Generell ist beides gleich (-legal). Beides gehört zu den Genitalien und ist somit gleichwertig.
Im Grunde ist es nicht gern gesehen das eben Genitalien verschickt werden, was auch auf eine Anzeige hinauslaufen kann... Sollte allerdings die Person, der pornographische Bilder, oder Videos geschickt wurden zum Empfang zugestimmt hat, so ist es keine Strafttat.
Hier auf gutefrage.net ist soetwas auch nicht unbedingt erlaubt, allerdings, solange es sich um eine gesundheitliche Frage handelt, wird oftmals davon abgesehen
Fazit: Hodenbilder sind vor Gericht so gut wie gleichwertig zu anderen Geschlechtsteilen, wobei ich nicht weiß wie weibliche Brüsten dazu stehen...im Grunde solltest du soetwas also besser lassen (und so kein unnötiges Risiko eingehen)
Ich hoffe, ich konnte nach fast eineinhalb Jahren immer noch Hilfe bieten^^