Mietvertrag - Sind die sonstige Vereinbarungen wirksam?
Hallo zusammen,
ich hab einen Mietvertrag unterschrieben. Der Mietvertrag hat die neue Version von 04/2015.
Siehe Bilder, ich habe den Abschnitt bei Sonstige Vereinbarungen fotografiert.
Zu Nr. 3: Die ist sowieso unwirksam oder?
Zu Nr. 7: "Zusätzlich wird vereinbart. Das Gasgerät ist einmal jährlich von einem Fachbetrieb zu warten, Nachweis durch Vorlage einer dementsprechenden Rechnung jeweils im Juni/Juli auf kosten des Mieters. Darf er das von mir verlangen?
Zu Nr. 7: "Zur Wohnung gehören zwei Kaltwasser Unterzähler, alle unterzähler sind in gleichen Turnus wie Stadtwerje (z. Zt 7 Jahre) auf kosten des Mieters zu warten ggf. auszuwechseln oder ein amtliches Prüfzeugnis vorzulegen. Wie siehts damit aus?
Zu Nr. 9: "Bei kürzeren Nutzung ist eine anteilige Abfindung zu bezahlen. Was ist den das?
Ich hoffe auch hilfreiche Antworten
Vielen Dank
Schönen Abend
