Hallo,
folgender Fall:
Meine Eltern (Mutter und Vater) haben eine Eigentumswohnung. Ich (Tochter) wollte zusammen mit meiner Mutter an der Eigentümerversammlung teilnehmen (sozusagen habe ich meinen Vater vertreten). Ich durfte aber nich daran teilnehmen, mit der Begründung, dass es sich um eine nichtöffentliche Versammlung handelt. Außerdem hieß es, dass meine Mutter nicht teilnehmen dürfte, wenn ich eine Vollmacht hätte.
Da ich die Wohnung einmal erben werde und ich mich mit solchen Versammlungen vertraut machen möchte, würde ich dennoch gerne teilnehmen.
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich (als leibliche Tochter und Erbin) an den zukünftigen Versammlungen teilnehmen kann?