Doch tatsächlich ist im Jugendschutzgesetz geregelt das der Erwerb und Konsum sowie der Besitz für Jugendliche unter 18 eine Ordnungswidrigkeit darstellt

der Besitz von Zigaretten ist für Personen unter 18 Jahren in Deutschland verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Jugendschutzgesetz (§ 10 JuSchG) verbietet den Erwerb, Besitz und Konsum von Tabakwaren für Minderjährige. Dies gilt nicht nur für Zigaretten, sondern auch für alle anderen nikotinhaltigen Produkte, einschließlich E-Zigaretten, und deren Behältnisse. 

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Viele Tierheime, Vereine oder Kirchen haben Spendenboxen oder Briefkästen, in die man einen Umschlag mit Bargeld werfen kann. Ein paar Dinge solltest du aber beachten:

Sicherheit: Bargeld im Umschlag kann leicht verloren gehen oder gestohlen werden. Deshalb bevorzugen die meisten Einrichtungen Überweisungen oder Online-Spenden.

Nachweis: Wenn du eine Spendenquittung brauchst (z. B. für die Steuer), ist Bargeld problematisch – dafür brauchst du eine Überweisung oder zumindest eine Quittung vom Tierheim.

Abwicklung: Für die Leitung ist Bargeld nicht verboten, aber sie muss es in der Buchhaltung erfassen. Je nachdem, wie streng sie ihre Abläufe haben, kann es für sie etwas umständlicher sei

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Ich hätte als Idee ne weiße Flagge ist zwar kein Auto aber kommt bestimmt auch super an 👍

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