Ciao Meyersan,
Solltest Du aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein, bist Du bis zu Deinem 18 Lebensjahr "minderjährig".
Du wirst zwar als "Jugendlicher" bezeichnet, Deine Eltern haften aber noch für Dich.
Ich will damit jetzt nicht sagen, das es nicht möglich wäre in diesem Fall so eine Widerspruchserklärung zu erwirken, es wäre aber sicher mit sehr sehr hohen Aufwand verbunden.
In Deinem Fall würde ich mich nochmal mit meiner Mutter hinsetzen und versuchen mit Ihr vernünftig zu reden.
Reden ist der Schlüssel für jede Gute Familienbeziehung. ( Und später auch noch - aber die Frage beantworten wir Dir in 5 bis 6 Jahren :))
Lg Blacky