Irgendwie beantwortet das nicht meine Frage. da steht nichts von wenn der anwalt schon zu hälfte bezahlt ist. Beim widerspruch.

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Freu Endlich hab ich den Titel

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Kinder in der privaten Krankenversicherung[Bearbeiten] In der PKV ist für jedes Kind ein eigener Beitrag zu zahlen (es gibt keine Familienversicherung wie in der GKV). Eltern, die unterschiedlich versichert sind, haben die Wahl zwischen den beiden Systemen. Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV versichert, sind die Eltern miteinander verheiratet und liegt sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist jedoch keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich (§ 10 Abs. 3 SGB V). Es besteht dann eine Wahlmöglichkeit zwischen der Beitragspflicht in der GKV (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) oder in der PKV. Wird ein Kind privat krankenversichert, muss dies nicht zwangsläufig beim Anbieter der Eltern geschehen, da manche Versicherer Kinder auch alleine versichern.

Für Kinder werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Da so auch keine Rückstellungen verloren gehen können, ist ein Wechsel des Anbieters einfacher als bei Erwachsenen. Abhängig von den Leistungen kostet die Versicherung eines Kindes zwischen 60 und 120 Euro. Die Gesundheitsprüfung entfällt nur, wenn ein Neugeborenes spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats in der PKV der Eltern versichert wird und nur für die Tarife, die die Eltern bereits versichert haben (§ 198 Abs. 1 VVG). Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist, allerdings kann bei Adoption ein Risikozuschlag von bis zu 100 Prozent der Prämie gefordert werden (§ 198 Abs. 2 VVG).

Ein Beihilfeanspruch der Eltern erstreckt sich auch auf ein oder mehrere Kinder. Bei Angestellten und ihren Kindern wird der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gezahlt, bis der aktuelle durchschnittliche Höchstsatz der gesetzlichen Kassen erreicht ist. Der darüber hinausgehende Beitrag ist vom Angestellten allein zu tragen. Betragen die Prämien für die private Krankenversicherung zusammen zum Beispiel 1.000,00 Euro im Monat, so zahlt der Arbeitnehmer 749,80 Euro vom bereits versteuerten Nettoeinkommen, der Arbeitgeber 287,44 Euro (1. Januar 2013). Für die Pflegeversicherung fallen bei Kindern keine Beiträge an. Wikipedia.

Ich kann mir aber nicht Vorstellen das es Rechtens ist das Kind Privat zu versichern um dir dann die Kosten aufzudrücken. Schalte auf jedenfall einen Anwalt ein. Vorallem wenn du es dir nicht leisten kannst. Eine Private ist schließlich, freiwillig.

Viel Glück

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HI, also wenn er dich mit Großgezogen hat, dann hat er sowieso ein Umgangsrecht, Geh am besten mal zum Jugendamt und Erkläre denen wieso und weshalb, und am besten sachlich. Mit ich will einfach kommste nicht weit. Und wenn Umziehen nicht geht dann aber wenigstens, Zwischendurch sehen, Aber da wird er Vor gericht müssen wenn sich deine Mutter querstellt. Aber ein Umgangsrecht müsste er haben, wenn ihr mehrere jahre zusammengelebt habt. viel glück.

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Die folge gibt es nicht auf Deutsch aber auf dieser seite bekommst du jede ein paar infos. Musst du nur Über google übersetzten lassen.

http://disney.wikia.com/wiki/How_to_Be_a_Gentleman

Hoffe die Hilfe Reicht dir.

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Wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt. Wenn es schriftlich nichts gibt haben es wohl beide. Und damit wars das mit einfach umziehen. Das er an diesen veranstaltungen nicht Teilnimmt kann man nachvollziehen. Wenn du schon dabei bist.

Aber Vorgeschichte ist egal. auch Beweggründe wieso und weshalb, das wichtigste ist das hier und jetzt.

Also Wenn Geteiltest Aufenthaltsbestimmungsrecht, und der Vater will den Umzug nicht habt ihr ein Problem. Versucht es am Besten gütlich zu einigen. 250 km ist ne menge. denkt an die kosten die ihr dem Vater damit auch auferlegt, Fair wäre es einer bringt hin der andere zurück das es geteilt ist. schließlich erzeugt ihr die Entfernung. Ihr werdet warscheinlich vor gericht müssen und das kann sehr hässlich werden. Ich kenne mich inzwischen (eigene erfahrung) mit sowas aus kannst mir gerne ne PM schreiben. (auch umgang mit JA usw kenne ich mich aus und weis worauf die achten.)

