Du kannst beim Servicecenter der Agentur für Arbeit kostenlos anrufen und dir einen Aktualisierungsantrag für das Einkommen deiner Mutter anfordern Darin kann sie dann Angaben zum aktuellen Einkommen machen , das dann auch berücksichtigt wird

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Das tolle an solchen Foren ist , dass leider jeder sich als Experte fühlt und so ganz gefährliche Hslbwahrheiten entstehen ... ich bearbeite schon seit Jahren BAB Anträge und kann dir versichern dass das Einkommen deines Freundes überhaupt keine Rolle spielt ! anders wäre es , wenn ihr verheiratet wäret Das Einkommen der Eltern spielt eine Rolle , dürfte aber weit unter den Freibeträgen liegen Als dein Einkommen wird das durchschnittliche Einkommen Netto der nächsten 18 Monate zugrunde gelegt

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Wenn Sie noch bei den Eltern wohnt , bekommt sie ca 250 € - bei eigener Wohnung Ca 550, 00 €

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Du musst zuerst mal den Abbruch der Ausbildung bei der BAB Stelle angeben Die würden dann die Leistung einstellen Für die Zeit zwischen Abbruch der ersten und Beginn der zweiten Ausbildung hast du einen ALG 1 Anspruch der ggf noch mit ALG 2 ( Hartz 4 ) aufgestockt werden kann Für die neue Ausbildung musst du dann wieder neu BAB beantragen worauf du Anspruch hast weil du noch keine Ausbildung erfolgreich beendet hast

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Ich kann dir eine Antwort geben , die zu 100% richtig ist , denn ich bearbeite tgl diese Fälle . Das Einkommen des Freundes wird nicht angerechnet , da er dir nicht unterhaltsverpflichtet ist Zudem bleibt auch dein Nebenjob ohne Anrechnung wenn er unter 400 € mtl liegt

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Als Voraussetzung für den BAB Bezug dient der Nachweis , dass Du nicht im Haushalt deiner Eltern wohnst . Das kannst Du nachweisen durch ne Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt in Verbindung mit einer Erklärung deinerseits, warum Du keinen Mietvertrag abschliessen kannst . Das ist kein Problem . Der Satz von 349 € an BAB den Du nennst , ist aber kein fester Satz , der hängt ab von Deinem Einkommen und vom Einkommen deiner Eltern und zB auch von den Fahrkosten , die dir entstehen .

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Um den Antrag zu bekommen , musst Du nicht bei der Agentur für Arbeit vorsprechen , es reicht ein Anruf bei der Hotline 01801555111 Da Anrufen , die schicken Dir dann einen Antrag zu . Auch abgeben musst Du den Antrag nicht persönlich , den kann man zuschicken . Falls was fehlt, wirst Du angeschrieben . BAB ist bundesweit gleich , - die Bearbeitung der Anträge erfolgt jedoch immer in dem Amt , wo Du Deinen ersten Wohnsitz hast ( da wo Du Deine Ausbildung machst )

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Du musst keine Tickets aufheben !! Auf der Rückseite des Bescheides von der BaB Stelle steht, dass der Bescheid unter der Bedingung ergangen ist , dass monatlich eine Heimfahrt durchgeführt wird .Wenn Du mal nicht fährst, musst du das angeben (...) Die BAB Stelle würde dann die Heimfahrt kürzen . Hast Du mal darauf geachtet , dass dir auch die Kosten der Bahncard ( 127,00 € jährlich ) erstattet wurden ?

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Die Antwort von GoaSkin ist nicht richtig !! BAB wird immer für einen Zeitraum von 18 Monaten berechnet . Zugrunde gelegt wird die durchschnittliche Ausbildungsvergütung , die in diesem Zeitraum erzielt wird , einschließlich zB Weihnachts und Urlaubsgeld . Wichtig ist dann noch , dass Lohnerhöhungen und Einkommensänderungen , die nach der Bescheiderteilung durch die BAB Stelle eintreten , keine Auswirkungen auf die Höhe haben . Nur wenn die Änderung bekannt wird , bevor die BAB Stelle den Fall berechnet hat , ist eine Angabe verpflichtend und hat dann auch Auswirkungen auf die Höhe

