Grundsätzlich ja !!! Befindest du dich in der Probezeit ,sowieso. A.G. wäre ja blöde wenn er eine Entlassung begründen würde mit der Krankheit! Er kann aber diese als Anlass für eine Entlassung nehmen und andere Gründe vor schieben.
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Ich habe sie kontaktiert und ruckizucki kam eine Reaktion,liegt ev. auch an der Erfindung. Nach dem sie sich beraten haben und meine Idee für toll empfinden haben sie mir ein Vertrag per e.-Post geschickt. 25% Gewinnbeteiligung nach erfolgreicher Promotion !!!!!!!!
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Max. 78 Wochen hat man Anspruch auf Krankengeld ,wenn man lückenlos krankgeschrieben ist.Dies gilt dann jeweils für eine Krankheit. In der Probezeit kann ein der AG. auch bei Krankheit kündigen,denn der muß es ja nicht begründen.Er wäre ja schön blöd wenn er es mit der Krankheit begründen würde!!! Nach der Kündigung ändert sich am Krankengeld nichts.