Wenn einerseits von gut gesprochen wird und andererseits die Firma früher einen anderen Namen hatte ist IMMER Vorsicht geboten.

Es wird schon seine Gründe haben, wenn ein Unternehmer seine Firma 'zu' machen muss und dann unter anderem Namen weitermacht.

Stellt euch mal die Frage: Was ist mit den angefangenen Häusern oder mit den Handwerkern, die Leistungen erbracht haben und noch nicht alles bezahlt bekamen?

Wirtschaftlich betrachtet nennen solche Unternehmer diese Vorgehensweise oft "sparen"!

Aber wenn ich spare und Arbeiter nicht für ihre Leistungen bezahle...? - Dann wäre die Frage erlaubt: Wo fängt Betrug an?

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...guter Anbieter, kompetent!

Preise liegen über dem Durchschnitt, weil es kein klassisches Fertighaus ist. Lass dich von unqualifizierten Aussagen nicht irritieren. Wenn nicht Stein auf Stein gebaut, wäre Stommel eine gute Wahl.

...geht aber als Stein auf Stein günstiger.

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Es gibt Bodenrichtwert. Diese Werte geben den aktuellen Wert eines Grundstücks pro Quadratmeter im baureifen Zustand an und diese Werte sind öffentlich nachlesbar.

3 Beispiele:

  1. Ihr habt unter dem Wert gekauft, dann scheint ein Verkauf zum Bodenrichtwert möglich
  2. Ihr habt zum Bodenrichtwert gekauft, dann muss eine begehrte Lage einen Mehrpreis rechtfertigen
  3. Ihr habt über Bodenrichtwert gekauft, dann scheint Kostenausgleich unrealistisch.

Vorschlag: Sprecht mit einem (oder zwei) 'guten' Makler und fragt diesen nach einer realistischen Einschätzung (ohne sofort einen Auftrag zu unterschreiben) für einen Verkaufspreis - dann habt ihr zumindest eine Orientierung, welche Kosten gedeckt würden

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...dann bleibt wahrscheinlich nur das Streuen von Infos und Bitte im Spenden.

Eine Bekannte von mir hatte auch nur diesen Weg - aber jetzt hat sie den Hund und ist mit Locked-in-Syndrom in der 'glücklichen' Lage durch ihren Hund eine echte Unterstützung zu haben. Gleichzeitig aber auch eine 24h-Betreuung, weil sie 'selbständig' in einer eigenen Wohnung lebt.

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Yogi-Tee ist ein ayurvedischer Gewürztee.

Es ist kein bestimmter Tee, weil unter diesem Namen unterschiedlichste Teemischungen angeboten werden.

Oft werden in diesem Tee Gewürzmischungen mit Zimt, Kardamom, Ingwer, Nelken sowie schwarzem Pfeffer kombiniert und lösen damit unterschiedliche Wirkungen aus.

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Vorab ganz wichtig: Die Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt später auf Haus- und Grundstückspreis erhoben!

Die Situation von solchen Bauunternehmen zielt darauf hinaus, die Lage zu verkaufen und mit einem billig gebauten Haus meist 'überteuert' zu verkaufen. Die einzige Möglichkeit: Wenn dieses Grundstück sehr interessant für euch ist, dann kannst du nur mit entsprechend genauen Vorgaben (oder Angebot des Anbieters) dir Vergleichsangebote einholen und auf dieser Basis mit dem Unternehmer eine nähere Preisverhandlung eingehen. Die daraus entstehenden Möglichkeiten sind endlos (Kompromiss auf beiden Seiten oder günstige Zusatzleistungen usw.).

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...da wir in einer materiell geprägten Welt leben, wird es nicht möglich sein, hier als echter Selbstversorger zu existieren. Nach deiner eigenen Erkenntnis fehlt die bereits die 'Kleinigkeit' zum Erwerb eines Grundstückes.

Zusätzlich scheint dir der 'Konsum' doch irgendwie Spaß zu machen, sonst würdest du vielleicht nicht vor so einem kleinen elektronischem Kasten hängen und dich durch Unterstützung kommerziell orientierter Leitungs- und Leistungsanbieter hier informieren!

:-)

Aus meiner Sicht erstaunlich ist, dass du mit Volljährigkeit 'anfängst' dir Gedanken zu machen.

