Vorladung erhalten gemäß § 184 StGB. Zählt auch 184a und 184b hinzu?
Hallo Zusammen.
Meine Freundin hat eine Vorladung von der Polizei erhalten, wo drauf steht: "wegen folgender Straftat Verbreitung pornografischer Schriften gemäß § 184 StGB." Wir haben keine Ahnung weswegen das sein könnte, aber es gibt ja auch noch 184a und 184b, deshalb wollte ich fragen, ob diese beiden Bereiche dazu gehören oder ob es wircklich nur um 184 geht. So oder so können wir es uns nicht erklären, ausser, dass sie 18 ist und ich 17 und es vielleicht daran liegt, da wir uns gerne mal "Bilder" schicken, wenn ihr versteht, aber sonst fällt mir wircklich nichts ein. Würde mich über jede Antwort freuen!