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Du musst Dir keine Sorgen machen , bei der BAB wird nur das Einkommen von unterhaltspflichtigen Personen angerechnet . Solange Du also nicht verheiratet bist , hat das Einkommen des Freundes nichts mit der BAB zu tun . In der BAB ist ein kleiner Mietanteil ( bis zu 75 € ) enthalten , - der kann sich evt etwas mindern , da Du ja dann zu zweit wohnst

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Die Arge kann in jedem Fall , wenn die BAB Stelle noch nicht bewilligt hat , einen Vorschuß zahlen . Den holt sie sich dann zurück , wenn BAB bewilligt wurde . Ebenso kannst Du die BAB Stelle um eine Bewilligung in vorläufiger Höhe bitten . Wenn es da Probleme gibt , auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Teamleiter suchen bzw. verlangen . Das hilft in den meissten Fällen weiter

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Die Provision wird von der Höhe her nur dann angerechnet , wenn sie regelmäßig eintrifft und der Höhe nach absehbar ist . Sollte die BAB Stelle anders entscheiden , lohnt sich unter Angabe dieses Argumentes ein Widerspruch

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Mein Vorredner hat leider Unrecht !! Berufsausbildungsbeihilfe wird bis zum Ende des dritten Monats nach Beginn der Krankheit unverändert fortgezahlt . Da das Krankengeld geringer als die Ausbildungsvergütung ausfällt , hat man trotzdem während dieser Zeit weniger Geld zur Verfügung , als während der Ausbildung mit normaler Ausbildungsvergütung .

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Wenn Du unter 25 Jahre alt bist und somit noch Kindergeld erhalten kannst , sind die Eltern nur zum Unterhalt verpflichtet , wenn Dein Einkommen , ohne Kindergeld , unter 486,00 € liegt . Bei der Ermittlung deines Einkommens zählt BaB mit !

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Das Problem ist immer , das die Behörde erst dann anfangen kann zu bearbeiten , wenn die Unterlagen vollständig vorliegen . Dazu kommt , dass BAB monatlich im nachhinein gezahlt wird . Gibt es Probleme mit den Eltern und wollen die nicht die Einkommenserklärung ausfüllen , würde ich rechtzeitig die Behörde um Amtshilfe bitten . Die arbeiten dann mit Geldbußen und das wirkt in den meissten Fällen Wunder

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Also , die bisherigen A ntworten waren leider alle nur teilweise richtig . Du hast Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, die von der Agentur für Arbeit gezahlt wird . Einfach die Hotline 01801555111 anrufen und einen Antrag zuschicken lassen . Die Höhe der BAB hat nicht viel mit der Miete zu tun , sondern eher mit der Höhe der Ausbildungsvergütung und den Fahrkosten zur Arbeit. Außerdem spielt das Einkommen der Eltern noch eine Rolle . Kindergeld wird nicht angerechnet . Wenn Du länger als 1,5 Stunden von den Eltern weg wohnst , gibt es noch mtl Heimfahrten erstattet . Wohngeld kannst Du nicht beantragen , dafür gibt es aber einen Mietzuschuß nach § 27 SGB II vom zuständigen Jobcenter ( Arge )

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Wann der vollständige BAB Antrag abgegeben wird , ist ziemlich unwichtig . Wichtig ist der Monat der Antragstellung . Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind ( Ausbildung betrieblich und wohnhaft nicht im Haushalt der Eltern ) kann - unabhängig von der Abgabe BAB ab diesem Monat gewährt werden ( also in deinem Fall ab Dezember 2010 )

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Ob die Berechnung korrekt ist , kann ohne nähere Daten wohl keiner beurteile . Was aber sicher ist , ist die Tatsache , dass im Weiterbewilligungsantrag die Beihilfe sinkt . Grund hierfür ist nie die Miete denn die spielt bei der BAB nahezu keine Rolle ( für die Miete gibt es das bei der Arge zu beantragende Wohngeld bzw. Mietzuschuss nach § 27 SGB II ) Der Grund ist, dass beim ersten Antrag die durchschnittliche Ausbildungsvergütung der ersten 18 Monate zugrundegelegt wurde und nun die Vergütung der letzten 18 Monate ( auch einmalige Leistungen nicht vergessen - Weihnachts / Urlaubsgeld werden auf die einzelnen Monate umgelegt )

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