Mal im Mietvertrag nachgeschaut....Staffelmietvereinbarung? Sind Nebenkosten angepasst worden? Frag doch einfach mal, nur so kann es geklärt werden.
Nur wenn man den genauen Wortlaut dieser Klausel hier einstellt, kann dazu Stellung genommen werden. Alles andere ist Spekulation und hilft nicht weiter.
Man könnte ja im MV ein von beiden Seiten akzeptierten Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses vereinbaren. Dann wäre der neue Vermieter - sofern es dazu kommt - daran gebunden und könnte dir wenigstens in diesem Zeitraum nicht kündigen.
Wäre nur so meine Idee dazu - allerdings wärst auch du daran gebunden. Bei den eigenen Eltern wahrscheinlich kein Problem, wenn du einen Wohnungswechsel wünscht.
Der Grund für die Befristung muss angegeben werden (z. B. umfassende Renovierung/Modernisierung, Eigenbedarf für .... etc.). Ansonsten greift die Befristung nicht und ist ein ganz normaler Mietvertrag mit gesetzl. Kündigungsfristen. Gültige Renovierungsklausel?
Früher war das mal so, dass dadurch die Räumung rausgezögert werden konnte, wenn man z. B. seinen Lebensgefährten in die Mietwohnung aufgenommen hat. Da musste dann extra ein Räumungstitel erwirkt werden. Ist aber jetzt nicht mehr so, da man bei Gericht durchaus diese Trickserei erkannt hat. Es reicht der Titel gegen den, der im Mietvertrag eingetragen ist. Frag deinen Anwalt diesbezüglich, der wird der Gerichtsvollzieherin die neuere Gesetzesregelung schon nahebringen.
Ich würde dir raten, bei Gericht ein selbständiges Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) zu beantragen. Das Gericht bestellt dann einen Gutachter. Nur dieses Gutachten kann später als Beweis bei Gericht verwendet werden. Wenn du selbst jetzt einen Gutachter beauftragst, ist das ein Parteigutachten und wird bei Gericht bzw. bei der Gegenseite nicht anerkannt. Auch die Kosten hierfür hast du selbst zu tragen.
Informiere dich bei einem Fachanwalt hierüber und lasse dich beraten. Allein kommst du da nicht weiter.
Ein Mieter von uns hatte mal seinen Parkplatz mit Ölflecken verschmutzt. Er hatte sich dann von der Feuerwehr ein Mittel besorgt und es war von den Flecken nichts mehr zu sehen. Nur so als Tipp für dich.
Vorausgesetzt, dass der Kündigungsverzicht für Mieter und Vermieter einvernehmlich vereinbart ist, kann derzeit ordentl. keiner kündigen. Hier wäre die Lösung nur ein Mietaufhebungsvertrag der von allen beteiligten Personen unterschrieben werden muss.
Ausziehen darf sie ja jederzeit, bleibt aber trotzdem zur Mietzahlung verpflichtet. Wenn keine Einigung bzw. Mietaufhebungsvertrag mit allen Parteien zustande kommt, kann der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Frist zur Kündigung von beiden Hauptmietern gekündigt werden. Sollte sich einer dazu nicht bereit erklären, muss man dessen Zustimmung bei Gericht einklagen.
Geh doch die Sache gemäß Vergleich sachlich an:
Rechtzeitig Termine vereinbaren, wann die geschuldeten Schönheitsreparaturen vom Vermieter durchzuführen sind. Für die Zeit für dich eine angemessene Unterkunft finden. Die vom Vermieter zu tragenden anteiligen Kosten für diese Unterkunft ihm mitteilen mit Frist zum Ausgleich der entsprechenden Kosten. Wenn nicht bezahlt wird, Mahnbescheid beantragen. Da Vermieter die Stadtwerke sind und nur durch den GF vertreten sind, werden die wohl bezahlen, da es lt. deinem Vortrag im Vergleich so vereinbart wurde. Sollte die Summe im Vergleich festgehalten sein, vollstreckbare Ausfertigung vom Vergleich anfordern und vom Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.
