Auch wenn es paradox klingt, aber evtl warst Du sogar zu dick angezogen. 

Durch die dicke Kleidung wird der Körper ja aufgewärmt. Des weiteren wird man aber auch durch die Bewegung beim radfahren aufgewärmt. Das führt dann dazu, daß man schwitzt. Und dadurch (Feuchtigkeit), kann einem sehr schnell sehr kalt werden. 

Ich trage im kalten Winter beim Radfahren üblicherweise einen Trainigsanzug mit T-Shirt unter der Jacke, sowie eine lange Unterhose und unterm T-Shirt einen Rolli. Je nach Temperatur dann 2 paar Socken und passende Handschuhe (Fingerlinge, damit man Klingel, Schaltung und Bremsen noch vernünftig leicht bedienen kann). 

Zusätzlich gibt es gegen kalte Füße noch ein paar Tricks. Zum einen sollen Zeitungspapier oder Alufolie in den Schuhen helfen. Es gibt aber auch Überschuhe, die man auch gegen Regen nutzen kann. Diese halten den Fahrtwind einigermaßen ab. Zu guter letzt gibt es auch dünne Heizpads, die man sich in die Schuhe legt. Letztere nutze ich sehr gerne erfolgreich, vor allem die Zehen bleiben gut warm.

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Weder noch. Bei Eisglätte würde ich ganz klar zu Reifen mit Spikes raten. Dann quält man sich und das Material auch nicht so, als wenn man mit wenig Luftdruck und somit mehr Reibung (=mehr benötigte Kraft) fährt.

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Ich antworte mal ausführlich:

1. weil es idR erlaubt ist (§ 2 Abs. 1 StVO): "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."

2. Das Radfahren auf Bundesstraßen ist nicht verboten. Verboten ist es generell nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Erkennbar an VZ 330.1 und VZ 331.1). An Bundesstraßen und anderen Straßen müsste es mit VZ 254 explizit verboten werden, jedoch muß das vom zuständigen Amt gut genug begründet werden. In den wenigsten Fällen ist eine Begründung allerdings unanfechtbar.

3. Nicht jeder Weg neben einer Fahrbahn ist auch ein Radweg. Damit es ein Radweg mit Benutzungspflicht ist, muß zwingend VZ 237, 240 oder 241 aufgestellt sein - auch außerorts an Bundesstraßen. Außerdem sind die Auflagen für eine solche Beschilderung sehr hoch, damit diese auch legal ist. Steht dort beispielsweise das VZ 239 (Fußweg), so dürfen Radfahrer diesen Weg nicht benutzen. Außer, es ist mit einem entsprechenden Zusatzschild (VZ 1022-10) erlaubt. Aber dann ist es nicht verpflichtend. Wirtschaftswege und Feldwege dürfen zwar benutzt werden, müssen aber nicht.

4. Nehmen wir mal an, daß der Weg neben der Bundesstraße ein Radweg mit dem aufgestellten VZ 237, 240 oder 241 ist. In dem Fall ist man als Radfahrer auch verpflichtet, diesen zu nutzen.
ABER: Dies gilt erst einmal nur für den in Fahrtrichtung rechten Radweg, sofern die Beschilderung nichts anderes vorgibt.
Und die Benutzungspflicht gilt auch nur dann, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. Dazu muß der Radweg dauerhaft straßenbegleitend verlaufen. Also parallel zur Fahrbahn in einer Entfernung von maximal 5 Metern. Ist der Radweg weiter entfernt, so gilt dieser nicht mehr als zur Straße gehörend. Außerdem müssen auf dem Radweg die selben Vorfahrtsregeln wie auf der begleitenden Fahrbahn gelten (s. VwV StVO).
Außerdem muß der Radweg auch benutzbar sein. Wenn es z.B. Wurzelschäden, Schlaglöcher oder Scherben gibt oder der Weg extrem schmal ist, so ist die Benutzung nicht zumutbar. Ist eine Baustelle eingerichtet, stehen Hindernisse auf dem Weg oder parken dort Autos, so ist die Benutzung nicht möglich. In diesen und unzähligen weiteren Fällen darf man regulär auf der Fahrbahn fahren, bis man an einer geeigneten Stelle (u.a. auch etliche Kilometer später) wieder problemlos auf den Radweg wechseln kann.

5. An die Autofahrer: Denkt bitte daran, daß man mit einem Fahrrad nicht am rechten Rand fahren muß. Ein genereller Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand von etwa einem dreiviertel Meter ist erlaubt (div. Gerichtsurteile von BGH und OLG). Bei überholen von Fahrrädern ist ein Sicherheitsabstand von 1,5m bzw. 2m einzuhalten. Letzterer gilt u.a. ab Geschwindigkeiten von 70km/h, also auf Bundesstraßen generell (Urteil des BGH). Alle Abstände werden übrigens nicht ab der Fahrspur gemessen, sondern ab dem äußeren Rand. Also vom Fahrbahnrand zur rechten Schulter und von der linken Schulter zum überholenden Auto. 

