Berechnung Wohnrecht / Nießbrauch für Hausübertragung an Kind?
Hallo,
die Eltern meiner Frau wollen ihr frühzeitig das Haus übertragen, bleiben jedoch per Wohnrecht weiter dort wohnen. Sie soll im Gegenzug ihre Schwester auszahlen. Wohnen wird sie nicht im Haus, da wir im eigenen Haus wohnen. Hier konkrete Zahlen:
Wert Haus: 200.000 EUR
Theoretische mtl. Miete: 600 EUR
Alter Mutter meiner Frau: 60 Jahre
Nach den Vorstellungen der Eltern wird der Wert des Hauses inkl Wohnrecht mit 150.000 EUR angenommen, so dass sie 75.000 EUR aus liquiden Mitteln ihrer Schwester auszahlen soll.
Entsprechend hat meine Frau erst in statistisch prognostizierten 24 Jahren einen Nutzen von der Hausübertragung.
Laut Internetrecherche dürfte das Wohnrecht deutlich zu gering angesetzt sein, sie möchte das Haus für später jedoch unbedingt.
Was haltet ihr von der geschilderten Konstellation?
Wie hoch wäre der theoretisch korrekte Abzug für das Wohnrecht?