird dich dann wohl in Regress nehmen. Die Dinger sind saugefährlich und gehören in jedem Bundesland verboten!

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Er muss sich für 6 weitere Jahre verplichten. Das heist er muss eine bestimmte Anzahl an Stunden im Jahr ableisten. Das geht aber nicht bei jeder FF. Am beste der Leiter der Feuerwehr macht sich mal bei der Gemeinde über diese möglichkeit schlau. Achtung, wenn der Einberufungsbescheid kommt ist es zu spät. Also das ganze so schnell wie möglich klären.

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Ich finde Berufs- und Freiwillige Feuerwehren unverzichtbar. Und nicht nur in der heutigen modernen Zeit. Schadenfeuer gab es schon immer und wird es immer geben. Selbst wenn nicht der klassische Brandeinsatz gefordert ist. Die Feuerwehren müssen sich immer mehr spezialisieren und ihre Ausrüstung ständig den neuen Begebenheiten und Fortschritt anpassen. Viele rufen die Feuerwehr zur Hilfe wenn sie keinen anderen Rat mehr haben oder kein anderer weiter helfen kann. Die Feuerwerh hilft immer und kann fast alles.

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Das kommt ganz auf die Stadt oder Komune an. Einige berechnen den Einsatz andere wieder nicht. Aber auch die Situation ist manchmal über die Kosten entscheidend. Beispiel: Bei uns sind nach heftigen Regengüssen sämtliche Keller von Wohnungen voll gelaufen. In diesem Fall hat keiner der Geschädigten die Kosten tragen müssen. Bei der Wachmaschine oder Wasserrohrbruch zahlt die Versicherung die entstandenen Schäden einige sogar den Einsatz. Dieser ist dann meistens kostenpflichtig. Mach dich am besten mal bei deiner zuständigen Behörde (Landkreis, Stadt) und deiner Versicherung schlau.

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Hallo,

es gibt Firmen, die sich auf Brandsanierungen spezialisiert haben. Ich würde auf jeden Fall solch eine beauftragen und zu Rate ziehen. Mit Lüften und etwas neuer Farbe ist es nicht getan. Durch das Feuer haben sich Giftstoffe in den Materialien festgeesetzt, die dann aufgenommen werden. Alle Betroffenen Bewohner sollten schnellstmöglich in eine Ersatzunterkunft (wo auch immer) verbracht werden. Schönen Gruß und viel Erfolg!

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Hallo Damas,

ich bin auch der Meinung, das du den Einsatz nicht bezahlen musst.Die Feuerwehr ist laut Brandschutzgesetz des Landes für die Gefahrenabwehr zuständig. Da bei solch einem Feuer auch sehr viel Rauch entsteht werden die Feuerwehrleute auf jedem Fall noch tätigwerden. Deine Wohnung muss mit einem Belüfungsgerät durchgelüftet werden. Den RTW musstdu auch nicht zahlen. Zu Einsätzen dieser Art fahren die Feuerwehren öfter raus. Einsätze wie Kellerauspumpen sind in einigen Gemeinden oder Städten kostenpflichtig. Schönen Gruß und immer schön vorsichtig sein. Thorsten

PS: Nimm lieber eine Löschdecke zum ablöschen. Es gibt auch spezielle Feuerlöscher für Fettbrände.

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich schicke da auch nichts zurück und warte eine evtl. Klage ab!

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