Ich bin jetzt im 7. Semester Jura und meiner Meinung nach, ist die Online Lehre echt bescheiden. In der Präsenszeit hat das Studium eindeutig mehr Spaß gemacht, weil man einfach mehr mitbekommt als vorm PC und man sich auch mit Kommilitonen austauschen kann.
Bei uns haben über die 1,5 Jahre Online viele abgebrochen. Also lass dich nicht entmutigen und schau mal wie es nach 2 Semestern aussieht. Dann hast du den ersten wirklichen Einblick vom Studium und kannst immer noch wechseln.
Aber hoffentlich ist dann der Funke übergesprungen ;)

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Also der §433 BGB regelt den normalen Kaufvertrag. Einen expliziten Paragraphen was passiert wenn du zahlst und keiner das aufschreibt gibt es nicht. Generell sollte man sich als Käufer die Zahlung quittieren lassen um einen Beweis für die Zahlung zu haben. Zeugen sind auch immer gut.
Sonst steht’s am Ende Aussage gegen Aussage vor Gericht.

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