Ein Leben nach von außen vorgegebenen Werte zu Leben zeugt meistens von einem großen Entwicklungspotential zu den Dingen, die du noch lernen darfst. Ich habe schon Menschen kennenlernen dürfen, die ähnliche Werte zu leben vorgaben und aus ihrem Inneren heraus nur faul waren.

Definition faul: Faul sind all diejenigen, die mehr zu leisten im Stande sind!

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'Erlebenskunst' und 'Kuestenflieger' sind vielleicht etwas am Thema vorbei!

Ein Weg: Das Haus hat einen Wert von z.B. mindestens 140.0 und die finanzierende Bank trägt nachrangig nach den vorhandenen 70.0 ein - machen sie aber garantiert nicht, sonst hätte der Banker die Löschung nicht erfragt!!!

Ausgleich der 70.0 durch den Sohn der Oma und dann wie vom Banker gesagt ein 'normaler' Grundbucheintrag für Kauf und Renovierung.

Da der Sohn nicht zahlen kann: Verbleib im Eigentum der Erbengemeinschaft oder Verkauf und Teilung des Mehrerlöses - wird aber auch fast unmöglich, weil die Bank mit der 70.0-Grundschuld keine Löschungsbewilligung gibt, solange das Geld nicht geflossen ist oder eine Zusatzsicherheit von diesem Sohn vorliegt!

Zusammenfassung: Keine Lösung für euch zum Kauf!

Zusatzinfo: Wenn der Sohn eine Zusatzsicherheit für eine andere Immobilien eintragen lies, hat die andere Immobilie nicht den finanzierten/gezahlten Kaufpreiswert => Vorsicht bei der Bonität des Sohnes! Keine GbR für den Erwerb dieser Immobilie mit diesem Sohn, sonst haftet ihr zusätzlich für seine andere Finanzierung im Fall des Scheiterns seiner Finanzen!!!

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Wenn ich böse wäre, könnte ich sagen: Ob ein Makler eine Zusage macht oder in China ein Sack Reis umfällt entspricht dem gleichen Ergebnis...

Spaß beiseite: Gibt es schriftliche Zusagen vom Makler oder vom Hauseigentümer (Verkäufer)?

Unabhängig davon ist über die 'alte Gebäudeversicherung' zu prüfen, ob dort bereits ein finanzieller Ausgleich eines Wasserschadens reguliert wurde. (Könnte sein, der Eigentümer kassierte und verkaufte ohne Reparatur). Das hätte zur Konsequenz, dass der Verkäufer haftet und zahlen MUSS (unabhängig von Gesetzesverstoß = Betrug!).

Auf jeden Fall weiterleiten an die Wohngebäudeversicherung.

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Erkundige dich, wie hoch dort in dieser Lage der Bodenrichtwert ist. Dann multipliziere diesen mit der Grundstücksfläche. Danach ziehst Du den Kaufpreis von dem Grundstückswert ab und kannst leicht erkennen, zu welchem Preis du ein Haus kaufst.

Überlege genau, wie viel ein vergleichbares Haus kostet. Liegt das Angebot deutlich darunter solltest du nach Sanierungsbedarf fragen und prüfen!

PS.:

Frage Dich: Warum sollte jemand das Haus billiger als zum tatsächlichen Sachwert anbieten?

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Pauschalaussagen sind absolut nichtssagend!

Der einzige Weg: Bauunterlagen einsehen - ohne Bauunterlagen ist es reines Lottospielen. Wenn ihr den Einsatz (Kaufpreis Haus) zu 100% Risiko einsetzen könnt - kauft!

Aber die Realität sieht so aus, dass fast jeder Anbieter einen anderen Wandaufbau hat/hatte und immer wieder verändert. Aus diesem Grund können nur Ausführungspläne von genau dem zu kaufenden Objekt weiterhelfen!

...und da hilft auch kaum ein Sachverständiger (der kann nicht alle 65cm ein Loch in die Wand zur Prüfung bohren)!

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...wenn Stein auf Stein, dann aber doch nicht von Viebrock oder?

Was steht denn in der Baubeschreibung? ALLE Wände aus Stein oder mit 'gut klingenden' Argumenten der Giebel, Drempel und Innenwände im Obergeschoss aus 'schalldämmender Leichtbauweise'?

Entweder Massivbau oder Fertigbau - Viebrock ist fast beides - leider nur fast! Aber das Produkt Viebrock würde jeder Architekt viel günstiger anbieten können.

Meisterstück und Rensch sind grundsätzlich gute Anbieter. Bei Rensch Angebot mit klarer Definition des Wandaufbaus beachten!

