Hamburg rechtsfrage

hallo liebe community bin grade auf wohnungssuche und evtl bekomme ich eine 1 zimmer wohnung mit ca 30m²

meine frage : habe eine freundin in flensburg ( wohne in hamburg ) und sie wird bald 18 und dann will sie zu mir ziehen.

klar weiß ich das ich vorher den vermieter fragen muss aber ich und meine freundin sind eigentlich ganz normale nette menschen habe da eigentlich nix zu befürchten...jedoch ist meine frage ob es überhaupt erlaubt ist das 2 leute in so einer "kleinen" wohnung wohnen dürfen bzw ob der vermieter nicht nein sagt weil die wohnung angeblich so klein ist.

ich meine sie würde mit mir im bett schlafen ( normal ) und wir hätten dann einen großen kleiderschrank ( ich hab nicht viel kleider) ich muss früher aufstehen als sie und kann die dusche früher benutzen ( duschen dauert bei mir 8 min )...eigentlich wäre das ein geregelter tag nur dürfte das ein vermieter erlauben und wie wären meine chancen das er ja sagt?

wären meine chancen höher wenn ich sage das es nur eine normale freundin ist die nach hamburg gezogen ist wegen schule ( sie wird auch schule machen allerdings gewerbe schule und ich mach abi ) ? und welchen grund hätte der vermieter in dieser situation UND überhaupt das er sagen könnte das sie nicht zu mir zieht? wäre das auch ein überredensgrund das ich sagen könnte sie wohnt bei mir aber wir wollen permanent nebenbei nach einer größeren wohnung suchen?

habe keine haustiere rauche auch nicht und wir haben keine kinder und wir beide sind stille leute. die wohnung wird vom amt bezahlt über schüler bafög oder hartz4 ( was genau weiß ich noch nicht weil ich die wohnung noch nicht habe )

danke für eure antwort :)

...zum Beitrag

Der Partner einer Lebensgemeinschaft ist dem Ehegatten des Mieters gleichzustellen. Dies führt zu dem Ergebnis, dass der Mieter den Partner auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufnehmen kann. Der Mieter muss die Aufnahme des Partners nur anzeigen. Die Anzeigepflicht folgt aus der Erwägung, dass der Partner in den Schutzbereich des Mietverhältnisses mit einbezogen ist; der Vermieter hat deshalb ein Recht zu wissen, wer sich in seinem Haus aufhält. Wo bestimmte Betriebskosten nach dem Verhältnis der Kopfteile umgelegt werden, besteht die Anzeigepflicht auch aus diesem Grunde. Das Recht zur Aufnahme des Partners besteht nicht, wenn hierdurch die Wohnung überbelegt wird. Es kommt also auf die Größe der Wohnung an.

Wünsch euch beiden aber auf jeden fall viel Erfolg und das alles klappt:-)

...zur Antwort

Glaub mal ehr nicht das die Fahrschule dich deswegen raus schmeißt. Und falls der Fahrlehrer fragen sollte so von wegen "ihm ist da was zu Ohren gekommen", sag ihm doch denn einfach das es deine ex Freundin war und das es nur Lügen sind. Glaube das wird jeder nach vollziehn können.

Und rausschmeißen wird dich sicher keiner so schnell weil der Fahrlehrer halt an dich verdient;-) Und an irgendwelche Geschichten von deiner Ex verdient sicher keiner was ;-)

Also mach dir da mal keine Sorgen , stattdessen konzentrier dich auf das wichtige, nämlich der Fahrschule. Wünsch dir auf jedenfall viel Erfolg bei deiner Prüfung:-)

...zur Antwort