Also ich habe erst letzte Woche wieder von einer Bekannten, die beim Arbeitsamt arbeitet gehört, dass des den Firmen schon wichtig ist, dass die Hobbys im Lebenslauf stehen. Sie wollen halt sehen, ob jemand viel Sport macht, lieber zuhause bleibt oder überhaupt nix in seiner Freizeit macht. Mein Bruder zum Beispiel durfte in seinen Lebenslauf, als er sich bei seiner jetzigen Arbeitsstelle beworben hatte nicht reinschreiben, dass er Fußball spielt. Sportarten sind für manche Firmen ein Grund, die Bewerbung auszusortieren. Da sehen Sie nämlich, ob die Möglichkeit besteht, dass jemand sehr oft krank ist (wg. Sportverletzungen, etc.)

...zur Antwort

Normalerweise ist es für einen Betrieb sehr schwer, einen Azubi nach der Probezeit zu kündigen. Er muss einen trifftigen Grund aufweisen. Da der Azubi aber gewillt ist, seine Noten zu verbessern und dies auch zeigt, ist kein richtiger Grund mehr da. (meiner Meinung nach)

...zur Antwort

Also ich würde dir ein Hemd empfehlen oder ein einfaches Poloshirt. Nicht zu übertrieben und nicht zu aufgetackelt.

...zur Antwort
Inkassoforderung von 2003! Aber nie Kunde gewesen!

Hallo Ihr lieben!

Habe erst vor paar Tagen geschrieben, wegen einer RÄ. Nun haben wir Probleme mit einem Inkassounternehmen. Momentan scheinen die alle mit einmal zu arbeiten.

Und zwar geht es darum. Mitte dieser Woche bekam mein Freund einen Brief von einem Inkassounternehmen mit der Aussage das gegen ihn ein Vollstreckungstitel vorliegt, mit einer Forderung der telekom von 2003!!!

Innerhalb von 20 Tagen soll er nun zahlen. Die Forderung beträgt über 1000Euro, die haben wir natürlich nicht, auch wenn wir beide berufstätig sind.

So, nun unser Problem. Zum einen sagt mein Freund das er noch nie Kunde bei der Telekom war, und als 2003 schon mal so ein Brief kam, er mit der Telekom Kontakt aufnahm und die damals sagten, dass es ein Fehler ihrerseits war und es sich erledigt hat. Irgendwann paar Jahre später kam dann nochmal was, was er dann allerdings ignoriert hat. Das Problem ist nur, als wir zusammen gezogen sind, sind damals seine ganzen Möbel und persönlichen Unterlagen "gestohlen" wurden. (aber das ist eine andere geschichte). Also haben wir gar nichts mehr in der Hand.

Die Sache ist ja nun, falls es wirklich, wie auch immer der zustande gekommen ist, einen Vollstreckungstitel gibt, ist ja die verjährungsfrist auf 30 Jahre gestiegen. Falls nicht, müsste die Sache ja nun verjährt sein. Zumal er ja nie Kunde war und eigentlich keine Forderung bestehen sollte.

Ich weiß nun nicht wie ich das richtig formuliere in dem Schreiben. Das ich eine Kopie des Vollstreckunsgbescheides möchte und eine Abtretungsurkunde des Gläubigers? Dürfte ja eigentlich alles nicht vorliegen....

Habt ihr noch Tipps, was wir machen könnten, bzw schreiben?

Danke euch!

...zum Beitrag

Du hast schon Recht, fordere eine Titelkopie an. Die müssen erst einmal beweisen, dass die einen Titel gegen deinen Freund vorliegen haben. Können die das nicht oder weigern sich ,dann ist an der Sache mächtig was faul...

Mit der Verjährung würde ich aufpassen, ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Aber ohne Titel ist die Forderung längst verjährt... erst recht wenn du sagst, dein Freund war nie KUnde bei denen. Sollen alles erst einmal nachweisen.

...zur Antwort
Hilfe Inkasso!

Ich habe wegen ALG 2 Überzahlungen 900,- EUR schulden, meine monatliche Rate von 15,- EUR wurde jeden Monat von meinem ALG 2 abgezogen und ans Inkassobüro weitergeleitet.

Vor 2 Monaten habe ich einen neuen Job gefunden (1.300,- EUR Netto) seit 2 Monaten habe ich nicht mehr weiter gezahlt, da ich nicht mehr im Leistungsbezug bin, und das Geld nicht mehr wie gewohnt, von meinem Regelsatz abgezogen werden konnte.

Letzte Woche bekam ich eine Mahnung ich habe dort angerufen und denen mitgeteilt das ich die monatlichen Forderungen nachkommen werde (von 15,-).

Als die mitbekommen haben dass ich nun 1.300 EUR Netto Gehalt habe, hieß es das ich jetzt ca. 185,- EUR monatlich zahlen soll.

Nun der Haken, mein Arbeitsverhältnis endet vermutlich März aber wieder.

Das Inkassobüro hat mir eine Aufschiebung bis Anfang April gewährt, bis dahin soll ich nach meinen Ermessen soviel einzahlen wie ich kann, und ich soll dabei berücksichtigen mehr als nur 15,- EUR monatlich zu zahlen weil ich ja nun fast das doppelte an Einnahmen habe, (im Vergleich zum Hartz 4).

Er sagte auch wenn er wollen würde, könnte er jetzt mein Konto pfänden.

Nun meine Frage angenommen ich zahle jetzt für Jan. Febr. & März trotzdem die 15,- EUR monatlich weiter, kann dann dass Inkassobüro Anfang April mir trotzdem etwas anhaben ? Und Rückwirkend für die letzten 3 Monate wo ich mehr verdient habe, trotzdem eine höhere Forderung stellen ?

