Hallo GuteFrage Leute,
Ich habe eine Frage. Kurze Erklärung zur Frage:
Gestern war ich in Konstanz, welches ja direkt an der Schweizer Grenze liegt, und wurde dort beim verlassen der Schweiz von der Schweizer Grenzwache kontrolliert. Zwei nette Herren, ein kleines Gespräch und nach 5 Minuten ging ich meiner Wege.
Erst nach der Kontrolle ist mir aufgefallen, das wir während der Kontrolle schon ca. 25 Meter weit auf der deutschen Seite der Grenze waren. Nun zu meiner konkreten Frage. Nach welcher rechtlichen Grundlage haben die Schweizer Grenzwächter auf deutschem Boden eine Kontrolle durchgeführt? Es war zwar ein sehr angenehmes Gespräch und auch die Frage ist nicht böse gemeint, aber der Rechtliche Hintergrund macht mich neugierig.
Hat jemand eventuell rechtliches Fachwissen zu diesem Thema?
Vielen Dank und schöne Grüße ins Wochenende.
Artus005