Darf sie eine halbe Note wegen fehlendem KA-HEft abziehen?
Hallo zusammen.
Jetzt mal eine Frage an alle unter euch, die sich mit dem "Schulrecht" auskennen:
Meine Englischlehrerin (10.te Klasse Gymnasium) hat mit in der letzten Arbeit wegen (erstmalig!) fehlendem Klassenarbeitsheft eine halbe Note abgezogen.
Sie hat vorher nicht gesagt, dass das Vergessen des Klassenarbeitsheftes einen Punktabzug mit sich bringt, ebenso wurden die Blätter mittels Lineal und Bleistift auf die Seitenmaße des Klassenarbeitshefts beschnitten.
Sie hat unter die Arbeit "halbe Note Abzug wegen fehlendem KA-Heft" geschrieben, also nichts von wegen äußerer Form was ja auch eigentlich nichts damit zu tun hat.
Meine Frage: Darf sie das? Denn mir fällt aktuell kein Grund ein, warum sie dazu berechtigt wäre; evtl. den Weg über die äußere Form, den sie sich ja aber mit dem Kommentar "halbe Note Abzug wegen fehlendem KA-Heft" ja verbaut hat...
Vielen Dank schonmal an alle Antworten im Vorraus!