In boomenden Zeiten von Online-Konkurrenz mit "24/7 Openings", sollte schon längst das 1956 in Kraftgetretene Gesetz "Ladenschlussgesetz § LadSchlG", reformiert werden. Dieses Gesetz ist von Bundesland zu Bundesland verschieden (Süden tendenziell konservativere Öffnungszeiten als z.B. Stadt-Staat Berlin).

Wenn der Einzelhandel in deutschen Innenstädten bestand haben möchte, dann sollten drei wesentliche Bestandteile in die Neuzeit gekickt werden. Diese sind:

  • Öffnungszeiten bundesweit auf 24/7 für alle Einzelhandelsunternehmen (Kioske, Einkaufsläfen, Shopping-Malls, etc.)
  • Individuellerses Angebot an verschiedenen Einrichtungen in der Innensctadt. Also eine buntere Marktlandschaft. (Wenn gefühlt alle Städte in Deutschland nahezu identische Läden und Sortimente, Preise und Öffnungszeiten anbieten, ist das sehr langweilig, eintönig und typisch deutsch.)
  • Mehr Preisvielfalt sowie verschiedene Angebote von unterschiedlichen Marken, Modellen, Varianten sowie Preisklassen.
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