Zu den vorhergehenden Antworten möchte ich noch ergänzen, dass im Rahmen der Übergangsregelung zur Einführung des Psychotherapeutengesetztes 1999 auch viele praktisch arbeitende Therapeuten zur Versorgung zugelassen wurden, die keine Ärzte und keine Psychologen sind. Von daher gibt es eine beträchtliche Zahl von praktisch im KV Versorgungssystem arbeitenden Psychologischen Psychotherapeuten, die z.B. Pädagogen, Theologen oder sonstiges sind. Dies war jedoch eine Übergangsregelung. Für Menschen, die jetzt PP werden wollen, gilt genau das schon gesagte.

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