Schau einfach mal hier rein:
https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/

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Contra geschenk

Ich würde das mit den Geschenken als Azubi lassen und ihr einfach - unter vier Augen - sagen, dass Du Dich bei ihr als Vorgesetzte wohlgefühlt hast und Dir die Ausbildung dort Spaß gemacht hat. Und sage ruhig auch, was Dir besonders gut in der Abteilung gefallen hat. Das wird sie freuen, denn positives und differenziertes Feedback ist eher selten.

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Ich vermute, im Arbeitsvertrag steht, dass Du die AU vom ersten Tag der Erkrankung an vorlegen musst und nicht am ersten Tag. Das würde auch nicht funktionieren, denn Du kannst die AU mit der Post an den AG senden. Es würde ja auch keinen Sinn machen und wäre auch nicht zumutbar, z. B. als Pendler erstmal krank durch die Gegend zu fahren. Auf alle Fälle musst Du den AG aber schnellstmöglich von Deiner Erkrankung z. B. telefonisch unterrichten.

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Natürlich dürfen Dir durch einen Gewerkschaftsbeitritt keine Nachteile entstehen. Und das dürfte in dieser Firma auch kein Problem sein, denn - wie Du schreibst - gibt es dort einen Betriebsrat und Deine Mitauszubildenden sind bereits in der Gewerkschaft. Auch wenn der AG Gewerkschaften nicht mag - das ist leider häufig so - ist das also offensichtlich nichts Neues für ihn und er scheint gewöhnt daran, dass sich seine Arbeitnehmer organisieren. Außerdem ist ein Beitritt auch noch lange nicht gleich dem AG bekannt.

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Dafür sind Gewerkschaften auch da. Die DGB-Gewerkschaften haben im Mitgliedsbeitrag einen Arbeitsrechtsschutz intergriert. Wende Dich an schnellstmögich an die Gewerkschaft, um eine Kündigungsschutzklage prüfen zu lassen. Hast Du ansonsten keine private Rechtsschutzversicherung, die das Arbeitsrecht beinhaltet, müsstest Du die Anwaltskosten selbst tragen.

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Du musst weder als 16 jähriger noch als 36 jähriger und auch nicht als 56 jähriger Steuern von 600,- Euro Bruttoverdienst pro Monat zahlen, wenn das Deine einzigen Einkünfte sind. Aber Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) werden vom Bruttoverdienst abgeführt. Das sind aber keine Steuern.

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§ 22 Beamtenstatusgesetz: Entlassung kraft Gesetzes

(4) Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Tages der Ablegung oder dem endgültigen Nichtbestehen der für die Laufbahn vorgeschriebenen Prüfung, sofern durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.

Also müsste man zur endgültigen Beantwortung Deiner Frage das Bundesland kennen.

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Die Steuerklassenwahl dient dazu, einen möglichst realistischen Lohnsteuerabzug zu gewährleisten. Bei Steuerklasse 4 für beide wird davon ausgegangen, das beide gleich viel verdienen. Das Faktorverfahren bereinigt dann die Unterschiede (bei Euch die Differenz von 200,- Euro) un führt ggf. zu einem geringeren Lohnsteuerabzug. Verzichtet man darauf, gibt es bei der Steuererklärung mehr wieder.

Wichtig für die Steuerklassenwahl kann aber auch die Familienplanung sein, denn wenn Nachwuchs geplant ist und Elterngeld beantrag werden soll, kann die Steuerklassenwahl Auswirkungen haben. Elterngeld wird vom Netto berechnet und bei einer Steuerklasse 5 (meistens für die Frau) ist deren Netto deutlich geringer und beim Elterngeldbezug (die längere Zeit auch meistens die Frau) wirkt sich das tatsächlich negativ aus. Das bedenken viele bei der Steuerklassenwahl nicht. Schau auch mal hier:

https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/

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Schreibe einfach, wie es ist (Schulpraktikum). Bei einer Woche ist das nicht relevant und in einem späteren Einstellungsgespräch ist es dann auch gleich klar.

