Wenn es Behandlungen gibt, die sich noch in der Studie befinden, dann kann man diese Behandlung nicht verlangen und hat auch keinen Anspruch darauf. Man wird normalerweise vom behandelnden Arzt auf die Studie angesprochen, denn es kann nicht jeder Patient in solch eine Studie "eingeschlossen" werden. Die Pharmaunternehmen, die diese Studien an Kliniken und Praxen vergeben haben bestimmte Einschlusskriterien, die sich evtl. auf Alter richten, Dauer und Verlauf der Krankheit, Vormedikation. Die Ärzte entscheiden dann bei den Untersuchungen der Patienten, ob evtl. der Patient für die Studie geeignet ist. In Deutschland werden auch nur Studien angeboten, bzw. dürfen nur Studien durchgeführt werden, die von einer bestimmten Ethikkommission abgenickt wurden. Außerdem enstehen in keinem Fall kosten für Teilnahme, die der Patient tragen muss. Du würdest eher noch eine Aufwandsentschädigung, z.B. für die Fahrtkosten bekommen.
Wenn ein Medikament gebraucht wird, wird es verschrieben und dann auch in ausreichender Menge. Wenn es als Hustenstiller zur Anwendung kommen soll, dann bekommst du doch nicht nur 1 Tablette verschrieben. Ich arbeite im Gesundheitswesen und normalerweise werden die entsprechenden Ärzte informiert, die die Rezepte ausgestellt haben. Wahrscheinlich wird auch mitgeteilt, dass mehrere Rezepte von versch. Ärzten vorliegen. Die Krankenkassen wird dann sowieso informiert und ich habe bei uns auch schon miterlebt, dass bei konkreten Verdacht des Missbrauchs, evtl. auch Fälschung der Rezepte die Polizei verständigt wurde.
Der Verdacht ist hier schon extrem hoch, dass ein Missbrauch vorliegt. Sonst hättest du ein Rezept von einem Arzt in ausreichender Menge und Dosierung bekommen.
Also es muss zunächst einmal eine klare Regelung über eine evtl. Rückzahlung bestehen. Steht im Vertrag lediglich, dass das Weihnachtsgeld freiwilig gezahlt wird und es umsatzabhängig ist, so heißt dies noch nicht, dass man das Weihnachtsgeld zurück zahlen muss. Auch das Gesetzt sieht nicht automatisch so eine Rückzahlungsfrist vor. Rückzahlungsklauseln müssen also eindeutig im Vertrag formuliert sein. Also am besten im Arbeitsvertrag nachsehen, was genau vereinbart wurde.
Also....jetzt mal konkret. Ein Krankenhaus kann auf Überweisung nur in wenigen Fällen behandelt. Du benötigst einfach eine Einweisung, d.h. nicht, dass du gleich dort bleiben musst. Krankenhäuser rechnen anders als Praxen ab und benötigen daher die Einweisung. Handelt es sich um eine ambulante Untersuchung, wirst du sozusagen als vorstationärer Fall angelegt und kannst innerhalb eines bestimmten Zeitraums weiterhin zu Terminen kommen, die unter diesem Fall (unter einer Einweisung laufen) abgerechnet werden.
Mit der Überweisung kannst du dich nur bei einem niedergelassenen vorstellen.
Ob der Arzt, der die Einweisung aussstellt, Hausarzt ist, oder nicht, das ist komplett egal. Das interessiert nicht. Es handelt sich lediglich um das Formular an sich.
Ich habe viele Jahre bei einem Neurologen gearbeitet, der u.a. als Schwerpunktpraxis für MS verzeichnet war. Es gibt momentan schon viele Behandlungen, die von der Krankenkasse übernommen (Tysabri, Rebif,...) Man muss sich hier beraten und untersuchen lassen, welche Behandlungsart für einen selbst am Besten ist. Ich würde auf alle Fälle keine Behandlung eingehen, die ich komplett selbst tragen muss und die Kosten hierfür sehr hoch sind. Für eine dringend notwendige Behandlung bei solch einer Diagnose übernehmen die Kassen die Rechnung. Auch kann man viel mit Sport tun, spezielle Pyhsiotherapien wurden bei uns verordnet, oder auch Rehasport wurde angeordet. Ich würde einfach mal an deiner Stelle einen Neurologen aufsuchen und mit ihm das Ganze besprechen.
Hmmm....ich würde mich einfach mal dort melden und nach dem aktuellen Stand der Dinge fragen. Ob sich schon eine weitere Entscheidung ergeben hat. Nach dieser Zeit bekundet man damit auch nochmal Interesse, wenn man noch im Rennen ist.
Hört sich fast wie eine Blasenentzündung an. Einfach mal einen anderen Arzt aufsuchen. Viel trinken ist auch wichtig.
Wenn du mit Dreisatz die 35 % aus der 3,3 berechnest erhälst du gerundet 0,012. Dann rechne die Noten zusammen: 4,4 + 3,0 + 0,012 = 7,412. Anschließend muss diese Zahl wieder geteilt werden, aber nicht durch 3 (da eine Note nur zu 35 % gerechnet): 7,412 / 2,012= 3,68. Also kommt das hin, was dein Lehrer sagt.