Das hab ich hinter mir, es gehört eben dazu. Solange du nicht 3 Jahre kehren musst, ist alles oke. Es kommen andere Zeiten.... du bist "nur" Auszubildender und dies wird in der heutigen Gesellschaft "leider" noch so angesehen

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Gründungskaptial liegt ja bekanntlich bei einer GmbH bei 25.000 Euro, außer bei einer Ein-Mann-GmbH. Sofern du dies im Gesellschaftsvertrag angibst sollte es keine Probleme geben.

Also deine Einlage von 20.000 Euro und diese deines Gesellschafters von 5000 Euro... sind wir bei 25000 euro. Die Gewinnbeteiligung, die Anteile.... kannst du ja alles im Vertrag festhalten

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Fahrzeughalter bekommt einen Brief, da bin ich mir ziemlich sicher. Natürlich wird dein Name in dem Brief auch vorkommen

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Ich schätze in 1 bis 2 Jahren, je nach dem wie es mit Russland und der gesamten Impfstoffentwicklung weiter geht

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Normalerweise stellst du eine Gastschulantrag, wenn die Berufsschule wirklich auch den Ausbildungsberuf lert. Ich würde mit dem AG in Kontakt treten ob es funktioniert, wenn nicht dann nicht und wenn ja, dann musst du dich selber darum kümmern.

Und zum formulieren kann ich nicht helfen, frag google

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