Also ich habe erst letzte Woche wieder von einer Bekannten, die beim Arbeitsamt arbeitet gehört, dass des den Firmen schon wichtig ist, dass die Hobbys im Lebenslauf stehen. Sie wollen halt sehen, ob jemand viel Sport macht, lieber zuhause bleibt oder überhaupt nix in seiner Freizeit macht. Mein Bruder zum Beispiel durfte in seinen Lebenslauf, als er sich bei seiner jetzigen Arbeitsstelle beworben hatte nicht reinschreiben, dass er Fußball spielt. Sportarten sind für manche Firmen ein Grund, die Bewerbung auszusortieren. Da sehen Sie nämlich, ob die Möglichkeit besteht, dass jemand sehr oft krank ist (wg. Sportverletzungen, etc.)
Normalerweise ist es für einen Betrieb sehr schwer, einen Azubi nach der Probezeit zu kündigen. Er muss einen trifftigen Grund aufweisen. Da der Azubi aber gewillt ist, seine Noten zu verbessern und dies auch zeigt, ist kein richtiger Grund mehr da. (meiner Meinung nach)
Also ich würde dir ein Hemd empfehlen oder ein einfaches Poloshirt. Nicht zu übertrieben und nicht zu aufgetackelt.
Du hast schon Recht, fordere eine Titelkopie an. Die müssen erst einmal beweisen, dass die einen Titel gegen deinen Freund vorliegen haben. Können die das nicht oder weigern sich ,dann ist an der Sache mächtig was faul...
Mit der Verjährung würde ich aufpassen, ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Aber ohne Titel ist die Forderung längst verjährt... erst recht wenn du sagst, dein Freund war nie KUnde bei denen. Sollen alles erst einmal nachweisen.
Hallo, also ich würde den Rat von billyboy befolgen. In der Zeit, wo du nun mehr verdienst, einfach sagen, du würdest gerne so und so viel zahlen. Würde für die 3 Monate mindestens 600 EUR anbieten. Denn du musst auch bedenken. Je länger sich das hinzieht, um so mehr Inkassokosten kommen dann auf dich zu. Also sorge dafür, dass du in der Zeit, wo du mehr verdienst, so viel wie möglich zurückzahlst... Danach kannst du ja wieder 15 EUR zahlen. Viele Inkassobüros sind nicht so schlimm wie man meint und verstehen das auch. Einfach mal mit denen sprechen :)
Ganz klar Harry Potter. Ich habe ihn mir gleich am Freitag angeschaut, er ist es echt wert. Aber 3D lohnt sich nicht so :) Aber war trotzdem toll :)
Hallo, natürlich wird dir das gezahlt. Du bist ja noch zwei Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt, also erhälst du auch dein Geld für den Zeitraum, in dem du krank geschrieben bist.
du musst schreiben "... zum 31.07.2011". Bezüglich dem Arbeitslos melden würde ich mich beim Arbeitsamt schlau machen.
Ja, das erste Mal wollen die dich eig. überraschen. Es kann auch sein, dass sie sich beim zweiten Besuch auch nicht anmelden. Aber wenn er vorhat, dich wirklich anzutreffen, dann gibt er normal schon vorher Bescheid.
Nimm so schnell wie möglich Kontakt mit ihm auf. Das ist immer die beste Lösung. Und ja, du kannst bestimmt den Betrag in Raten bezahlen.
Ich würde jetzt auf alle Fälle mal die 40 EUR bezahlen, aber direkt an den Gläubiger und an nicht an das Inkassobüro und denen noch Bescheid geben, dass du das Geld bezahlt hast, aber nicht bemerkt hast, dass es zurückgegangen ist. und gleich dann noch dazusagen, dass du die Inkassokosten nicht zahlen wirst, weil du ja eig. pünktlich bezahlt hast. Einfach mit dem Gläubiger in verbindung setzen :)
Wenn hier kein Titel vorliegt, ist die Forderung auf alle Fälle verjährt. Wurde dir je ein Titel bzw. ein Vollstreckungsbescheid zugeschickt?
Ich würde es aber auch so machen, dass ich an dieses Inkassounternehmen schreiben und die Einwände der Verjährung nutzen würde.
Kann wir auch jemand sagen, wie ich die IP von meiem Laptop (Betriebssystem Vista) sehe ohne ins internet zu gehen? mit "cmd" kann ich leider nichts anfangen, finde das auch nicht...
Hatte fast das selbe Problem:
Ich bekam 2008 eine Mahnung und war damals noch 17
heute kam wieder ein Brief vom RA bin aber jetzt schon volljährig, da damals meine Eltern widersprochen haben, ging die Mahnung, 3 Jahre später (!) an sie.
Kann so eine Mahnung "echt" sein?
Müsste im Dez. verjähren, haben jetzt aber im April noch schnell mal geschrieben...
also noch zur erklärung:
Meine Kollegin hat 2008 eine Mahnung von RA Rasch erhalten: Zahlbetrag EUR 5.000.-
da sie zu diese Zeit noch minderjährig war, haben ihre Eltern widersprochen, da sie keine Ahnung hatten, können Tochter nich rund um die Uhr überwachen usw..
Jetzt nach 3 Jahren kam nochmal ein schreiben, wieder eine Forderung zur Zahlung der 5.000.- €
Meine frage an euch: kann so was echt sein, wenn man erst nach 3 Jahren wieder was von RA Rasch hört? Wenn ja kann man das bis Dez. zögern, da ab dann ja die Forderung verjährt ist..
Ich würde mich an eine Schuldenberatung wenden, die können dir da sicher weiterhelfen. Weil so kann das nicht weitergehen, dass du nichts mehr zu essen hast. Im schlimmsten Fall müsstest du eben Privatinsolvenz anmelden. Aber die von der Schuldenberatung können dir das alles genau sagen. Wende dich am Besten an die Caritas, das ist eine sehr gute Schuldenberatung.
Hmm, wenn du nichts schriftliches hast, wird es schwierig nachzuweisen, dass er dir wirklich was schuldet. Inkassobüros verlangen normalerweise einen Beweis, dass die Forderung wirklich besteht.
Lohnen würde es sich schon, aber nur über ein Inkassobüro, weil die nicht so teuer sind. Die verlangen meistens ein Erfolgshonorar und die restlichen Kosten muss der Schuldner tragen.
Du musst dich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, die können dir normal weiterhelfen. Weil wenn der Vorgang abgeschlosse ist, müsstest du dich normal von der Schufa ausmelden lassen können. Aber am Besten beim Inkassobüro nachfragen.
Über den eigenen Rechtsanwalt :)
Der Arbeitgeber muss dir nicht sagen, wo er hin überweist, solange du den pfändbaren Teil des Gehaltes bekommst, wäre mir das auch egal. Außerdem, ich denke man muss nicht beide Kontoverbindungen bei der EV angeben. Solange eine angegeben wird, ist das dem GV wurscht.