Nein, für dich ist das nicht möglich, da du 18 sein musst um Paypal nutzen zu dürfen!

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Das Darlehen ist mit 10% der Regelleistung monatlich zurückzuzahlen, ja das ist schon richtig so. Siehe auch § 42 a SGB II http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/42a.html

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Paypal und Ebay, alles erst ab 18! Bist du ja noch nicht laut deiner Frage hier: http://www.gutefrage.net/frage/besenreiser-mit-16-wtf

Ebay und Paypal sind keine Spieleplattformen, da werden rechtsgültige Verträge abgeschlossen! Im Grunde begehst du Urkundenfälschung mit deinem Verhalten und strafbar bist du ja bereits.

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Ja, denn über Ebay werden bindende Kaufverträge abgeschlossen, die auch gerichtlich eingeklagt werden können, wenn der Verkäufer sich weigert, seine Pflicht zu erfüllen. In dem Fall müsst Ihr den Artikel für 1,50€ verkaufen, ob das jetzt euer Wunschbetrag ist oder nicht ist hier völlig gleich.

Verkauf es einfach und mach das nächste mal einen Mindestpreis fest oder ein höheres Startgebot. denn wenn du dich weigerst, dann kann es noch viel teurer werden, wenn Anwalts und Gerichtskosten entstehen. Und das wird passieren, wenn der Käufer zum Anwalt geht.

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Also ich bin beim Paypal Hilfe-Center schnell fündig geworden: https://www.paypal.com/de/webapps/helpcenter/helphub/article/?articleID=FAQ2087&m=SRE

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Gehts um das hier: http://www.gutefrage.net/frage/gestern-bei-amazon-einen-monitor-bestellt-heute-ist-er-billiger-bekomme-ich-das-geld-zurueck- ??

Hab da ja geschrieben, kannst auch einfach Annahme verweigern, oder hast es schon angenommen? Dann schickst es einfach an den Absender zurück.

Musst du mal nachsehen, ob ein Paketschein für die Rücksendung beiliegt, ansonsten mal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und nachfragen.

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Natürlich, wenn du über Ebay was verkaufst, dann ist Verkaufsprovision an Ebay zu zahlen. Das sind 10% des Verkaufspreises.

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Das geht schon, man kann immer eine andere Lieferanschrift angeben. Aber warum machst du dir keinen eigenen Paypal Account auf? Es kommt immer etwas merkwürdig rüber, wenn der Name und Anschrift des Accountinhabers und die Lieferanschrift unterschiedlich sind.

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Nur, wenn du dein Konto in ein P-Konto umwandelst, kannst du über den gesetzlichen Freibetrag verfügen ohne Angst haben zu müssen, das gepfändet wird. Also würde ich das empfehlen umgehend zu machen, sonst ist dein Konto und alles Einkommen nicht geschützt.

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Hallo,

die Payback Karte kannst du auch online aktivieren, dann geht das viel schneller. Aber Punkte sammeln kannst du mit der Karte bereits jetzt schon, auch wenn sie nicht auf dich registriert wurde. Nur kannst du mit den Punkten eben noch nichts machen, also sie nicht einlösen etc, wenn du die Karte nicht aktiviert hast.

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Morgen,

du gehst auf Einstellungen bei FB, hier der Link direkt dazu: https://www.facebook.com/settings

Und dort wählst du den Punkt "Apps" aus.

Da werden dann alle Seiten sowie Apps aufgelistet, mit denen du bereits deinen Facebook Account verbunden hast. Und dort hast du auch die Möglichkeit, diese auch zu entfernen.

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Ein "Freund" gibt dir das Geld zurück - Das ist also kein Freund mehr! Und wenn die Beziehung zu deinen "anderen Freunden" darunter leidet, weil du mit einem Menschen nichts mehr zu tun haben willst, der dich offenbar ausgenutzt und betrogen hat, dann frage ich mich dasselbe wie Keizen unten...

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Ganz einfach: Bestell dir jetzt den günstigeren Monitor und den anderen schickst du zurück bezw. nimmst ihn nicht an und schreibst dem Verkäufer, dass du zurücktreten möchtest.

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Nein, das geht nicht. Deine Bank und der Anbieter deiner Handykarte haben ja nichts miteinander zu tun, somit ist da keine Umbuchung möglich. Ob jedoch eine "Auszahlung" deinen Guthabens von deiner Handykarte möglich ist, müsstest du deinen Anbieter fragen.

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Bankdaten korrekt angegeben? Kein Zahlendreher oder ähnliches?

Dann würde ich einfach mal Kontakt aufnehmen und um Erklärung bitten.

Meine Frage an Dich: Warum wartest du damit 5 Monate und hast nicht gleich beim ersten Mal den Vermieter angerufen?

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Alles was über den pfändungsfreien Betrag drüber geht, ist an den Treuhänder abzuführen. Und nach 6 Jahren entscheidet das Insolvenzgericht darüber, ob der Rest der Schulden (falls noch nicht alles bezahlt wurde in der Zeit), erlassen wird. Während der Insolvenz hast du bestimmte Auflagen, unter anderem dir eben eine Arbeitsstelle zu suchen, um soviel wie möglich deiner Schulden abzuzahlen. Die Insolvenz ist kein Freifahrtsschein um einfach nichts zu zahlen und dann Schuldenfrei zu sein.

Mit dem Antrag auf Privatinsolvenz zeigst du nicht zwangsläufig deine Zahlungsunfähigkeit an, sondern bittest vielmehr, das Gericht, dir zu helfen, von deinen Schulden wegzukommen, wenn der außergerichtliche Zahlungsplan mit deinen Gläubigern gescheitert ist. Dieser Versuch bezw. der Nachweis darüber, sich außergerichtlich zu einigen, ist im übrigen auch Vorraussetzung für einen Antrag auf Insolvenz stellen zu können.

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