Politikwissenschaft studieren - wirklich "brotlos"?

Hallo,

ich habe vor zwei Jahren mein Abitur gemacht, seither 2 Jahre in der Krankenpflegehilfe gearbeitet und möchte nun studieren. Letztes Winstersemester habe ich für einen Monat Wirtschaftsinformatik studiert, weil ich mir dachte, hey, da hast du immerhin gute Aussichten - das war natürlich nicht die richtige Motivation.

Wirklich gerne würde ich Politikwissenschaft studieren, mit einem Abi von 1,4 hoffentlich auch hier in Berlin an der FU bzw. HU (wobei es dort ja unter Sozialwissenschaften fällt). Nun ist es ja aber so, dass man immer wieder hört, "ach, da wirst du doch eh Taxifahrer, is halt 'ne brotlose Kunst". Was ist da dran? Wird man als Politikwissenschaftler wirklich schnell arbeitslos bzw. muss sich mit mies bezahlten Jobs über Wasser halten? Was ist mit den von Unis in ihrer Studiengangsbeschreibung herbeigeredeten weitgefächerten Arbeitsmöglichkeiten für PoWis im öffentlichen Dienst, in der Politik/Parteibüros, in Medien, in großen Unternehmen, als "Coach", als Redenschreiber? Kriegt man als Politikwissenschaftler dort tatsächlich nur einen Platz, wenn man einen perfekten Abschluss und Top-Praktika vorzuweisen hat?

Wie gesagt, ich würde es wirklich gerne studieren, aber ich habe einfach ein wenig Angst davor, nach dem Studium dann nur weiterhin in der Krankenpflegehilfe arbeiten zu können und nichts von meinem Dasein als Akademiker/Absolvent zu haben.

Über eure Meinungen/Erfahrungen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und liebe Grüße. :)

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Ich habe u. a. Musikwissenschaften studiert (auch brotlos!). Bei Geisteswissenschaften ist es eben so eine Sache. Da ist die Gefahr gegeben, dass Du zwar schön viel (und auch lange) studierst, aber am Ende ohne gute Grundlagen für Deinen möglichen Job dastehst. Wenn Du Jura studierst, dann wirst Du eben RA, Richter oder Jurist in einem Unternehmen. Dein Wissen ist dem Arbeitgeber relativ klar, weil er weiß, welche Bereiche du als Schwerpunkte hattest und der Rest ist Pflicht. Dein Weg als Jurist ist also mehr oder weniger vorgegeben, Geisteswissenschaftler müssen ihren Weg finden.

Meiner Meinung nach ist ein geisteswissenschaftliches Studium nicht brotlos, wenn Du schon während des Studiums durch Praktika und Studi-Jobs versuchst herauszufinden, was Dir später Spaß machen könnte. Außerdem kannst Du so Qualifikationen erwerben, die Dich später von anderen Studis unterscheiden werden. Studiere ruhig PoWi, aber verbringe nicht 100% Deiner Zeit im Hörsaal, sondern geh auch arbeiten. Das ist sehr wichtig!!!

Viel Erfolg!

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Nein, da kann nichts kommen. Erstens hast Du ja nur was gesagt, das ist erstmal nicht verboten. Zweitens darfst Du natürlich Leute von Deinem Hof verweisen, wenn es Dein Eigentum ist. Du hast da natürlich das Hausrecht. Also, mach Dir keine Sorgen. Ich wüsste auch nicht, was Du noch von ihr hören sollst.

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Sehr geehrte Frau / Herr xy,

ich bewerbe mich bei Ihnen um einen Praktikumsplatz im Rahmen des Schülerpraktikums meiner Schule vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000.

Ich gehe in die 00. Klasse der ...-Schule und bin … Jahre alt.

Meine Lieblingsfächer sind ...

In meiner Freizeit mache ich gerne...

Ihren Betrieb habe ich ausgewählt, weil ich ...

(z.B. später einmal als ... arbeiten möchte)

(z.B. mich sehr für ... interessiere).

Ich würde mich sehr freuen, mein Schülerpraktikum bei Ihnen absolvieren zu dürfen und hoffe auf Ihre positive Antwort. Gerne stehe ich für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

dieKristin

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Ich würde einfach die Ausrichtung der Seite ins Querformat bringen. Alles andere ist zu mühsam, denke ich. Also: Format > Seite > Reiter "Seite" > Querformat auswählen > OK

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Ein akademischer Grad ist kein (!!!) Bestandteil des Namens, er kann aber in offizielle Dokumente eingetragen werden. Ein Anspruch, dass Deine Kollegen Dich "Herr Doktor" nennen, hast Du selbstverständlich nicht. Du hast ja nicht mal einen Anspruch darauf, dass sie Dich mit Deinem Namen anreden. 

Es gibt gerichtlich bestätigte Ansprüche auf die Nennung des akademischen Titels, wenn Dein Arbeitgeber Dich im Außenverhältnis erwähnt.

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