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Hi,

Langlieger haben gegenüber Kurzliegern den Nachteil, daß der Wendekreis größer ist und daß man zum abstellen oder Transport per Auto etwas mehr Platz braucht (sofern es nicht klappbar ist). Dafür haben die Langlieger andererseits aufgrund des längeren Radstandes einen besseren Geradeauslauf und man kann das fahren mit Langliegern darum m.E. leichter lernen.

Grüßli, ArconDuke

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Daß der Gurt bei einer solchen Sitzart nicht richtig funktionieren kann, wurde ja schon erklärt. Laß dir vom zuständigen Arzt am besten ein Attest geben, daß Du in einem Auto nicht ordnungsgemäß sitzen kannst. Für manche Erkrankungen gibt es zumindest Atteste, daß man von der Gurtpflicht ausgenommen ist. Falls Du ein entsprechendes Attest bekommen kannst, hätte auch ein schlecht gelaunter Polizist keine Chance.

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Daß da früher mal ein Zebrastreifen war, ist völlig irrelevant. Relevant ist nur, was da jetzt ist. Also eine Querungshilfe. Es gibt zu viele offene Fragen, als das hier irgendjemand eine eindeutige Antwort geben könnte. Spontan fallen mir folgende ein:

  • Ist diese Querungshilfe wirklich nur für Fußgänger gedacht? Wenn nicht, dürfen Radfahrer dort u.U. auch fahren. Das aber hängt von weiteren Fragen ab.
  • Ist dort ein reiner Gehweg, ein Radweg oder ein für Radfahrer freigegebener Gehweg? Falls dort ein Radweg ist: Ist dieser auch in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig oder war die Radfahrerin eine Geisterfahrerin?
  • Wenn dort ein Radweg sein sollte, können Radfahrer diese Querungshilfe auch legal fahrend erreichen?

Daß die Radfahrerin sich einen Anwalt genommen hat, ergibt Sinn. Denn ihr wurde ja u.U. die Vorfahrt genommen, wodurch es zu einem Unfall kam. Sie ist zwar nicht gestürzt, aber hat vermutlich einen Schaden am Fahrrad. Und den möchte sie natürlich auch ersetzt bekommen. Ggf hat sie sich aber dennoch verletzt, nämlich an Händen oder Armen (nm.E. nicht unwahrscheinlich). Ob sich eine Klage gegen sie lohnt, dürfte von meinen oben aufgeführten Fragen abhängig sein. Wenn sie dort völlig StVO-Konform gefahren ist, sieht es schlecht aus. Wenn sie dort rechtswidrig fuhr, könnte sie eine Mitschuld bekommen.

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Beim Nahverkehr (S-Bahn, RB, RE) kaufst Du das benötigte Fahrradticket ganz einfach am Automaten. Wenn Du dort Start und Ziel eingegeben hast, gibt es auch den Button für das Fahrradticket.

Im Fernverkehr (EC, IC) hast Du genau zwei Möglichkeiten, wie ich letztes Jahr erst erlebte. Entweder kaufst Du das Ticket am Schalter, dann mindestens 3 Tage vorher. Am Automaten bekommt man dieses Ticket nämlich nicht. Oder Du kaufst das Ticket beim Schaffner. Das geht allerdings nur, wenn im Zug auch noch Platz für das Fahrrad war. In den Fernzügen gibt es nur wenige Fahrradplätze und mit dem Ticket hat man automatisch eine feste Reservierung.

Im ICE ist die Fahrradmitnahme fast völlig verboten. Einzige Ausnahme: Klappräder, die zusammengeklappt in einer Tasche oder einem Koffer transportiert werden.

Ein Mitnahmerecht gibt es trotz Ticket im Nahverkehr aber trotzdem nicht. Wenn der Zug zu voll ist, darf das Fahrrad nicht rein. Wenn Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl rein wollen, müssen unterwegs u.U. Fahrräder (und damit auch die Radfahrer) aussteigen. Das steht alles in den Mitnahmebestimmungen der DB. Meistens organisieren sich aber alle so, daß es doch noch passt. Und auch die Zugbegleiter sagen nur selten etwas.

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Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, habe ich das gleiche Problem an meinem Kettwiesel (Bj. ´99). Allerdings in der Form, daß die Kette direkt am Sitz scheuert. Ich habe mir damit geholfen, daß ich eine alte Isomatte zurecht geschnitten habe und diese als Sitzfläche nutze. Das schleifen ist zwar noch da, aber jetzt nur noch an der Isomatte.

Bessere Tipps dürften im http://www.velomobilforum.de/forum/index.php zu finden sein.

Liegeradfahrende Grüße, Arcon

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Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

Die einfachste und harmloseste Erklärung wäre ein Fahrrad, das nicht zu Dir passt. Das kann beim falschen Sattel beginnen und auch eine falsch eingestellte Höhe von Sattel und/oder Lenker sein.