Wenn ihr z.B. beim Ja diese argumente bringt habt ihr schon verloren. Neutralität und keine vermutungen ist das schlüsselwort. weil das hören die tagtäglich. der eine macht den anderen schlecht. inzwischen weiss ich wie man mit denen umgeht

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Larrys antwort ist schon Richitg. ABER: sollte er es verbieten wollen kann deine Freundin zum amt gehen, und dann muss er begründen warum er das nicht will. Wenn es dem kindeswohl nicht widerspricht das sie dich besucht, kann er gar nichts machen. Und wieso Fährst du sie nicht besuchen da kann er nämlich gar nichts machen. wenn ihr angst habt (begründet mit beweisen) dann zum amt gehen und das versuchen da (friedlich) zu Klären. viel glück

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Wenn du Sorgerecht hast, braucht die Mutter deine Unterschrift. Sonst kann sie keins für das Kind eröffnen. Da es ein Vermögenswert des Kindes Darstellt worüber beide Elternteile zu Entscheiden haben. Eigentlich braucht sie noch eine kopie deines Ausweises ist wohl bei jeder Bank anders.

Aber ein Giro Konto für einen 10 Jährigen würde ich auch nicht unterschreiben. Sie soll ein Sparkonto draus machen, das wäre besser. Da kann nicht viel Passieren und denk dran nur mit vollmacht von beiden Elternteilen Geld abheben lassen. Rede am besten mit der Mutter. Friedlich ist für die kinder besser.

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Was darf die neue Partnerin?

Hallo, ich frage für eine Freundin. Sie hat geteiltes Sorgerecht für die achtjährige Tochter die beim Vater lebt. Dieser verhindert oft die pünktliche Übergabe zu den Besuchswochenenden mit Gründen wie: Sie muss noch Hausaufgaben machen; sie fühlt sich nicht so; er entscheide, wann sie gehen darf, etc. Oft bekommt das Kind zusätzliche "Lernaufgaben" von der neuen Lebenspartnerin, die das Kind dann mit der Mutter am Besuchswochenende erledigen soll, wodurch Mutter und Kind gemeinsame schöne Zeit beschnitten wird und beide unter Druck gesetzt werden. Die neue Partnerin geht zu Elternsprechstunden in der Schule, während der Mutter Auskünfte über schulische Belange nicht mitgeteilt werden. Auch will die neue Lebenspartnerin gegen den Wunsch der Mutter an Beratungsgesprächen beim Jugendamt teilnehmen. Die Neue zwingt auch der Mutter Hausmittel, wie Zwiebelsaft auf, welchen sie vorbereitet mitgibt, wenn das Kind erkältet ist. Das Kind muss das trinken, sonst bekommt es zu Hause wieder Ärger. Auch werden Telefonate von Mutter und Kind überwacht und das Kind wird angehalten, "Generalbeichten" bei der Mutter abzulegen, welche auf Druck von der neuen Partnerin und Vater veranlasst werden. Passendes Schuhwerk wurde von der Neuen nicht mitgegeben, weil die Neue meinte, die solle die Mutter selber kaufen, obwohl Kindergeld und Unterhalt an den Vater fliessen. Gibt es eine Regelung, was der/die neuen Lebenspartner wirklich dürfen? Wie kann sie die Mutter vor solch "Übergriffen" schützen oder wehren? Kann jemand Tipps und Ratschläge für diese eingeschüchterte Mutter und das Kind geben? Die Anhörung beim Jug. ist bereits am Dienstag. Vielen Dank im Voraus. Eure Antworten leite ich sofort an die Mutter weiter.