Das kannst du dann einem Anwalt übertragen und musst dich nicht selbst drum kümmern. Punkt!
Nein, kannst du nicht!
Es ist auch zu deiner eigenen Sicherheit, dass die Gastherme überprüft wird - und außerdem Vorschrift! Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn was passiert? Manchmal frage ich mich schon, was in den Köpfen der Menschen wohl vor sich geht.
Wenn du Verursacher bist - ja. Frag mal bei der Feuerwehr nach, die haben für sowas Spezialmittel.
Nein die Kündigung ist rechtlich nicht haltbar. Du brauchst darauf überhaupt nicht zu reagieren.
Ich würde auch keinen Anwalt deswegen aufsuchen - die Anwaltsgebühren sind nicht gerade niedrig (Streitwert Jahresmiete) und selbst eine mündl. Erstauskunft kostet nicht wenig. Spar dir diese Ausgaben (außer du hast Rechtschutzversicherung, die hierfür die Kostendeckung übernimmt. Das aber bitte vorher mit der Versicherung abklären).
Dein Vermieter kann aufgrund dieser ungültigen Kündigung nichts gegen dich unternehmen und wird, sofern er gerichtl.Hilfe in Anspruch nehmen will, kläglich scheitern.
Sollte er doch ein gerichtl. Verfahren anstrengen, weil du eben nicht ausziehst, darfst du dir einen Anwalt für deine Verteidigung nehmen und die Kosten dafür darf dann dein Vermieter bezahlen, da die Kündigung nicht rechtswirksam war/ist.
N i e m a l s eine Wohnung kündigen, bevor ihr eine neue Wohnung gefunden u n d einen unterschriebenen Mietvertrag in der Tasche habt!
Schaut in euren MV nach, was dort wegen Tierhaltung vereinbart ist bzw. was steht in dem unterschriebenen Zusatz. Das wäre wichtig!! Pauschale Klausen, welche generell die Tierhaltung verbieten, sind gekippt worden.
Ich würde diesen Passus vom Fachanwalt prüfen lassen. Es ist richtig, dass der Vermieter z. B. Hunde in der Mietwohnung verbieten können und auch bei nachvollziehbaren Gründen eine Erlaubnis dafür widerrufen können.
So wie ihr schreibt, geht von dem Hund keinerlei Belästigung aus. Nur, ihr hättet wirklich vorher abklären müssen, ob ihr in der Mietwohnung einen Hund halten dürft. Evtl. hat auch jemand im Haus (der Sohn ?) eine Tierhaarallergie - das wäre für euch sehr ungut. Ansonsten würde ich mich auf die Hinterfüße stellen und für den Verbleib des Hundes kämpfen - zumindest Zeitaufschub rausholen, um eine andere Wohnung zu finden, in der auch eine Hundehaltung erlaubt ist.
Könnt ihr nicht nochmal mit dem Vermieter sprechen. Ihr könnt ihm ja anbieten, sollte der Hund irgendwelche Schäden in der Mietwohnung verursachen, werdet ihr selbstverständlich bei Auszug für diese Schäden aufkommen. Das kann schriftlich fixiert werden. Auch eine Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen und vorlegen.
Mir täte es leid, wenn nun der Hund, der nunmehr eine liebevolle Familie gefunden hat, weg muss, weil man leider nicht vorher wichtige Dinge geklärt hat.
Wenn es hier ein Ablesefehler war, ist das doch leicht zu überprüfen. Muss man da gleich von Betrugsabsicht ausgehen? Fehler können doch immer mal passieren. Schau doch selber auf deinem Zähler nach und notier den Stand.
Im Übrigen ist es durchaus üblich, dass der Eigentümer vom Stromversorger Abrechnungskarten bekommt und dort die Zählerstände für die Abrechnung notieren muss. Anhand dieser Daten wird die Abrechnung erstellt. Nur alle paar Jahre kommt zur Kontrolle mal jemand vom Energieanbieter vorbei und liest selber ab. Zumindest bei uns ist das so.
Nimm auch einen Foto mit oder mach Fotos mit Handy.
