Hallo,

es könnte sich um eine Bindehautentzündung handeln. Dabei hat man auch immer ein starkes "Fremdkörpergefühl" im Auge, obwohl dort nichts ist. Ich empfehle einen Besuch beim Augenarzt.

Viele Grüße und Gute Besserung!

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Hallo,

ich würde mich grundsätzlich vor dem Kauf mit der zuständigen Behörde auseinandersetzen.Strafzahlungen werden wahrscheinlich nicht auf euch übergehen, aber Abriss oder Rückbau wird definitiv auf eure Kosten (als aktueller Besitzer) vorzunehmen sein, wenn die Behörde von ungenehmigten und/oder unerlaubten Um-/Anbauten erfährt! Natürlich könnt Ihr dann versuchen das Geld vom Vorbesitzer wieder einzuklagen............

Mir ist ein Fall bekannt, wo vom Vorbesitzer ein ehemaliger Stall ohne Genehmigung zu Wohnraum umgebaut wurde. Der neue Besitzer wollte von der Behörde genehmigte Umbauten vornehmen, wodurch alles aufflog. Nur mit viel Geld, Geduld und gutem Willen der Nachbarn (die einverstanden sein mussten) konnte er diese Klippe umschiffen.

Ich wünsche euch viel Erfolg bei eurem Vorhaben!

Ich hoffe meine Antwort ist hilfreich.

Viele Grüße

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Hallo, ich glaube nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag haben Sendungen, die zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr ausgestrahlt werden eine Altersfreigabe ab 12 Jahren. Geschnittene Filme, bzw. reine Kinderfilme dürfen natürlich trotzdem rund um die Uhr ausgestrahlt werden.

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Wenn du per E-Mail kündigst, so schreibe mit hinein, dass du eine schriftliche Kündigungsbestätigung wünscht. Sollte sich nach einer Woche nichts tun, kannst du ja nochmal nachfragen. Bedenke aber die Kündigungsfristen. Also rechtzeitig kündigen. Habe ich selbst auch schon gemacht. Am Sichersten ist es aber wirklich per Einschreiben zu kündigen.

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Haben die Herren/Jungs auch ein "Motto"? Vielleicht in kurzen Hosen zu kommen? :-) Aber Spaß beiseite, Nach deinem Profil zu urteilen, bist du ja noch recht jung, daher ist es auch absolut okay, wenn du flache Schuhe wie Ballerinas trägst. Und ziehe dir die dickste Strumphose an, die du hast. Wenn man länger draussen herumsteht kann man sich schnell etwas wegholen. Eine Blasenentzündung ist zum Beispiel eine sehr unangenehme Sache...... Guten Rutsch! :-)

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Versuche doch bitte zuerst das Problem mit deiner Ex-Vermieterin persönlich zu lösen. Sollte das nicht klappen, solltest du dir dringend Rat bei einem Anwalt suchen. Viel Erfolg!

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Es bedeutet, dass du in deinem Mietzeitraum soviele Kilometer mit dem Leihfahrzeug fahren kannst, wie du möchtest/kannst. Bei vielen Vermietern gibt es normalerweise Begrenzungen von 100 oder 300 km. Den Sprit, den du verbrauchst, mußt du natürlich aus eigener Tasche bezahlen und das Fahrzeug auch wieder vollgetankt abgeben. Sollte das Fahrzeug nicht wieder vollgetankt von dir abgegeben werden, kann es sein, dass die Verleihfirma dir im Nachhinein eine teure "Nachtankgebühr" in Rechnung stellt!

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Vielleicht denkt er genauso wie du?! Eine(r) muß doch den Anfang machen. Rufe ihn einfach an. Aber es sollten schon ein paar tage zwischen der ersten "Begegnung" und deinem Anruf liegen. ;-)

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Wenn du wert darauf legst, dass dein Schwarm dich nur wegen deiner Haarfarbe mag, dann tue es. Ich nehme aber doch mal stark an, dass er dich doch eher als Person liebhaben soll und nicht nur wegen der Haare. Oder? :-)

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Eine Verlobung ist ja ein "Heiratsversprechen". Der Zeitpunkt der Hochzeit kann sich aber durchaus noch über Jahre hinziehen.

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Ich würde Holland empfehlen. Zandvoort an Zee oder Nordwijk vielleicht. Schon die Anreise ist relativ günstig. Man kann dort z.B. zelten und nette Leute kennenlernen. Meer gibt es auch. :-)

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Da mußt du bei der Versicherungsgesellschaft deiner Mutter nachfragen. Das wird nämlich teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt.

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Du solltest auf jeden Fall deinen Arzt aufsuchen. Gute Besserung! :-)

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Hm... Das klingt eigentlich mehr danach, als ob dein Freund sich einfach mehr "gehen" läßt, als zu Anfang eurer Beziehung. Irgendwann kommt einfach der "Alltagstrott" wieder durch. Hätte er ´ne Andere, würde er sich doch bestimmt für die "Hübsch machen" und rasieren ! ;-) Also bleib cool.

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Sollte der Mietvertrag nur auf dem Namen des Mitbewohners laufen, der gekündigt hat, ist diese Kündigung wirksam. Läuft der Mietvertrag über alle drei ist die Kündigung unwirksam. Da ihr ja in der Wohnung wohnen bleiben wollt, müßt ihr natürlich die Miete weiterzahlen. Allerdings müßten sich die Nebenkosten verringern.

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Also ein paar Kilo´s mehr wären nicht schlecht. Aber wenn du dich wohlfühlst und keinerlei körperliche Beschwerden hast, würde ich mir nicht allzuviele Sorgen machen .......... :-)

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