Beamtenbeleidigung ist ein Straftatbestand, den es schlicht nicht gibt. Beamte sind vor dem Gesetz Menschen wie du und ich, demnach kann nur eine Beleidigung geahndet werden. Bei Delikten unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Offizialdelikt, also einem Delikt, bei dem die Polizei ein Ermittlungs- und/oder Strafverfahren einleiten MUSS und einem Antragsdelikt, bei dem es dem Geschädigten obliegt, eine Strafanzeige zu stellen. Beleidigung ist ein Antragsdelikt, der Geschädigte ist in deinem Fall allerdings nicht der Beamte selbst, sondern dessen Dienstherr, sprich das Bundesland. So viel dazu.
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Klingt für mich eher nach extremster Geltungssucht. Sag ihm klipp und klar dass du auf so einen Mist keine Lust hast.
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Biege doch ein Stück stabilen Draht zu einem leichten haken und versuch damit die Nachricht von unten aus der Flasche zu heben. :) Viel Erfolg