Als erstes musst Du wissen, was mit "NACH meinem Tod" gemeint ist - nämlich NICHT der "normale" Tod, wie wir ihn uns traditionell vorstellen. Damit ist lediglich der sogenannte Hirntod gemeint - das bedeutet, dass das Hirn zwar tot ist, der übrige Körper aber noch lebt und das Herz-Kreislauf-System maschinell am Leben erhalten wird, weil nur LEBENDE Organe verpflanzt werden können. 'Organe aus richtig Toten sind unbrauchbar! - Laut Formulierung auf dem Ausweis, wird dieses neue Todeskonzept JEDEM Bürger übergestülpt, der diesen Ausweis ausfüllt - es ist aber wichtig, dass man das Hirntodkonzept mit dem ganz eigenen Todesverständnis vergleicht und somit SELBST entscheiden kann, ob man das Hirntodkonzept als "TOD" akzeptieren kann oder nicht. Wenn dieses Todesverständnis nämlich nicht das meine ist, dann kann ich keine Organe spenden!
Bei dieser sogenannten Hirntodspende kannst Du allerdings nicht bestimmen, an wen Du spendest - dies geht nur bei der sogenannten "Lebend-Spende" bei der man zB. eine Niere oder einen Teil seiner Leber an einen Verwandten oder engen Freund spendet.
Nähere Infos über die Folgen für Spender und Empfänger, für das damit involvierte Pflegepersonal, über die Folgen einer Lebendspende (nicht ohne Risiko!) und auch die gesetzlichen Regelungen im Ausland (es gilt immer die Regelung des Landes, in dem man sich gerade aufhält - wichtig zB. für Urlauber!) erhältst Du auf folgender Webseite:
http://www.transplantation-information.de
Wichtig zu wissen ist auch, dass man als Organspender NICHT im Sinne des Hospizgedankens von Angehörigen begleitet werden kann - Organspende und Sterbebegleitung schließen sich definitiv aus!
Ebenso schließen sich Organspende und solche Patientenverfügungen aus, in denen man ausdrücklich bestimmt hat, KEINE lebensverlängernden Maßnahmen zu wollen - denn als Organspender erhält man definitiv lebensverlängernde Maßnahmen (die sogenannte Spenderkonditionierung - Blutabnahmen, und viele andere Untersuchungen die NICHT dem Spender sondern allein dem möglichen Empfänger dienen, damit die Parameter möglichst übereinstimmen) - man wird also als Organspender bis zum bitteren Ende massiv intensivmedizinisch behandelt - wenn man dies in der PV ausgeschlossen hat, kann man nicht Organspender sein!
Dies alles sollte man wissen und sorgfältig bedenken, bevor man den Ausweis ausfüllt!
LG.