Doch tatsächlich ist im Jugendschutzgesetz geregelt das der Erwerb und Konsum sowie der Besitz für Jugendliche unter 18 eine Ordnungswidrigkeit darstellt
der Besitz von Zigaretten ist für Personen unter 18 Jahren in Deutschland verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Jugendschutzgesetz (§ 10 JuSchG) verbietet den Erwerb, Besitz und Konsum von Tabakwaren für Minderjährige. Dies gilt nicht nur für Zigaretten, sondern auch für alle anderen nikotinhaltigen Produkte, einschließlich E-Zigaretten, und deren Behältnisse.