Der Polizist wollte dir nur drohen. Nein, du kannst unter deinen Umständen nicht zwangsweise ED behandelt werden. Der §81 StPO greift hier nicht. Du bist wegen Betrug beschuldigt. Da sind Fingerabdrücke etc. nicht unbedingt für die Durchführung des Strafverfahrens notwendig. Die zwangsweise ED-Behandlung zum Zwecke des Erkennungsdienstes setzt eine gewisse strafrechtliche Prognose voraus. Das heißt, man müsste dir unterstellen, dass du eine gewisse kriminelle Karriere vor dir hast. Und diese Unterstellung müsste man auch begründen. Vertraue deinem Anwalt. Der weiß wovon er redet.

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Ein Dispokredit interessiert die überhaupt nicht. Auch andere Kredite interessieren nicht, so lange du die Raten regelmäßig und pünktlich zahlst. Du solltest halt nicht überschuldet sein und den ein oder anderen Negativeintrag in der Schufa haben.

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Das Geld wird wohl wieder auf deinem Konto gutgeschrieben werden. VEMMA wird sich aber bei dir melden. Wenn du was kaufst, abonierst etc. schließt du einen Vertrag ab. Die wollen also ihr Geld haben. Heißt 73 EUR + Stornogebühren der Bank.

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Im schlimmsten Fall bekommst du eine Anzeige. Du hast einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Weiterhin wird der Verkäufer das wohl eBay melden. EBay könnte dich dann als User sperren.

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Visaerteilung einer Thailänderin

ich habe ein paar Fragen bezüglich einer möglichen Visaerteilung einer Thailänderin nach Deutschland. Auch ob durch z.B. bei Ablehnung eine Möglichkeit besteht über eine andere Botschaft (Dänemark, Holland etc.) ein Schengen Visa zu beantragen und dann gemütlich von diesem Land nach Deutschland einreisen kann. Zur Einleitung möchte ich zu erkennen geben, dass diese Thai-Frau kein Interesse an einem Aufenthalt geschweige denn einer Heirat eines doppelt so alten Deutschen Mannes hat (40) (83 Rentner). Leider von der Familie ihres Exmannes dazu genötigt wird. Auch hat die eigene Familie nichts gegen eine zusätzliche Finanzielle Zuwendung einzuwenden und ist „an dem Verkauf der Tochter nicht unbedingt abgeneigt“ natürlich wenn das „Kleingeld stimmt“. Die Thaifrau steht hier zwischen „zwei Stühlen“. Zum einen kann Sie und dies ist jedem erfahrenen in Thailand lebenden bekannt nicht ohne weiteres gegen den „Hohen Familienrat“ beigehen zum anderen möchte Sie ihre Beziehung in der Sie seit 6 Jahren steht und diese auch noch zurzeit existent ist (Lebt im gemeinsamen Haus mit einem Deutschen) nicht aufgeben. Sie versicherte auch ihr zukünftiges Leben in ihrer jetzigen Beziehung zu dem gleichaltrigem Deutschen beschreiten zu wollen und ist mit der „ab nach Deutschland Aktion“ nicht einverstanden und momentan total überfordert. Der Rentner, besteht auf den „bereits getätigten Kauf“ der Thaifrau. Angeregt wurde „das Geschäft“ durch eine in Deutschland lebende Thai, diese aus dem Umfeld der Familie des verstorbenen Exmannes kommt. Nebenbei könnte man erwähnen, dass diese Person gegenüber ihrer Familie hoch verschuldet ist. Diese Familie auch in der Vergangenheit bereits des Öfteren mehrere Thaifrauen in etliche Länder „vermittelt hat“. Dies wiederum lässt unter Umständen den Anschein eines Gewerbes dieser Art vermuten. Der Rentner hat bereits in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis erwirken können. Beider Parteien haben sich erst einmal gesehen um benötigte Papiere einer Heirat „in die Wege leiten zu können“, vorher bestand auch kein Kontakt jeglicher Art. Der Rentner kennt Thailand nicht und hat dieses auch zu früheren Zeiten nicht besucht. Die Thaifrau lebt seit 6 Jahren mit einem Deutschen in Thailand zusammen und dies auch noch zur jetzigen Zeit. Nachdem der Deutsche den Rentner Kontaktierte „was dies soll“ erhielt er lediglich die Antwort „Ich habe bereits bezahlt, jetzt will ich meine Ware“. Nach Recherchearbeiten im Umfeld des Rentners stellt sich heraus, das die in Deutschland ansässige Thaifrau, die die „Geschichte“ anregte Finanzielle Zuwendung erhalten hat. Des weiteren die Familie in Thailand, sowohl, die Familie des seit ca. 17 Jahren verstorbenen Thaimannes / Exmannes, der zu Exportierenden Thaifrau. Behörden wurden diesbezüglich Informiert, in diesem Zuge unteranderem. die Deutsche Botschaft, das Innenministerium, das Standesamt welche die Eheuntergagen des Rentners ausgefertigt hat. Dieses hat wiederum die Ausländer Behörde informiert und die

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Grundsätzlich ist die Einreise mit einem Schengenvisum, welches von einem anderen Schengenstaat erteilt wurde, in das Bundesgebiet möglich. Allerdings ist dies dann ein Besuchsvisum. Für die Familienzusammenführung bzw. zur Eheschließung benötigt man ein anderes Visum. Dies kann, da die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland ist, nur von der deutschen Botschaft erteilt werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Personen mit einem Besuchsvisum eines anderen Schengenstaates nach Deutschland einreisen, und hier einen Aufenthaltstitel erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn die Ausreise und Einreise mit einem entsprechenden Visum nicht zumutbar wäre. Ob dies der Fall ist, entscheidet die Ausländerbehörde oder eventuell ein Gericht im Einzelfall. Gut, dass Sie bereits die deutschen Behörden über den Sachverhalt informiert haben. Ich denke, dass der geschilderte Sachverhalt bei der Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels ins Gewicht fallen wird.

