Du musst am ersten Tag einfach nochmal so einen Anamnesebogen ausfüllen. Wenn sich zwischen der Einstellungsuntersuchung und dem Tag der Einstellung nichts verändert hat, siehst du keinen Arzt mehr.

Zumindest war es bei mir damals so.

Man muss nur nochmal vorstellig werden, wenn sich wie gesagt Änderungen ergeben haben oder in der Zwischenzeit neue Erkrankungen aufgetreten sind

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Die Polizei kann überhaupt nicht selbst die Fahrerlaubnis entziehen. Das kann nur die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Richter.

Die Polizei kann den Führerschein beschlagnahmen. Dann hat man aber grundsätzlich immer noch eine Fahrerlaubnis im Fahrerlaubnisregister.

Der Führerschein ist nur ein „Beweis“, dass man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

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Nein, hat er nicht.

Du musst bei der BPOL auch keinen Auszug deiner Krankenakte der letzten 5 Jahre vorlegen.

Du bekommst einen Bogen, den du wahrheitsgemäß ausfüllen musst!

Schummeln fällt hier auf und dann bist du direkt raus.

Anhand der Angaben von dir auf dem Bogen entscheidet der Arzt, ob du tauglich bist, er noch weitere Unterlagen oder Untersuchungen bei dir für notwendig hält oder ob du direkt untauglich bist.

Das gilt natürlich nur für die Einstellungsuntersuchung.

Wenn du dort schon bist und über die freie Heilfürsorge einen anderen Arzt als ihn aufsuchst, bekommt er die Diagnosen zugesendet, da er meist erst an einen anderen Arzt überweisen muss.

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Man sieht das teilweise recht deutlich beim Vorbeifahren. Gerade wenn man selbst in höheren Fahrzeugen unterwegs ist. Also Vito oder Sprinter.

Und zur Erforschung von Owis stehen die Mittel aus der StPO zur Verfügung. Also auch der §110 StPO. Grundsätzlich kann man sich auch die Apps auf dem Handy vorzeigen lassen.

Beweistechnisch ist es genau wie beim Telefonieren. Bis es zur Kontrolle kommt, haben die meisten das Handy auch nicht mehr unmittelbar am Ohr oder in der Hand.

Strafe wird trotzdem fällig.

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Mir haben die damals gar kein Blut abgenommen. Nur Urinprobe, EKG, Lungenfunktionstest, gewogen und gemessen und der Arzt hat sich meine generelle körperliche Verfassung angesehen. Kann mir aber vorstellen, dass der Umfang auch abhängig von der Vorgeschichte ist.

Davor noch kurz das Sehvermögen überprüft.

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Alle Polizeien, egal ob der Länder oder des Bundes, richten sich einheitlich nach der PDV 300.

Da macht es keinen Unterschied wo du dich bewirbst.

Probieren kannst du es, erwarten würde ich aber nicht zu viel.

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Du solltest dich in den restlichen Tagen jetzt eher schonen. Einen relevanten Trainingseffekt kannst du in den verbleibenden Tagen sowieso nicht mehr erzielen.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass man dann in der finalen Abnahme immer etwas besser abschneidet als im Training, da man einfach mehr unter Adrenalin steht und, zumindest beim Cooper, auch nicht alleine läuft.

Ich hatte auch die meisten Probleme mit dem Cooper, ich musste als Mann 2.400m in 12 Minuten laufen, was damals für mich eine wirkliche Qual war.

In der Ausbildung waren es dann knapp 2.800m in 12 Minuten, die wir laufen mussten. Da kommt also nochmal ein ganzes Stück dazu. Aber man wird wirklich sehr gut durch die jeweiligen Polizeitrainer drauf vorbereitet.

Solange man sich deren Ratschläge und Tipps zu Herzen nimmt und regelmäßig trainiert, schafft man das auch.

Dir bis dahin viel Erfolg!

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Bei mir persönlich war es damals noch so, dass es ein Formular gab. Damit bin ich zum Bademeister, habe kurz mit ihm gequatscht, er hat die geforderten Fähigkeiten überprüft ( das waren meine ich die Anforderungen des Abzeichens in Bronze ) und hat, nachdem ich alles erfolgreich bestanden habe, diesen Zettel ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben.

Diesen Zettel musste ich dann innerhalb einer gewissen Frist mit ein paar weiteren Unterlagen einreichen.

Gibt es diesen Zettel nicht mehr?

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