Das ist eher freundlich. Der Lehrer führt Dein Temprament ja nicht auf Deinen Vater, sondern auf Deine albanischen Wurzeln zurück. Albanien ist ein stolzes Land. Ich sehe da keine rassistischen Angriff auf Dich.

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Entscheident für die Bewerbung ist, dass Du nicht so viele Rechtschreibfehler und Grammatikfehler reinhaust wie in Deiner Frage. Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber ich glaube, Du solltest Dir da Hilfe holen. Wenn Du in Bottrop eingesetzt werden möchtest, dann schreibe: ich bitte Sie höflich, meinen Wunsch, in Bottrop beruflich für die Deutsche Bundesbahn (DB) eingesetzt zu werden, zu berücksichtigen.

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Der Jagdsausübungsberechtigte darf wildernde Hunde und Katzen in seinem Revier bei der Jagdausübung strecken (erschießen). Das werden aber die meisten Jäger nicht tun. Die meisten Jäger können zwischen einem Begleithund eines Spaziergängers und einem Wildhund unterscheiden. Erschießt der Jäger einen wildernden Hund kann es unter Umständen sein, dass er zum Schadensersatz verpflichtet wird, wenn das Gericht zu der Annahme kommt, dass der Schuss ungerechtfertigt war (z. B. bei einem überjagenden Jagdhund des Nachbarn).

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Du solltest einen Arzt aufsuchen und Dich nicht dem Selbsttest unterwerfen. Die Ursache für Durchfall ist meist eine Darminfektion, die behandelt wissen will.

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Der Hund gehört im Wald an die Leine. Der Jäger darf einen sichtbar jagenden (wildernden) Hund strecken, 99% aller Jäger würden das aber in der Praxis nicht tun. Sie sind meist selber Hundebesitzer und freundliche Herren oder Damen mit großem grünen une wilbiologischem Sachverstand. Der Jäger, der drohte den Hund zu erschießen, macht sich strafbar und läuft Gefahr, seine Zuverlässigkeit, die er für seinen Jagdschein benötigt, zu verlieren.

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Der Jäger ging, so wie Du es beschreibst, seiner ganz legalen und natürlichen Jagdausübung nach. Jagdausübung und Hege ist nicht Hobby, sondern Pflicht des Jägers. Natürlich darf der Jäger zu jeder Tageszeit die Jagd auf Schalenwild ausüben. Das gilt von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang. Dein Hund spielte nicht verrückt, sondern witterte den Rehbock den er gerne in Besitz nehmen wollte. Du hast ein Naturschauspiel erlebt, dass Deinem Hund durch die Ziviliation vorenthalten wurde. Der Jäger darf auch nachts unterwegs sein und Schwarzwild strecken. Wichtig ist, dass Du als Hundehalter den Hund an der Leine führst und Dich am besten auffällig gekleidet durch den Wald bewegst.

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Füchse oder Dachse werden nicht "so intensiv" bejagt. Deine Frage beinhaltet ja schon die Antwort, die Du hören möchtest. Sie werden so bejagt, wie es notwenig ist, um anderes Wild, z. B. das Birkhuhn zu schützen. Die Anzahl der Füchse und Dachse werden so angepasst, dass es stimmig mit der Natur ist. Bejagt werden Dachse und Füchse weil Sie im Jagdgesetz als jagdbare Tierart stehen und außerhalb der Schon- und Brutzeit vom Jäger gestreckt werden dürfen. Das Recht auf Jagd ist Grundrecht. Jeder, der ein Stück Boden besitzt, darf im Grundsatz dort die Jagd ausüben. Das ist das Recht des Grundbesitzers. Wildbiologisch ist es sinnvoll den Dachs und Fuchs in jenen Regionen zu strecken, in denen es die Tollwut gibt oder die Niederwildbesätze z. B. das Rebhuhn durch den Fuch oder anderen Prädator fast oder gänzlich ausgerottet wurde.

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