Der Jäger ging, so wie Du es beschreibst, seiner ganz legalen und natürlichen Jagdausübung nach. Jagdausübung und Hege ist nicht Hobby, sondern Pflicht des Jägers. Natürlich darf der Jäger zu jeder Tageszeit die Jagd auf Schalenwild ausüben. Das gilt von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang. Dein Hund spielte nicht verrückt, sondern witterte den Rehbock den er gerne in Besitz nehmen wollte. Du hast ein Naturschauspiel erlebt, dass Deinem Hund durch die Ziviliation vorenthalten wurde. Der Jäger darf auch nachts unterwegs sein und Schwarzwild strecken. Wichtig ist, dass Du als Hundehalter den Hund an der Leine führst und Dich am besten auffällig gekleidet durch den Wald bewegst.

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