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Gebraucht gekauft?

Vielleicht mal die Übersetzung prüfen, ob die ggf. abweicht - könnte seitens der 'Ordnungshüter' auch geprüft werden. Alternativ könnte das Getriebe einer 'Großen' verbaut sein, dass einen Gang mehr hätte.

...oder der Vergaseransaugstutzen ist 'aufgebohrt', was diese 65 ausmachen könnte.

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...technische Veränderungen, die die Leistung oder Höchstgeschwindigkeit verändern sind nicht zulässig.

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Eigentlich dürfte das nicht...

Stell dir folgende Situation vor:

Die Ehefrau fragt den Ehemann: Bist du mir schon mal fremd gegangen?

Der Mann: Hmm, eigentlich nicht...

Zu deinem Thema. Vermögen muss angegeben werden. Wenn Geld im Bausparvertrag vorhanden ist, ist dieser Betrag auch zwingend mit anzugeben. Auch bei einer Lebensversicherung wird der Rückkaufswert als Geldwert zugrunde gelegt. Aber diese Hinweise sind i.d.R. in den Formularen aufgeführt.

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Der ursprüngliche Gedanke für einen Bausparvertrag (BSV) war, dass viele Menschen Gelder einzahlen und die Bausparkasse damit ausreichend Geld hat, denen, die einen Haus bauen wollen, ein Darlehen auszuzahlen.

Heute kann ein BSV durch die Förderung (in Verbindung mit Vermögenswirksamen Leistungen - VWL) Vorteile bieten, wenn die Bausparsumme bei maximal 10.000,- Euro bleibt.

...und später kannst du immer noch entscheiden, ob der anfangs gewählte zinsorientierte Tarif für die wirtschaftlicher ist, oder eine Tarifumstellung von Vorteil wäre.

...aber eine Baufinanzierung mit einem BSV günstig zu realisieren ist kaum möglich!

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Lohnt sich...

...zumindest für den, der die Provision erhält!

Spaß beiseite - ein BSV zur sofortigen Finanzierung MUSS zwingend vergleichsweise gegen eine Direkttilung (Annuitätendarlehen mit direkter Tilgung). gerechnet werden. Vergleich bedeutet: Aufstellung der Gesamtleistungen bis zur Rückführung der gesamten Finanzierung!

Eine Tilgungsaussetzung über einen (parallel) besparten BSV könnte unter steuerl. Aspekten bei einer Kapitalanlage Vorteile bieten. Aber diese kann nur der Steuerberater, der deine wirtschaftlichen Verhältnisse kennt tatsächlich beantworten...

Aber ein BSV rechnet sich in sehr wenigen Fällen!

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Bezogen auf die erste Frage: Darf man Überwachungskameras in einem Mehrfamilienhaus installieren?

JA!

Allerdings mit der Einschränkung, dass diese nur die 'Verkehrsflächen' überwachen. Damit sind die Wohnungseinheiten ausgeschlossen. Eine Überwachungskamera innerhalb einer Wohnung verstößt gegen geltende Gesetze!

Verträge, die gegen geltende Gesetze verstoßen sind unwirksam! Wenn so eine Wohnung angemietet wird, kann der Vermieter die Demontage/das Entfernen der Kamera gesetzlich niemals unterbinden!

...24h beobachten...

Es gibt leider zahlreiche Spannerphantasien....

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Ein Neubau ohne WRL macht Sinn - wenn Feuchtigkeitsprobleme gewünscht werden!

...aber wie konsequent wird in einem Neubau gelüftet? Alle ZWEI STUNDEN wären bei Raumnutzung schon erforderlich, damit sich keine überhöhten Feuchtigkeitswerte ergeben.

Ganz ehrlich: Wer lüftet so? => Es bleibt einfach nur eine WRL (aber dann mit Wärmerückgewinnung).

zu: Wände atmen... Natürlich atmen keine Wände - aber diffusionsoffen sollten sie schon sein. Wenn die Feuchtigkeit durch Polystyrol oder andere Formsteine im Haus festgehalten werden, schlägt die Feuchtigkeit sich im Inventar nieder, oder an den Wänden und führt irgendwann in den Ecken zu Schimmel!

Aus diesem Grund sind bei Neubauten zwei Dinge zu beachten:

  1. diffusionsoffene Wände (ohne Styropoor von innen oder außen)
  2. Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung um Lüftungsenergieverluste auf unter 10% zu reduzieren!
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