Kann Vermieter Kündigungsbestätigung des Mietvertrags zurückziehen?
Hallo , ich habe am 01.09.2012 einen Wohnungsmietvertrag geschlossen , mit einer Klausel des beiderseitigen Kündigungsverzichts für ein Jahr. Danach gelten lt. Vertrag die Gesetzlichen Fristen, aus wichtigem Grund auch jederzeit Außerordentlich kündbar. Auf Grund einer dienstlichen Umsetzung in ein neues Einsatzgebiet bin ich gezwungen ab 1.7.2013 eine neue Wohnung am neuen Arbeitsort anzumieten. So habe ich am 26.04.2013 den Vertrag ordentlich, der gesetzlichen 3Monatsfrist entsprechend , zum 31.07.2013 gekündigt , hilfsweise auch außerordentlich zum genannten Datum. Von der Hausverwaltung erhielt ich postwendend eine Kündigungsbestätigung dass meine Kündigung wie gewünscht zum 31.07.2013 wirksam wird und ich mich zwecks Übergabe rechtzeitig mit einem Kollegen in Verbindung setzen soll. Heute rief mich die Verwaltung an und teilte mir mit dass nach Prüfung des Mietvertrages die Kündigunsbestätigung nichtig sei und die Kündigung erst zun 31.08.2013 wirksam werden würde und ich sozusagen noch für den August Miete zahlen soll. Ich würde dies auch nochmal schriftlich bekommen. Ist das rechtens ? Vielen Dank schonmal für eure Antworten