Oder hat das Inkasso dann pech gehabt ? Weil ich im April ja wieder im ALG 2 Bezug bin ? Hoffe die Frage kann man verstehen MfG

...zum Beitrag

Hallo, also ich würde den Rat von billyboy befolgen. In der Zeit, wo du nun mehr verdienst, einfach sagen, du würdest gerne so und so viel zahlen. Würde für die 3 Monate mindestens 600 EUR anbieten. Denn du musst auch bedenken. Je länger sich das hinzieht, um so mehr Inkassokosten kommen dann auf dich zu. Also sorge dafür, dass du in der Zeit, wo du mehr verdienst, so viel wie möglich zurückzahlst... Danach kannst du ja wieder 15 EUR zahlen. Viele Inkassobüros sind nicht so schlimm wie man meint und verstehen das auch. Einfach mal mit denen sprechen :)

...zur Antwort

Hallo, natürlich wird dir das gezahlt. Du bist ja noch zwei Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt, also erhälst du auch dein Geld für den Zeitraum, in dem du krank geschrieben bist.

...zur Antwort

du musst schreiben "... zum 31.07.2011". Bezüglich dem Arbeitslos melden würde ich mich beim Arbeitsamt schlau machen.

...zur Antwort

Ja, das erste Mal wollen die dich eig. überraschen. Es kann auch sein, dass sie sich beim zweiten Besuch auch nicht anmelden. Aber wenn er vorhat, dich wirklich anzutreffen, dann gibt er normal schon vorher Bescheid.

...zur Antwort

Nimm so schnell wie möglich Kontakt mit ihm auf. Das ist immer die beste Lösung. Und ja, du kannst bestimmt den Betrag in Raten bezahlen.

...zur Antwort

Ich würde jetzt auf alle Fälle mal die 40 EUR bezahlen, aber direkt an den Gläubiger und an nicht an das Inkassobüro und denen noch Bescheid geben, dass du das Geld bezahlt hast, aber nicht bemerkt hast, dass es zurückgegangen ist. und gleich dann noch dazusagen, dass du die Inkassokosten nicht zahlen wirst, weil du ja eig. pünktlich bezahlt hast. Einfach mit dem Gläubiger in verbindung setzen :)

...zur Antwort

Wenn hier kein Titel vorliegt, ist die Forderung auf alle Fälle verjährt. Wurde dir je ein Titel bzw. ein Vollstreckungsbescheid zugeschickt?

Ich würde es aber auch so machen, dass ich an dieses Inkassounternehmen schreiben und die Einwände der Verjährung nutzen würde.

...zur Antwort

Kann wir auch jemand sagen, wie ich die IP von meiem Laptop (Betriebssystem Vista) sehe ohne ins internet zu gehen? mit "cmd" kann ich leider nichts anfangen, finde das auch nicht...

...zur Antwort

Hatte fast das selbe Problem:

Ich bekam 2008 eine Mahnung und war damals noch 17

heute kam wieder ein Brief vom RA bin aber jetzt schon volljährig, da damals meine Eltern widersprochen haben, ging die Mahnung, 3 Jahre später (!) an sie.

Kann so eine Mahnung "echt" sein?

Müsste im Dez. verjähren, haben jetzt aber im April noch schnell mal geschrieben...

 

...zur Antwort

also noch zur erklärung:

Meine Kollegin hat 2008 eine Mahnung von RA Rasch erhalten: Zahlbetrag EUR 5.000.-

da sie zu diese Zeit noch minderjährig war, haben ihre Eltern widersprochen, da sie keine Ahnung hatten, können Tochter nich rund um die Uhr überwachen usw..

Jetzt nach 3 Jahren kam nochmal ein schreiben, wieder eine Forderung zur Zahlung der 5.000.- €

Meine frage an euch: kann so was echt sein, wenn man erst nach 3 Jahren wieder was von RA Rasch hört? Wenn ja kann man das bis Dez. zögern, da ab dann ja die Forderung verjährt ist..

...zur Antwort

Ich würde mich an eine Schuldenberatung wenden, die können dir da sicher weiterhelfen. Weil so kann das nicht weitergehen, dass du nichts mehr zu essen hast. Im schlimmsten Fall müsstest du eben Privatinsolvenz anmelden. Aber die von der Schuldenberatung können dir das alles genau sagen. Wende dich am Besten an die Caritas, das ist eine sehr gute Schuldenberatung.

...zur Antwort

Hmm, wenn du nichts schriftliches hast, wird es schwierig nachzuweisen, dass er dir wirklich was schuldet. Inkassobüros verlangen normalerweise einen Beweis, dass die Forderung wirklich besteht.

Lohnen würde es sich schon, aber nur über ein Inkassobüro, weil die nicht so teuer sind. Die verlangen meistens ein Erfolgshonorar und die restlichen Kosten muss der Schuldner tragen.

...zur Antwort

Du musst dich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, die können dir normal weiterhelfen. Weil wenn der Vorgang abgeschlosse ist, müsstest du dich normal von der Schufa ausmelden lassen können. Aber am Besten beim Inkassobüro nachfragen.

...zur Antwort

Der Arbeitgeber muss dir nicht sagen, wo er hin überweist, solange du den pfändbaren Teil des Gehaltes bekommst, wäre mir das auch egal. Außerdem, ich denke man muss nicht beide Kontoverbindungen bei der EV angeben. Solange eine angegeben wird, ist das dem GV wurscht.

...zur Antwort