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Du hast zwar einen Urlaubsanspruch, mindestens nach dem Bundesurlaubsgesetz oder eben nach dem geltenden Tarifvertrag oder dem individuell im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaub, allerdings gilt in der Regel eine Wartezeit von 6 Monaten. Du könntest also erst nach dem 1.2.2019 erstmals Urlaub nehmen. Alles andere musst Du mit Deinem Arbeitgeber besprechen. Schildere die Situation so wie sie ist, vielleicht überzeugst Du ihn ja und biete an vielleicht, die Tage vorzuarbeiten.

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Du hast die sogenannte Bringeschuld, Du must also selbst dafür sorgen, pünktlich bei der Arbeit zu sein. In Extremsituationen wird das wohl immer im Arbeitsvertrag geregelt sein. Hier 'mal ein erdachtes Beispiel: Wenn jemand auf einer Ölbohrplattform arbeitet, wird der Transport zum Arbeitsplatz und ggf. die Unterkunft etc. im Arbeitsvertrag geregelt sein, da der Arbeitgeber ansonsten niemanden finden wird, der sich selbst ein hochseetaugliches Schiff kauft, um zur Arbeit zu kommen. Das dürfte bei Dir anders sein. 1,5 km laufen vor und nach der Arbeit ist vielleicht nicht schön aber letztlich kein Hinderungsgrund.

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Normalerweise ist das kein Problem. Du hast Dich am Freitag krank gemeldet, die "Drei-Tage-Regelung" dauert dann bis zum Sonntag. Am Montag bist Du zur Ärztin gegangen und hast eine Krankschreibung erhalten. Wenn Du am Montag angerufen und die Krankschreibung schnellstmöglich dem Arbeitgeber übersandt hast, dürfte es keine Probleme geben. Ärzte sind auch nicht unbedingt bereit, eine Krankschreibung rückwirkend auszustellen, denn sie können gar nicht beurteilen, ob Du am Freitag bereits arbeitsunfähig warst. Also würde ich jetzt gar nichts unternehmen und wenn Du wieder gesund bist, mit der Personalabteilung, dem/der Vorgesetzten und ggf. dem Betriebs- bzw. Personalrat darüber sprechen. Unmögliches kann der Arbeitgeber jedenfalls nicht verlangen.

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Was steht denn im Arbeitsvertrag? Dort sollte auch der Termin für die Gehaltszahlung genannt sein.

Der Arbeitgeber kann sich jedenfalls nicht einfach aussuchen, wann er das Gehalt zahlen möchte. Sobald die Leistung erbracht ist, besteht lt. § 614 BGB auch der Anspruch auf die Gegenleistung, also das Gehalt. Ein neues Urteil regelt auch den pauschalen Schadensersatz bei verspäteter Zahlung. Ist im Arbeitsvertrag allerdings der 15. des Folgemonats vereinbart, ist das nicht zu beanstanden. Schau mal hier:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/bis-wann-muss-das-gehalt-gezahlt-werden_76_429102.html

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Wenn er zum Studium nach Bayern geht, gibt es durchaus Chancen und Möglichkeiten für eine Fernbeziehung und Semesterferien und... Wenn er Dir zuliebe bleibt, wird Eure Beziehung wahrscheinlich bald zuende sein.

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Wer krank ist, muss sich beim Arbeitgeber melden und ggf. auch ein ärztliches Attest vorlegen. Als Azubi macht das vielleicht auch Sinn, wenn Du schon öfter krank warst und meinst, der Arbeitgeber zweifelt das an. Also lass Dich krankschreiben, wenn Du krank bist und reiche das Attest ein. Telefonisch melden musst Du Dich trotzdem sofort am Morgen der Erkrankung. Der Arbeitgeber darf keinesfalls verlangen, dass Du trotz Krankheit zur Arbeit kommst. Auch geht ihn die Diagnose nichts an. Er kann lediglich verlangen, die voraussichtliche Dauer der Erkrankung für seine Planungszwecke zu erfahren. Aber die ist und bleibt am ersten Tag der Erkrankung häufig ohnehin ungewiss. Also: erwachsen werden, anrufen und sachlich bleiben. Und auf dumme Kommentare erst einmal nicht reagieren.

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