normalerweise müsstest du wohnen bleiben, aber wie gesagt, bei bestimmten umständen wie auch bei dir, kann das jugendamt dafür sorgen, dass du ausziehen kannst mit staatlicher unterstützung. bzw. da dein vater selbstständig ist und warscheinlich über einen bestimmten einkommenssatz im jahr kommt, müsste er eigentlich unterhalt für dich bezahlen, tut er das nicht freiwillig (mach dir keine sorgen) holt sich der staat das geld von ihm wieder. geh auf jedenfall zum jugendamt und schildere dort deine situation!! erst mir deren befürwortung bekommst du eine eigene wohnung genehmigt!!
mal abgesehen davon, dass man das mit dem ausziehen nicht überstürzen sollte, steht dir folgendes zu: normalerweise bekommst du das was zu sicherung des lebensunterhalts notwendig ist vom arbeitsamt/sozialamt bzw. es wird dir soviel zu deinem ausbildungsgehalt dazu bezahlt. sämtliche kosten wie bei allen anderen auch werden nach den regelsätzen auch vom amt übernommen. allerdings kann es sein, dass sich das amt das geld von deinen bzw seinen eltern zurück holt, wenn diese über einen bestimmten einkommenssatz im jahr kommen. deine eltern können dich aber im prinzip nicht dazu zwingen zuhause wohnen zu bleiben, schließlich bist du mehr als volljährig mit 19 bzw fast 20.
das sich bei dem "ladendiebstahl" bzw. bei der anzeigen deswegen um ein zivilrechtliches problem handelt, muss der laden oder das geschäft beweisen dass du schuldig bist. dh die beiweislast liegt nicht bei dir.
nun, ob jemand abgeschoben wird oder nicht entscheidet letztendlich das gericht. in der regel wird dabei das familienleben bzw. eine bevorstehende eheschließung berücksichtigt. ....wenn diese ehe nicht drauf abziehlt nicht abgeschoben zu werden. es kann, muss aber nicht berücksichtigt werden.
also die verwarnung wird bleiben, ganz sicher.ich weis ja nicht was genau du da dem bürgermeister gesagt hast. nun, der anhörungsbogen kann darauf deuten, dass noch zusätzlich ein bußgeldverfahren eingeleitet wird oder deine beschwerde beim bürgermeister als dienstaufsichtsbeschwerde gedeutet wurde, und es nun nur noch um das verhalten und die wortwahl (evtl. unangemessen) der ordnungshüter handelt.
wenn es sich um einen garantiefall handelt, also rechtlich gesehen um eine nicht vertragsgemäß erbrachte leistung des herstellers §323 BGB, hast du anspruch auf nachbesserung oder rücktritt vom kaufvertrag. der hersteller muss die ware zurück nehmen, egal wie verpackt, und den vollen kaufpreis erstatten. es sei den du hast die ware benutzt und es ist eine wertminderung durch z.b kratzer eingetreten §357 (3). wenn jedoch in den AGBs des herstellers geregelt ist, dass eine rücknahme nur bei originalverpackter ware möglich ist, hast du dir arschkarte. vom gesetz her gibt es da keine festen bestimmungen.
wenn es sich um einen garantiefall handelt, also rechtlich gesehen um ein nicht vertragsgemäß erbracht leistung des herstellers §323 BGB hast du anspruch auf nachbesserung oder rücktritt vom kaufvertrag. der hersteller muss die ware zurück nehmen, egal wie verpackt, und den vollen kaufpreis erstatten. es sei den du hast die ware benutzt und es ist eine wertminderung durch z.b kratzer eingetreten §357 (3). wenn jedoch in den AGBs des herstellers geregelt ist, dass eine rücknahme nur bei originalverpackter ware möglich ist, hast du dir arschkarte. vom gesetz her gibt es da keine festen bestimmungen.
hi, also ich hatte das gleiche problem. ich war nicht nur ständig müde sondern auch richtig antriebslos und hatte keine lust auf gar nichts. beim arzt hat sich dann rausgestellt, dass der 1. grund mein sehr niedriger blutdruck war und die 2 ursache wie oben beschrieben eisenmangel. sogar sehr geringer eisenmangel kann zu müdigkeit und auch kopfschmerzen führen. gegen den eisenmangel helfen tabletten, wenn eine ernährungsumstellung nicht klappt (evtl wegen beruf). gegen den niedrigen blutdruck helfen wechselduschen/-bäder, regelmäßige saunagänge und natürlich sport (aber z.b. joggen reicht). lass dich am besten mal gründlich vom arzt durchchecken. ich hoffe ich konnte helfen :)