Anwaltsschein und Prozesskostenhilfe sind 2 verschiedene Welten. Mit dem Anwaltsschein, den man sich beim Amtsgericht holt, kann man eine Erstberatung bezahlen lassen.

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Wichtig sind die KFZ-Daten. Hubraum,KW, PS usw. Wichtig auch, ob es sich um einen Diesel oder Ottomotor handelt. Ob der Wagen Kat,Dieselpartikelfliter hat oder nicht.

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Schufa und Finanzamt sind zwei verschiedene Welten. Darfst dich ruhig mit dem Schufa anlegen, aber das Finanzamt schreckt zum Glück auch vor Promis nicht zurück.

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In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 8.004 € (Stand 2010) für jeden Steuerpflichtigen (§ 52 Abs. 41 EStG). Der Grundfreibetrag soll dafür sorgen, dass das Einkommen, soweit es zur Bestreitung des Existenzminimums benötigt wird, nicht mit Steuern belastet ist. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.

Beispiel: Also wenn du im Monat Brutto 1500 Euro verdienst, hast du einen Jahresbrutto von 18000 Euro. Also Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit=18000Euro-Werbungskostenpauschale 920 Euro - Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro - Vorsorgeaufwendung (als Bsp.) 2500 Euro = zu versteuerndes Einkommen 14544 Euro, zu zahlende Steuern nach der Grundtabelle = 1287 Euro

Steuern für 6540 Euro Einnahmen = 1287 Euro (14544-8004=6540 Euro)

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Wenn das Finanzamt Sie darauf angesprochen hat, dann sind Sie verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen. Unabhängig davon ob Sie ein Kleinunternehmer, Rentner oder Arbeitsuchender sind. Das Finanzamt will vielleicht überprüfen ob Sie noch ein Kleinunternehmer sind...

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Ob du nun 200 Euro oder 20000 Euro verdient hast, du mußt Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Bei einer Vorjahres-Umsatzsteuerzahllast geringer als 1000 Euro müssen keine Voranmeldungen abgegeben werden. Zwischen 1.000,01 Euro und 7.500,00 Euro wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich abgegeben, bei höheren Zahllasten ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich zu erstellen. Neu gegründete Unternehmen müssen die ersten zwei Jahre immer monatliche Voranmeldungen abgeben.

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Man kann alle Ausgaben absetzen die man mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgibt. Wichtig ist, die Ausgaben auch als solches nachweisen zu können. Maßgebend ist nicht ob es sich um eine gewerbliche / selbstständige oder nicht selbstständige Tätgkeit handelt, sondern ob es notwendig ist. Also, wenn man mit Bus und Bahn auch dieser Arbeit nachkommen kann, kann man keinen Cent absetzen. Wenn der Arbeitgeber dieses verlangt, aus irgendwelchen betrieblichen Gründen, muss dieser auch dementsprechend eine Bescheinigung ausstellen.

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so, habe bei der DRV angerufen. Die freundliche Dame am Telefon hat mir gesagt, unabhängig davon, dass die nichts davon erfahren, dürfen erwerbsgeminderte Abitur machen und auch studieren. Man dürfe allerdings nichts hinzuverdienen, also zu der Rente (Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten). Abitur oder studieren falle schließlich nicht in die Kategorie der 7 Einkunftsarten.

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Danke euch beiden..

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Also, siehe es mal so, und zwar kannst du von Glück reden, dass du nicht auf der Straße sondern bei deinen Großeltern gelandet bist. Dann, denke ich mir, dass deine Eltern, die dich deinen Großeltern abgegeben haben, weder dich, noch ein anderes KIND verdient haben. Das Leben besteht nun mal aus Höhen und Tiefen. Glaub mir, jeder Mensch hat auf die eine oder andere Art Sorgen / Probleme. Zum Thema Mobbing, mach was aus deinem Leben, du musst niemandem was beweisen nur dir selbst. Kinder können nun mal grausam sein (in Sachen Mobbing). Lies Bücher oder mach Sport. Je mehr du Zeit durch nichts tun hast, um so mehr werden dir Suizid gedanken kommen. Und halt dich fern von Fernbeziehungen. Da stimmt weder vorne noch hinten was...Und heul dich ruhig aus, dass hilft meistens, nie die Probleme in sich hineinfressen..

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@Gelehrter

anscheind verstehst du so vieles nicht. Erwerbsgemindert und Erwerbsunfähig ist Jacke wie Hose, dass heißt seit 2001 ist ein Mensch, der weniger als 3 Std. einer Beschäftigung nachgehen kann, voll erwerbsgemindert. Tei erwerbsgemindert ist jemand, der zwischen 3-6 Stunden (also weniger als 8Std.) am Tag arbeiten kann.

Der Grad der Behinderung ist nicht maßgebend für die Rente. Ein Behindertenausweis ist nur ein Armutszeugnis beim Arzt / Gutachter...

Und vom Versorgungsamt kriegt keiner Grundsicherung. Grundsicherung hieß früher Sozialhilfe.

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