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Kommt darauf an, wo du bist und wer dir gegenüber steht. Auf der Arbeit, bei Behörden, bei der Bank, in Geschäften etc. würde ich "Guten Tag" sagen. Privat sollte es auch ein "Hallo" tun.

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Haben deine Eltern keine Kreditkarte? Dann gibst du deinen Eltern das Geld in bar und die bestellen dir dafür die Konsole. Oder du fragst bei Amazon an, ob du nicht in Vorkasse zahlen kannst.

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Geh zur Polizei und erstatte Anzeige. Weiterhin würde ich den Sachverhalt Paypal melden und dort auch mein Passwort ändern.

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Man muss seinen Reisezweck nach Deutschland der Botschaft schon plausibel machen. Das sind dann aber alles Einzelfallentscheidungen. Und die Entscheidungen trifft die deutsche Botschaft in Russland.

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Einen richtigen "König von Deutschland". Gab es nicht. Es gab damals auch kein richtiges Deutschland. Es gab den Deutschen Bund, den Nordeutschen Bund und anschließend das Deutsche Kaiserreich. Der Deutsche Bund und der Nordeutsche Bund haben damals aus vielen kleinen Königreichen und Herzogtümern bestanden.

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Klar, es gibt auch Männer (und auch Frauen) die lieber adoptieren möchten.

Man muss vom Jugendamt oder von einem anderen staatlichen Träger als Adoptionsbewerber anerkannt werden. Die Voraussetzungen: Führungszeugnis ohne Eintragungen, wenn man als Paar adoptieren möchte, dann muss man verheiratet sein. Ein Ehepartner muss mindestens 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre. Man sollte dem Kind ein gutes und sicheres Zuhause bieten. Das heißt, dass man seinen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Hartz 4 sichern kann. Auch sollte die Ehe soweit gefestigt sein, dass man mit der besonderen Situation eines Adoptivkindes umgehen kann. Selbst wenn man dann als Adoptionsbewerber anerkannt ist, heißt das noch lange nicht, dass man auch ein Adoptivkind bekommt. Es sind mehr Bewerber da als Kinder.

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Kindergeld wird als Einkommen berücksichtigt. Das heißt, dass das ALG II um die Höhe des Kindergeldes verringert wird.

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Das blaue Auto muss warten, weil es abbiegen möchte. Das ist richtig. Die beiden Autos stehen sich ja gegenüber. Wenn beide geradeaus fahren würden, dann würden sich beide nicht in die Quere kommen. Das blaue möchte jetzt aber abbiegen. Muss also warten.

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Du kannst nicht gezielt an einer Körperpartie abnehmen. Wenn du Gewicht verlierst, dann entscheidet dein Körper wo er Fett abbaut. In der Regel ist das leider nicht am Bauch. Das hat was mit der Evolution zu tun. Früher brauchten die Menschen eher Fett am Bauch um die Organe warm zu halten. Du kannst den Bauch trainieren um dort die Muskulatur aufzubauen. Somit kannst du deinen Bauch ein wenig straffen

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Ja, das dürfen sie. Du bekommst einen Bescheid über die Sanktion. Gegen diesen Bescheid kannst du vor dem Sozialgericht klagen. Ob du eine Aussicht auf Erfolg hast kann ich dir nicht sagen. Wenn du Mietschulden anbaust kann dich dein Vermieter kündigen. Wo du dann hingehen sollst, kann ich dir nicht sagen. Wenn du nicht bei Freunden oder der Familie unterkommen kannst, dann gibt es in den meisten Städten Notunterkünfte für Obdachlose. Vielleicht bekommst du auch dein Darlehen vom JobCenter für die Mietrückstände. Das wäre aber wie gesagt nur ein Darlehen. Das müsstest du dann monatlich abzahlen.

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Was meinst du denn mit EU-Pass? Die EU selbst stellt keine Pässe aus. Wenn du EU-Bürgerin bist, dann siehe Antwort von tapri. Ansonsten teile uns doch bitte mit, was du mit EU-Pass meinst.

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Zahnschmerken haben können mehrere Ursachen haben. Karies, Pulpitis, Zähneknirschen usw. Da die Schmerzen oben und unten sind würde ich auch, sowie Azubiene, auf's Zähneknirschen tippen. Im Zweifel lieber einmal zum Zahnarzt gehen. Wenn du öftes mit den Zähnen knirscht, dann lass dir beim ZA eine Schiene anfertigen. So schonst du deinen Zahnschmelz.

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