FI-Pflicht nach Einbau eines Rolladenmotorschalters?
Vor wenigen Tagen wurden bei uns und in der Wohnung über uns motorbetriebene Rollläden eingebaut. Damit wurde auch jeweils ein entsprechender Schalter notwendig, dessen Strom jeweils von einer vorhandenen Steckdose abgegriffen wurde.
Diese Steckdosen haben, weil Altbau (1958), keinen Fehlerstrom-Schutzschalter (FI). Eben hat mich mein Nachbar angesprochen. Dieser ist fest davon überzeugt, dass aufgrund des Abgreifens des Stroms die jeweils dafür genutzte Steckdose hätte ausgetauscht und durch eine mit FI hätte versehen werden müssen - dies sei eine VDE-Vorschrift.
Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet und konnte im Internet spontan nichts dazu finden (was aber natürlich nichts besagt). Liegt mein Nachbar richtig? Danke