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hi, ich antworte mal aus der Sicht der neuen Partnerin (bin nämlich auch in dieser Position, Lütte lebt bei uns). Ich erzähl mal wie das bei uns so läuft. (mithilfe einer Familienhilfe übrigens) Also Übergabe ist über die Schule wir bringen hin Mutter holt ab, Montags dann umgekehrt. So ist es am stressfreisten für alle besonders fürs Kind. Lernaufgaben kommt auf die gesamt Situation an, wenn das Kind so schlecht in der schule ist muss auch bei der Mutter geübt werden, es kann nicht sein das da nur spiel und spass ist. ist bei uns genauso. (z.b. Hausaufgaben nachholen oder lesen üben.). Zeit beschneiden geht gar nicht. Zu Elternsprechtagen gehe ich grundsätzlich nur mit wenn die Mutter nicht anwesend sein kann oder wenn mein erscheinen erwünscht ist. (ist so mit der Mutter abgesprochen). Bei Schulveranstaltungen allerdings gehe ich mit und ist auch ok so. Die Mutter hat über jegliche (wichtigen) belange informiert zu werden, würde ich nie anders machen schließlich ist sie die Mutter. Am Beratungsgesprächen beim Jugendamt nehme ich auch teil, was auch gar nicht so schlecht ist, schließlich erziehe ich den lütten mit, obs der Mutter gefällt oder nicht. Ausserdem kann man da Probleme der oben genannten art ansprechen und klären. Hausmittel naja man kann Tipps geben, die Mutter entscheidet ob sie das so möchte oder nicht. Ich gebe der Mutter wenn überhaupt das Rezept mehr nicht ob sie es dann so macht ist ihre Sache. Mit diesen Generalbeichten ist das so ne sache. Bei uns ist das inzwischen so was bei uns passiert bleibt bei uns was bei der Mutter ist bleibt bei der Mutter ausser wenn es um die Schule geht (Schlägerei oder ähnliches). Oder das Kind nur die halbe wahrheit erzählt (das feuchtfröhliche auspielen klappt seitdem nicht mehr lach z.b. Habe von Papa Stubenarrest bekommen ich weis gar nicht warum). Da wird der Lütte angehalten wenn er schon erzählt dann bitte auch die ganze wahrheit. es bringt nix wenn von der Mutter kommt du armer war der Papa aber gemein. das ist halt auch je nach Situation. Kleidung und Schuhwerk sind mitzugeben klare sache da gibt es nichts zu rütteln. Müssen von der Mutter allerdings auch pfleglich behandelt werden. Telefonate überwachen ist nur sinnvoll wenn das Kind zu sehr aufgewühlt wird also zur stütze ansonsten nicht.

Bei Jugendamt sollet ihr um eine Familienhilfe bitten oder um so genannte elterngespräche. Da setzten sich alle die an der Erziehung mitwirken (auch die neue Partnerin)regelmäßig zusammen und besprechen wie es weitergehen soll. Sinnvoll ist ein Vertrag (klingt blöd hilft aber) wo festgelegt wird was wie wo wann geregelt ist. Ihr müsst lernen euch zu verstehen. es ist nicht einfach war es bei uns auch nicht (hat 2 jahre gedauert) aber nur gehts. Verstehe mich inzwischen mit der Mutter super wahrscheinlich weil ich sie von Anfang an so mit einbezogen habe. Und ihr den Lütten nicht wegnehmen wollte. Sie ist die Mutter, Ich bin eine Mutter anderer Art (lach so nennt es die Familienhilfe). Aber auch nicht von Anfang an (dauert seine Zeit). Wenn du mehr wissen möchtest kannst mich gerne anschreiben. Haben inzwischen fast jedes Thema durch und es Wunderbar gelöst. Ausserdem ist es manchmal sinnvoll beide seiten zu sehen. Und besser fürs Kind seit bei uns dieser "Krieg" aufgejört hat ist der Lütte viel entspannter und hat zu allen ein Gutes Verhältnis (auch zum neuen Partner der Mutter).

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Ich bin auch der Meinung sehr wenig fernsehen. Aber es ganz zu verbieten ist falsch. Wenn es dann erwachsen wird kann es passieren das es nur noch fernsieht weil es das als Kind ja nicht durfte. Also unser Lütte ist 10. Und schaut alle zwei Wochen mal en Film. (den wir natürlich vorher mal geschaut haben um zu sehen ob er was fürs Kind ist.) Weil aufs FSK kann man sich heute ja nicht mehr verlassen. Leider Darf er bei der Mama und grade bei der Oma dauerfernsehen. Weswegen es bei uns extrem selten ist. Wir sorgen aber dafür das fernsehen auch nicht soooo interessant ist wie andere Aktivitäten. Auch wir erwachsen leben es vor. Meist ist der Fernsehr aus. Und er Fragt auch selten ob er mal darf. Da Fernsehen nicht so schön ist als mit uns zu Spielen.

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Heist der Film zufällig Nur für dich only you

http://www.amazon.de/Nur-f%C3%BCr-Dich-Only-You/dp/B00004RYVL/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1358995975&sr=8-1

Hoffe er ist es. Lieben Gruss Blackdragon

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Das ist alles ganz normal keine sorge. Das blut ist immer unterschiedlicher farbe und auch wenns "klumpig ist" ist das völlig normal. Bei der frage Tampons oder binden. Ich persönlich nehme binden da meine Hautablagerung (die haut die mit rauskommt) sehr viel ist. Viele mögen aber ehr Tampons weil die "sauerei" weniger ist und man sich sauberer fühlt und einfach reinflutschen kann das Tampon nicht da kann ich dich beruhigen. Durch die hormonschwankungen sind auch deine Gefühle sozusagen in Wallung das wird sich aber nach der periode wieder legen. Willkommen in der Pupertät. :-)

