Als normaler Ersthelfer wird sowieso keine Schocklage mehr durchgeführt.

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In einem ähnlichen Fall hat bereits ein Gericht entschieden. In Jenem hat der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht zurückgegrüßt, weil er sich zuvor mit ihm auseinandergesetzt hat. Daraufhin erhob Der Arbeitgeber gegen seinen Arbeiter Strafanzeige. Das Gericht hat den Arbeitnehmer für unschuldig erklärt, mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer eben genau durch dieses "Nichtgrüßen" seinen Unmut zur Geltung bringen wollte, ohne den Arbeitgeber zu begrüßen.

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Was sich zum Beispiel geändert hat ist, dass Ersthelfer keine Schocklage mehr anwenden dürfen.

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Jeder hat Recht auf Anonymität im Netz.

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Na klar.

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Was ist jetzt die Frage?

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Einfach das Baby nicht dort ablegen.

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Eine neue Klinkenbuchse verbauen.

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