Ich würde dir auch empfehlen, zu einer Volksbank (oder Sparkasse) zu gehen. Die beraten auch kostenlos und können wohl eher auf deine Wünsche eingehen als irgendwelche Info-Seiten im Internet. Gerade bei der Anlage in Fonds für einen "Anfänger" in dem Bereich ist es wichtig, eine vernünftige Beratung zu bekommen, da es in dem Bereich sehr viele verschiedene Möglichkeiten gibt, zu investieren, schon allein vom Risikofaktor her.
Die Vorlegungsfrist eines im Inland ausgestellten Schecks beträgt 8 Tage. Du hast also keinen Anspruch mehr darauf, dass die Bank den Scheck einlöst. In der Regel wird der Scheck von deiner Hausbank trotzdem angenommen werden, es kann allerdings sein, dass der Scheckaussteller (bzw. dessen Bank) den Scheck nicht einlöst. Dann kann es sein, dass der Scheck deinem Konto zwar erst gutgeschrieben wurde, er kann aber innerhalb von 10 (oder acht?) Tagen noch "platzen", würde dann also deinem Konto wieder belastet.
Bei Arbeitslosengeld wird ja auch geschaut, was der Arbeitslose an Vermögen hat. Wenn der Sportler... also von seinem ehemals großen Gehalt was gespart hat, dürfte das mit dem Arbeitslosengeld schwierig werden.
Kannst du, es sei denn eine der beiden Banken gehört zu den wenigen Volksbanken, die nicht am Verbundnetz beteiligt sind. Grundsätzlich sind Automatenbtreiber allerdings seit neustem verpflichtet, die Gebühren VOR der Abhebung am Automaten anzuzeigen, du hättest dann also noch die Möglichkeit, abzubrechen. Aber in der Regel ist das im Volksbanken-Verbund kein Problem, bis wie gesagt auf wenige Ausnahmen.
Wenn es um das Konto der Eltern geht, geht das mit schriftlicher Vollmacht am Schalter. Wenn es um ein anderes Konto geht, müssen theoretisch die Eltern zustimmen, praktisch sollte es aber auch ohne Zustimmung der Eltern kein Problem sein.
Wie alt bist du? Wenn du nicht über 27 bist, dürftest du als Schüler bei fast jeder Bank ein kostenloses Konto bekommen (solltest du noch unter 18 sein, dürfen die auch keine Gebühren nehmen so weit ich weiß). Und ich denke auch nicht, dass es noch Banken gibt, die kein OnlineBanking anbieten in der heutigen Zeit.
Sofern die Bank Kontoführungs- und Buchungsgebühren berechnet, muss der Begünstigte auch für den Empfang einer Überweisung zahlen, da es sich ja auch dabei um einen Buchungsposten handelt (wie auch bei Kartenzahlungen, eigenen Überweisungen, Lastschriften...). Aber die Überweisung von 1 ct ist trotzdem nicht verboten.
Natürlich geht das - wo liegt das Problem?
Annehmen und weitersuchen - wenn er was besseres findet kann er in den ersten Monaten noch fristlos kündigen.
Die gesetzliche Ausführungsfrist liegt bei 3 Tagen, den Tag der Überweisung nicht mitgerechnet. Wenn du am Donnerstag überwiesen hast, sollte das Geld also am Dienstag spätestens am Empfängerkonto sein. Ausnahme wäre, wenn der Empfänger auch bei einer Raiffeisen- oder Volksbank ist, dann ist die Frist bei einem Tag so weit ich weiß.
Ich schließe mich meinen Vorrednern an, dass man die Angebote im Internet mit Vorsicht genießen sollte. Dort wird oftmals nur auf den Zins geschaut, der
wie schon gesagt oft nur für einen begrenzten Zeitraum ist
fallen oft auch noch irgendwelche weiteren Transaktionskosten an für Überweisungen auf und von dem Tagesgeldkonto
und 3. solltest du auf jeden Fall aufpassen, um was für eine Bank es sich handelt. Viele Anbieter haben ihren Sitz im Ausland und wenn es dann hart auf hart kommt (Finanzkrise) ist das Geld weg. Deutsche Banken und Sparkassen besitzen für diesen Fall Sicherungseinrichtungen, bei denen das angelegte Geld ganz oder zumindestens teilweise (bis 20.000 EUR pro Nase) abgesichert ist und auch im Fall einer Bankpleite noch ausgezahlt wird.
Wo man solche Kredite bekommt kann ich leider nicht beantworten. Allerdings solltest du aufpassen, was man dir "andreht" und ein Angebot in jeden Fall von jemandem der Ahnung hat (Banker etc. aus dem Bekanntenkreis) prüfen lassen. Oft verbergen sich hinter solchen Krediten horrende Kosten, die erst im Nachhinein richtig deutlich werden. Von unglaublichen Zinssätzen ganz zu schweigen.
Außerdem werden Kredite, wenn sie komplett zurückgezahlt sind, nicht sofort aus der Schufa gelöscht, sondern zunächst (ich glaube für ein oder zwei Jahre) mit einem Vermerk versehen, dass der Kredit ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde. Das sollte jedoch eigentlich bei einer Baufinanzierung kein Problem sein, da daraus ja keine laufenden Verpflichtungen mehr resultieren.
Allerdings solltest du dir vorher gut überlegen, ob du dich mit den (dann neu umgeschuldeten) Krediten und der Baufi nicht übernimmst. Bringt ja die beste Umschulung nichts, wenn du deine Haus-Raten nicht für die nächsten 25 (...) Jahre bezahlen kannst...
Über den Apple-Store kann man iPods kaufen, die "refurbished", also generalüberholt sind. Sind wie neu, nur dass sie schon mal bei einem Kunden waren (der den zurückgegeben hat). Habe mir da selber einen iPod touch gekauft, und bin absolut zufrieden, man merkt nicht, dass er nicht neu ist. Und dafür war er halt etwas günstiger als die wirklich neuen Geräte. Allerdings ist glaube ich auch die Garantie verkürzt, da bin ich mir aber nicht sicher. Steht aber irgendwo.
http://store.apple.com/de/product/FB531FD/A?mco=MTEzOTU1MjY
Soweit ich weiß, muss eine Abrechnung nur erstellt werden, wenn sich im Vergleich zum Vormonat was geändert hat. Ist die Zahlung von der Höhe her also die gleiche wie im Monat da vor, muss der AG nicht zwingend eine Abrechnung erstellen.