Ein Inkasso hat meinem Freund angedroht´´ wegen Zahlungsverweigerung sich an sein Bankinstitut zu wenden und er muss damit rechnen das er eine Kontosperrung in kürze eintreten wird. Dieses einfache Schreiben hat kinen direkten Ansprechpartner, also es steht eine Tel.Nr. aber wer das verfasst hat????
Damit die Kontosperrung verhindert wird, soll er sofort zahlen...
§33 BDSG wir spichern Personendaten Anschrift-Kontoverlauf gemäß § 28 BDSG
Am selben(!!) Tag in weiteres Schreiben mit anderem Datum: Darin steht: Im Rahmn unserer Fristenkontrolle´´ wurde Ihre AKTE(welche Akte???) vorgelgt.. Wir ghen davon aus das sie gewillt sind(!!) die Forderung u begleichen rufen sie uns sofort an....
Das wars kein direkter Ansprechpartner... Nur Tel. Nr.
Kann uns jemand helfen?
Frage: Das Schreiben war kein Einschreiben... Man hat keinen direkten Ansprechpartner...
Dürfen die einfach so das Konto sperren???
- Wie soll er bloß sich verhalten? Im schreiben stht er soll anrufen...
Für Tipps sind wir sehr dankbar.
Gruss
S.