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Mach Schluss und zwar schnell. Solche typen werden schlimmer und er wird sich nicht ändern. Er sieht dich als eigentum und nicht als freundin. wenn er sich so entwickelt wie cih denke wird er irgendwann gewalt einsetzen um zu bekommen was er will. weil was macht er jetzt wenn du einen männlichen freund hättest. wie reagiert er, wenn du drauf bestehst diese Freundschaft zu behalten. Zumal gleiches recht für alle wenn er darf dann du auch.

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wenn reden mit der Mutter nicht hilft. dann ab zum Jugendamt. Aber nicht anklagend (die böse Mama) sondern einfach aus deiner Sicht und deine Gründe. da ihr beide Sorgerecht habt darfst du das eventuell Mitentscheiden. (nicht unbedingt weil es sich um Alttag handelt und er bei der Mutter lebt). Schlag ihr doch ne Kampfsportart vor da lernt er auch sich zu konzentrieren und sich auch noch ohne waffen zu verdeitigen. Achja Sorgerecht gibt es nicht jeder 50 Prozent. es ist einfach geteilt beide haben komplettes. viel glück.

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mag sein das sie alleiniges Sorgerecht hat aber du hast normalen Umgang oder? Und nein darf sie nicht. wenn vom amt keine Beschränkungen sind darf muss sie nicht wissen was ihr unternehmt. Geh am besten mal zum Jugendamt und frage da nach Elterngesprächen. (das sind Gespräche wo Vater, Mutter und Berater miteinander reden). Aber mache es ohne Vorwurf das hat das JA nicht gerne. sag denen die Kommunikation funktioniert nicht richtig. wenn ihr ein gutes JA werden die Eltergespräche mit euch machen und dann kann deine ex sowas nicht mehr bringen. weil sie es dann vor dem JA rechtfertigen müsste.

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Aufmüpfige Babysitterkinder

Hallo zusammen.

Seit ein paar Wochen babysitte ich hin und wieder drei Kinder im Alter von 2 (Mädchen, 6 (Junge) und 8( Mädchen).

Die Kleine ist ganz unkompliziert und tut mir immer Leid, da die größeren so viel Aufmerksamkeit fordern. Sie spielt meistens ruhig oder sitzt bei mir auf dem Schoß.

Die beiden anderen aber sind sehr bestimmend und werden immer sofort motzig, wenn ich ihnen etwas verbiete. Besonders der Junge versteht nicht, wenn ich ihm dann erkläre, warum er z.B. kein Fernsehen darf. Ich bin ja noch nicht solange bei ihm und er versucht seine Grenzen auszutesten. Wenn er es dann aber nicht schafft mich zu überlisten, wird er wütend und lässt nicht mit sich reden.

Ich hole die drei aus dem Kiga/Hort ab und letztes Mal wollten wir mit seinen Freunden zusammen laufen. Als ich dann noch im Gebäude kurz der Kleinen die Schuhe angezogen habe und ich dann raus kam, war er schon fortgelaufen und einfach weg. Die Mutter der Freunde war zwar dabei, aber das rechtfertigt das ja auch nicht. Ich habe schließlich die Aufsichtspflicht. Als ich ihn dann (nicht vor seinen Freunden und seiner Schwester) darauf angesprochen habe und ihn gebeten habe, es nicht noch einmal zu tun und immer auf mich zu warten, hat er mich auf einmal angeschrien "NEIN, ICH LAUFE DANN WEG WENN ICH WILL!"

Zwischen den beiden kommt es auch immer zu Streit. Ich hab schon alles ausprobiert:

  1. Zusammen spielen --> Streit (ist ja auch verständlich)
  2. Jeder spielt alleine und ich wechsel mich ab --> Streit, weil Junge nicht alleine sein will und Mädchen nicht mit ihm zusammen

--> Ich kann es einfach nie beiden Recht machen und immer einer beschwert sich, dass ich ihn/sie vernachlässige. Das Mädchen ist letzes Mal auch einfach hoch (ohne Bescheid zu sagen) zu ihrer Freundin (eine Wohnung weiter) gegangen, als ihr Bruder sie geärgert hat. Die Freundin war zum Glück nicht zuhause, sonst hätte das richtig schlimm ausgesehen...

Die Eltern wissen auch, dass ihre Kinder nicht immer einfach sind und haben mir auch versprochen nochmal mit dem Jungen darüber zu reden.

