Also zunächst finde ich es doch sehr verwunderlich welchen Tonfall (Saftladen) manche hier anschlagen wenn es um Arbeitnehmerüberlassung geht, einem Geschäftsbereich der auf der ganzen Welt, außer in Deutschland, mittlerweile hohes Ansehen genießt. Dara sieht man auch wo das deutsche Arbeitnehmerproblem liegt. Unflexibel, Negative Denkweisen und "ja nix Neues". Nun aber zu Deiner Frage. In der Arbeitnehmerüberlassung gibt es mehrere Tarifverträge. Denn Arbeitsplanung ist keinesfalls gesetzlich geregelt, eher schon Tarifvertraglich oder Einzelvertraglich. Meines Wissens steht hierzu weder in IGZ, BZA noch AMP-Tarifvertrag ein Passus. Also ist zu prüfen, ob es in Deinem Einzelarbeitsvertrag geregelt ist. Wenn Du hierzu nichts findest, ist es garnicht geregelt und Du könntest somit von einem Tag auf den anderen geplant werden. Dafür kann aber der "Saftladen" nix, denn sowas fragt man im Einstellungsgespräch.

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Anderer (welcher?)

Ich bin bei Kabel BW und habe keinerlei Problem- DSL traumhaft schnell, trotz alten Rechners.

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Lieber Critter, in meinen 15 Jahren als Marktleiter/Hausleiter/ Betriebsleiter habe ich solche Mitarbeiter auf drei verschiedene Weisen versucht "rum zu kriegen". Zum Einen, habe ich Ihnen die gleiche Szene mit einem "bestellten Kunden" vorgespielt und sie dann gefragt, wie dies auf Sie wirkt. Zum Zweiten habe ich sie mit ihrer und Betriebsratseinwilligung gefilmt und sie dann gefragt wie dies auf sie wirkt. Die dritte Möglichkeit ist sie auf ein Verkaufsseminar einzuladen.

Als freiberuflicher Verkaufstrainer empfehle ich Dir natürlich die letztere am besten eines meiner Seminar. Aber im Ernst- ist nicht ganz billig- funktioniert aber in 90% aller Fälle.

Liebe Grüße und schöne Ostern

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Weil es die DDR - Gott sei Dank - nimmer gibt, die war doch sooooooooooooooooooo schön!

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Das Überbrückungsgeld wird an alle gezahlt, die eine Selbständigkeit anstreben und ein gewinnorientiertes Projekt vorweisen und darüber hinaus mindestens 1 Tag arbeitslos (nicht arbeitssuchend)waren und mindestens einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 90 Tagen haben. Ab 89 und bei ALG II / Hartz4 gibts kein Überbrückungsgeld.

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Das Überbrückungsgeld wird an alle gezahlt, die eine Selbständigkeit anstreben und ein gewinnorientiertes Projekt vorweisen und darüber hinaus mindestens 1 Tag arbeitslos (nicht arbeitssuchend)waren und mindestens einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 90 Tagen haben. Ab 89 und bei ALG II / Hartz4 gibts kein Überbrückungsgeld.

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