In Übergabeprotokoll alle Schäden aufführen, auch wenn sie noch so klein sind. Wasserablauf bei Badewanne, Spüle, Waschbecken prüfen, wie es wegläuft. Toilettenspülung prüfen, Steckdosen mit Phasenprüfer checken, Rollläden, Heizungsventile prüfen, Zählerstände bei Strom, Heizung, Wasserzähler notieren.
Ich würde auch nach Schimmel fragen und vor allem die Außenmauern, Fensterlaibungen, Silikonfugen im Bad und die Ecken genau anschauen.
Sollten Einbauten in der Wohnung mitvermietet werden, genau auf Beschädigung und Funktion überprüfen.
Hier gibt es sehr viele falsche Antworten und fatale Ratschläge!!!
Wenn die Fragestellerin gleich geschrieben hätte, dass sie mit der Vermieterin im Haus wohnt (Vermieterin unten, sie die Wohnung darüber) und es sich um ein 2-Fam.haus handelt, wäre es für viele eine klare Sache gewesen.
Sie kann die Tochter in der Wohnung aufnehmen a b e r sie riskiert die Kündigung nach § 573a BGB. Hier ist kein Kündigungsgrund anzugeben, aber die gesetzl. Kündigungsfrist verlängert sich um weitere 3 Monate zu der normalen gesetzl. Kündigungsfrist (je nachdem wie lange das Mietverhältnis bisher gedauert hat). Nachdem bereits von der Vermieterin ein Anwalt eingeschalten wurde, kann sie damit rechnen, dass ihr die Kündigung zugeht.
Abgesehen davon, kann die Vermieterin mit der ganzen Sache so verärgert sein, dass sie trotzdem eine Kündigung nach § 573a BGB ausspricht.
Wenn die Fragestellerin noch weiter dort wohnen möchte, sollte sie ganz schnell die Wogen glätten - oder sie will sich eine andere Wohnung suchen, dann kann sie es ja riskieren, die Tochter in die Wohnung aufzunehmen.
Verlangt doch mal die Rechnung von dem Laminat (es gibt ja eine Rechnungsaufbewahrungsfrist). Dann könnt ihr feststellen, wie alt es ist, wie die Qualität war und wie hoch hier ein Abzug neu gegen alt vorzunehmen ist.
In der Regel ist ein Laminatboden in 10 - 15 Jahren abgeschrieben, je nach Qualität des Bodens. Das heißt, ist der Boden älter, hat der Vermieter überhaupt keinen Anspruch mehr auf Ersatz, auch wenn ihr den Schaden verursacht habt. Das wird euch auch eine evtl. Haftpflichtversicherung mitteilen.
Je nachdem, würde ich ihm halt einen Pauschalbetrag wegen Wertminderung anbieten, damit Ruhe ist.
Sei mal nicht so kleinlich. Der Vermieter hätte der Verlängerung nicht zustimmen müssen - und hätte es wahrscheinlich auch nicht, wenn man jetzt kleinlich nach Tagen abrechnen will.
Genauso gut hätte er bereits einen Nachmieter haben können, was dann?
Das hat doch nichts mit Entgegenkommen wegen der langen Mietzeit zu tun. Kündigungsfristen sind einzuhalten, ansonsten kann es ganz schön teuer werden und zwar mehr als mit nur 1 Monatsmiete, wovon man die Hälfte abwohnt.
Was hätte denn dein Vermieter gemacht, wenn du aus irgendeinem Grund noch bis Ende April die Wohnung nutzen wolltest?
Da hätte er aber ein großes Problem gehabt.
Schreib ihm entsprechend und fordere ihn auf, dich in Zukunft in Ruhe zu lassen, sonst erhält er eine Anzeige und dass du keine Veranlassung sieht, Miete zu bezahlen für eine Wohnung, die er bereits ohne dein Einverständnis weitervermietet hat. Die Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist schon verfristet, da hättest du zeitnah reagieren müssen.
Das wird dir die Polizei sagen können - wenn der Sachverhalt es hergibt.