Feuchte oder trockene, aber mit Schminke befleckte Kosmetiktücher kommen nicht in die Papiertonne, sondern in den Hausmüll oder eben ins Klo.

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The human centipede - der menschliche Tausendfüßler. Reiner, kranker Sadismus. Streng ab 18 .

Filme ab 16 sind generell nicht brutal.

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Selbst an einem Montag? Was ist denn mit dem Montag? Was hast du für ein Problem mit diesem Tag?

Das ist ein ganz normaler Bankarbeitstag, schließe also entsprechend daraus. Menschen gibts...

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Vertragsabschluss bei Streamingdiensten? Du bezahlst im Jahr 2016 für Filme und Musik Geld? Das muss man erst einmal fertig bringen.

Was ist mit YouTube, Dailymotion und den zahlreichen Streamingseiten, wo du legal Filme schauen kannst?

Ja, was tut man denn da? Sich mit denen in Verbindung setzen, den Sachverhalt aus deiner Sicht schildern und darauf warten was die geldgeilen Clowns dir schreiben.

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Einfach nen Rasierer kaufen. Dein Körper geht sie gar nichts an. Ob du dein Gesicht eincremst oder dich unten rasierst, hat deine Eltern nicht zu tangieren.

Aber bitte:  Da du dich noch nie unten rasiert hast - mach das vorsichtig.

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Ist die Nigeria Connection. Tunlichst die Finger davon lassen. Sind Betrüger Banden.

https://www.google.de/search?q=nigeria+connection&oq=Nigeria&aqs=chrome.3.69i57j0l5.3026j0j7&sourceid=chrome&es\_sm=93&ie=UTF-8

Generell würde ich von Auslandsgeschäften Abstand nehmen.

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Das wird wohl wie in Deutschland ablaufen.

Entweder man öffnet den Brief um einen Absender heraus zu bekommen, um selbigen dann versiegelt an den Absender oder Empfänger zu senden. Oder man stellt es an den Empfänger einfach so zu.

In Deutschland müsste der Empfänger das fehlende normale Porto plus ein Strafentgelt zahlen. Tut er das nicht, dann geht der Brief an den Absender zurück.

Zahlt der Absender dann ebenso nicht das fehlende Porto plus Strafentgelt wird der Brief wieder mitgenommen und später vernichtet.

Ist sicherlich in der Schweiz ähnlich.

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Den Gummi innen drinnen gründlich reinigen.

Draußen im unteren Bereich den Plastikdeckel abmachen, den Stöpsel lösen ( Vorsicht:  da kommt ein Schwung Wasser raus ) und alles drumherum reinigen. ( Flusensieb )

Das Waschmittelfach rausnehmen und heiß abduschen. Nach jedem Waschgang die Tür der Waschmaschine und das Waschmittelfach mindestens 24 Stunden lange offen lassen.

Nach jedem Waschgang Fenster für 15 Minuten oder länger auf. ( nicht kippen )

Eventuell haben sich außen an der Waschtrommel Rückstände gebildet. Dann hilft nur ein Monteur.

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Das ist immer Zufall. Denn jeder Tag ist anders. Es kann immer etwas passieren. Stau, Pannen, längere Zustellungen usw. .

Es ist auch möglich, dass der Zusteller viel eher als sonst kommt. Wie er es halt für richtig hält.

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Wahrscheinlich ist es gerade das, was dich zum Außenseiter macht. Du siehst aus wie ein Moslem, bist und wirkst aber nicht rückständig, sondern klug und integriert.

Das Ausgrenzen der Anderen gegenüber deiner Person ist wahrscheinlich purer Neid. Ausgrenzung ist zwar nicht toll, aber besser als Mobbing.

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Das sie kein Geld von ihren Eltern bekommt, ist kein Grund Straftaten in Form von Leistungserschleichung nach § 265a StGB zu begehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

Eventuell kann die Strafe hier nach § 17 StGB ( Verbotsirrtum ) entfallen. Das ist aber nicht sehr erfolgsversprechend.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__17.html

Jede Schwarzfahrt kann von den Verkehrsbetrieben angezeigt werden. Auch die Erste. An sich ist eine Schwarzfahrt eine eher harmlose Straftat. 

Wenn man aber innerhalb eines kurzen Zeitraums ( juristisch gesehen bis zu 2 Jahre ) gleich 4 mal schwarz fährt, kommt das nicht gut.

War die Täterin bei den Taten unter 18 Jahre alt, wird Jugendstrafrecht angewandt. Das ist bei Ersttätern, bzw. bei harmloseren Straftaten nicht auf Bestrafung ausgelegt, sondern auf Erziehung.

Wenn die Täterin bei den Taten unter 18 Jahren alt war, sonst nicht weiter vorbestraft ist und geständig ist, halte ich hier Jugendarrest dennoch nicht für ausgeschlossen.

Im Jugendrecht ist das immer etwas schwierig. Es könnten 50 Sozialstunden plus eine gerichtliche Verwarnung ausgesprochen werden oder auch eine Woche Jugendarrest plus 30 Sozialstunden.

Wenn die Täterin bei den Taten mindestens 18 Jahre bis 20 Jahre alt war, kann auch das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. Ab einem Alter von 21 Jahren muss es angewandt werden.

Hier käme dann wohl eine kleinere Geldstrafe in Betracht.

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