Es kann aber auch ein gesundheitliches Problem sein: Beginnende Bandscheibenprobleme. Damit habe ich nämlich zu kämpfen. Die ersten Anzeichen waren einschlafende (kribbelnde) Finger beim Radfahren, bereits nach 20min Fahrtzeit. Seit ich auf ein Liegerad (gesündere Rückenhaltung) umgestiegen bin, habe ich diese Probleme nicht mehr.

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Hallo,

als erstes: Ein Gokart ist kein Fahrrad, sondern ein Spielzeug. Damit darfst Du weder auf der Fahrbahn fahren, noch darfst Du damit auf dem Radweg fahren.

Wäre es ein Fahrrad, dann würden §§63, 64a und 67 StVZO greifen. Das bedeutet im einzelnen:

§63 StVZO besagt, daß Fahrzeuge eine maximale Breite von 2,55m haben dürfen.

§64a StVZO besagt, daß Fahrräder eine helltönende Klingel haben müssen. Hupen und Radlaufglocken sind an Fahrrädern nicht erlaubt.

§67 StVZO regelt die Beleuchtung. Diese besteht aus einem Scheinwerfer nach vorne, einem weißen Reflektor nach vorne, einem Rücklicht nach hinten, zwei unabhängigen roten Reflektoren nach hinten (1x großflächig, 1x klein im Rücklicht integriert), gelbe Pedalreflektoren (2 je Pedal) und Seitenreflektoren in den Rädern. Letzteres können sog. gelbe Katzenaugen in den Speichen sein oder ein umlaufender weißer Ring in den Speichen oder an der Reifenflanke. Scheinwerfer und Rücklicht müssen entweder durch eine Lichtmaschine in Form eines Dynamo betrieben werden oder durch einen Akku. Und generell gilt: Beleuchtung und Reflektoren müssen über amtliche Prüfzeichen verfügen.

Fazit: Fahr mit dem Gokart auf Privatgrundstücken. Auf Gehwegen darfst Du das zwar auch, dort stellst Du jedoch meist eine Behinderung für Fußgänger dar. Und halte dich mit diesem Spielzeug von Fahrbahnen und Radwegen fern.

Grüßli, Arcon

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Hiho,

da Du an eine Stadtbesichtigung denkst, empfehle ich mal die Stadt hier vor der Tür: Köln. Dort bietet sich die Altstadt an, der Rhein sowieso, das Schokoladenmuseum, der Kölner Dom. Letzteren kann man, wenn man kein Problem mit Wendeltreppen und "Gegenverkehr" hat auch gut besteigen. Ebenfalls gibt es dort die Möglichkeit von Führungen auf die Dächer des Doms. Dafür muß man aber Schwindelfrei sein und die müssen gebucht werden. Eine Freundin war auch sehr begeistert von der Nachtwächterführung.

Grüßli, Arcon

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Hallo,

wenn der Absender die Rechnung außen am Paket anbringt, wird das Paket höchstwahrscheinlich direkt verzollt und die anfallenden Gebühren für die Beschaffungskosten zahlst Du beim Zusteller. Wenn die Rechnung nicht außen angebracht ist, dann wirst Du zum Zoll müssen. Auf jeden Fall fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, da der Warenwert bereits die Freigrenze überschritten hat. Zur Berechnung der Steuer wird allerdings der Warenwert mit den Versandkosten addiert, da sich daraus die Beschaffungskosten ergeben.

Gruß, ArconDuke

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Hallo,

Der Betrag und der Punkt ist korrekt, wenn es sich um einen Rotlichtverstoß handelt.

In Situationen wie Du war ich, vom Alkohol mal abgesehen (Alkohol hat NICHTS im Straßenverkehr zu suchen!), auch schon öfter. Leider kann man bei vielen Ampelschaltungen auch durch benachbarte Ampeln nicht erkennen, ob die Fahrradampel umspringen wird. Ich würde den Bußgeldbescheid anfechten, notfalls auch mit Hilfe eines Anwalts. Leider vergessen viele Menschen, daß Radfahrer nicht von jetzt auf gleich anhalten können. Das hast Du mit deiner Rechnung (Entfernung zur Ampel und Geschwindigkeit) ja gut erklärt. Das mit der leeren Straße solltest Du keinesfalls erwähnen. Zum einen ist diese Information irrelevant, da der Anhalteweg ja nicht vom Verkehrsaufkommen abhängig ist. Und zum anderen kann aus so etwas dann schnell ein vorsätzlicher Verstoß werden. Und in diesem Fall würde das Bußgeld deutlich teurer.

Gruß, ArconDuke

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Alkoholiker kann man schneller werden, als man immer denkt. Die größte Gefahr besteht in der Tat dann, wenn man regelmäßig trinkt. Allerdings bedeutet regelmäßiges Trinken noch lange nicht, daß man Alkoholiker ist. Wenn man sich absolut nicht vorstellen kann, an einem Samstag ohne Alkoholkonsum zu sein, dann kann man bereits von einer Alkoholabhängigkeit ausgehen.

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