Hallo, also ich (m/18) bin bald mit dem Abi fertig und studiere dann Jura (in einem halben Jahr) mit dem Ziel Richter zu werden. Natürlich werden sich jetzt einige unter euch denken, dass in meinem Alter noch nichts feststeht, dass sich meine Meinung und meine Persönlichkeit noch ändern werden etc.. Dennoch gehe ich jetzt mal davon aus, dass ich eines Tages als Richter tätig bin. Nun zu meiner Frage: Darf man sich als Richter die Haare färben? Also ich rede nicht von ausgefallenen Sachen wie Blau oder Rot oder gar bunte Strähnen sondern einfach nur komplett Blond (platin). Da man ja technisch gesehen den Staat representiert kann ich mir vorstellen, dass das nicht erlaubt bzw. ein Kündigungsgrund/Grund nicht eingestellt zu werden sein kann. Ich werde meine Entscheidung nicht anhand dessen ändern, aber es wäre dennoch interessant für mich, da ich aktuell meine ,normalerweise braunen, Haare Blond gefärbt habe. Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für Antworten LG iceman!