Du hast den Jungen, der tatsächlich der Täter ist, angezeigt wegen Körperverletzung und dann vor Gericht gesagt, dass er es doch nicht gewesen ist, also somit unschuldig ist?
Dabei hast du verschwiegen, dass ihr euch geeinigt habt?
Du wolltest also die Anzeige zurueckziehen? Ob die Anzeige zurueckgezogen werden kann, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft. Entweder wird das Verfahren eingestellt oder die Staatsanwaltschaft verfolgt die Tat fuer das Allgemeinwohl. Also falls der Taeter der dich geschlagen hat bereits vorbestraft ist, dann wird das Verfahren evtl. nicht eingestellt.
Besorg dir einen Anwalt, der das fuer dich regelt. Dem kannst du schildern wie es tatsächlich abgelaufen ist. Du machst dich ja nicht strafbar, indem du hier die Wahrheit sagst. Du bist das eigentliche Opfer, hast es mit dem Jungen "geregelt" und willst deine Anzeige zurueckziehen. Leider hast du dich vor Gericht falsch ausgedrueckt. Dein Anwalt muss klarstellen, dass du eigentlich die Wahrheit gesagt hast.