Trotzdem: Habt ihr Tipps für mich, wie ich in Zukunft mit solchen Situationen umgehen kann? Packt eure pädagogischen Höchstleistungstipps aus, bitte!

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Erörtere die problematik mit den Eltern und arbeitet einen Notfallplan aus. Das ist sehr wichtig wenn der Junge wieder wegrennt, oder die Kleine einfach geht. Sprich am besten auch mit der Mutter seiner Freunde wo er mitgegangen ist. das sie ihn nicht einfach mitnimmt als Elternteil sollte sie sowas eigentlich wissen das man das nicht macht. Frag die Eltern ob du die Wohnungstür abschließen darfst damit kein Kind einfach geht ohne das du es mitbekommst. Zu den anderen Sachen ganz normale Erziehungsmethoden. ich gebe mal beispiele zu den einzelnen Sachen die du beschreibst.

Der Junge: wenn er motzt schick ihn in sein zimmer, erkläre ihm das du nur mit ihm reden magst wenn er es schafft vernünftig zu reden ohne motzen. Du motzt ja auch nicht. wenn er rumschreit oder so ignorieren dann wird er irgendwann von alleine aufhören. Mache mit den kindern zusammen einen Zeitplan wer mit wem wann spielt. sag ihnen das klappt nur wenn sich auch alle dran halten.
Red nochmal jeweils alleine mit ihnen. Erklär doch so. Wenn ich gar nicht mit dir spielen würde sondern immer nur mit deiner Schwester wärst du doch bestimmt ganz traurig. Meinst du nicht sie ist auch traurig wenn ich immer nur mit dir spiele.

Oder sowas ähnliches. Bei sowas funktioniert auch ein Punktesystem ganz gut. Punkte für liebes verhalten und Punkte Abzug für schlechtes verhalten und in Absprache mit den Eltern wenn die Kinder genug Punkte zusammen haben schaut zusammen einen Film oder einen Zoo besuch oder sowas.

Ich hoffe ich konnte dir Helfen.

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Also soweit ich weis (ist bei unserem Lütten so), Ist der Hauptwohnsitz da wo das Kind Hauptsächlich lebt. Der andere Elternteil kann seine Wohnung als Zweitwohnsitz bzw Nebenwohnsitz eintragen lassen. Zwei Hauptwohnsitze geht leider nicht. Vielleicht ist deine Mutter bereit ihre Wohnung als Zweitwohnsitz eintragen zu lassen und beim Vater den Hauptwohnsitzt. Problematisch wird es allerdings wenn da noch Unterhalt usw eine Rolle spielen. Dann wird die ganze Sache komplizierter. Red mal mit deiner Mutter darüber.

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Mal ganz ehrlich wenn mit 14 so ein Spruch kommt würde ich die Geschenke an Weihnachten mal ganz ausfallen lassen und eher dann (mit dem Kind) ehrenamtlich im Heim oder Krankenhaus aushelfen. Damit sie lernt worum es an Weihnachten geht. Sorry aber so ein spruch find ich schon extrem heftig. ganz schönen ego schub die kleine. Bin auch nicht grade reich aufgewachsen (und bins jetzt auch nicht) aber ich habe mich immer auch über Kleinigkeiten gefreut weil sie von herzen kamen und nicht die menge machts. Letztes jahr zum beispiel hab ich mit meinen Eltern zusammengelegt und meinem LG einen neuen Laptop gekauft (wert etwa 500€ wovon ich 400€ bezahlt habe ewig drauf gespart lach) von ihm habe ich ein paar Ohrringe bekommen (zufällig weis ich das die 14€ gekostet haben). ich habe mich Tierisch gefreut und trage sie dauernd. Ich weiss das mein LG nicht viel Geld hat und die waren mit liebe geschenkt.

Und nun denk mal an deine Tochter und frage dich selbst wie sie reagiert hätte. so wie es für mich aussieht (laut deiner frage) wäre sie total enttäuscht und hätte rumgezickt. Willst du wirklich das deine Tochter einen solchen Charakterfehler hat??

Meine Antwort ist weissgott nicht böse gemeint, aber wenn du dich als mutter schon so verunsichern lässt würde ich darüber mal nachdenken.

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das beste wäre wenn du dich mit deine (noch)frau verständigst und ihr zusammen zum Jugendamt geht. das wird später ja sowieso eingeschaltet. und ihr euch da beraten lasst was das beste für die kinder ist. wenn das verständigen zwischen dir und ihr nicht funktioniert. Geh alleine zum JA und lasse dich da beraten. die werden dir schon helfen.

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