Das heißt, dass du dich hättest impfen lassen wollen und dir ein Arzt aus gesundheitlichen Gründen davon abgeraten hat.

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Wenn du zum 25. Januar kündigst ist der 25. dein letzter Arbeitstag.

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Eine Inventur ist eine "körperliche Bestandsaufnahme": Zählen, wiegen, messen...

Der Bestand betrifft dann Anlagevermögen, das dem Unternehmen langfristig dient (z.B. Kassen, Regale etc) und Handelswaren, die zum Verkauf stehen.

Was die Kasse betrifft, so wird da allenfalls ein Kassensturz gemacht- da der Kassenbestand aber ohnehin täglich gezählt werden muss, wird er bei der Inventur nicht gesondert erwähnt.

Wenn darüber hinaus das Kassenjournal ausgewertet wird, z.B. um Diebstähle aufzudecken, hat das nichts mehr mit der Inventur selbst zu tun.

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Besprich dich mir deinem Anwalt. Dein Anwalt bist du und ER gibt erforderliche Auskünfte. Im Zweifelsfall verweise an die Akten bei der Polizei, da steht alles.

Versuche auf keinen Fall, selbst Auskünfte zu erteilen. Das kann nur nach hinten losgehen und du bist dazu nicht verpflichtet. Dein Anwalt (nach Rücksprache mit dir) und die Polizei. Niemand sonst sollte mit der gegnerischen Versicherung sprechen!

Deine Aussage hast du gemacht, alles andere steht in den Akten.

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In meine Augen hättest du für mindestens acht Monate des Jahres Weihnachtsgeld erhalten müssen. 8/12 sind 2/3 der 65% des Bruttolohns (eher etwas mehr, da du ja bereits im Laufe des Aprils angefangen hast).

Im Zweifelsfall gilt das, was für dich vorteilhafter ist. Wenn der Arbeitgeber es anders gewollt hätte, hätte er es im Vertrag explizit anders aufschreiben müssen.

Die Frage ist, ob du das jetzt auf sich beruhen lässt und ab sofort nur noch Dienst nach Vorschrift machst. Oder ob du Dienst nach Vorschrift machst und dir was neues suchst. Oder vor das Arbeitsgericht gehst und dir was neues suchst.

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Wenn eine Ampel aus ist gelten die Schilder bei der Ampel sowie die StVo.

Wenn du dich an eindeutige Verkehrszeichen gehalten hast und alle Vorfahrtsregeln beachtet hast, ist alles gut. Dann hat der andere langsam gemacht da er nicht aufgepasst hat und daher die aktuell geltenden Verkehrsregeln nicht kannte.

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Achso oder meinst du es so, dass du die Probezeit bei der Zeitarbeitsfirma verkürzen willst? Probezeit ist theoretisch Verhandlungssache.

Praktisch ist es aber besser, wenn du im Januar bei der Zeitarbeitsfirma wieder neu angestellt wirst. Per Gesetz darfst du dann nämlich ohne sachlichen Grund nicht erneut befristet angestellt werden. Das heißt du hättest dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag (sogar wenn im Arbeitsvertrag selbst etwas anderes stehen würde). Wenn du das möchtest, lass den Monat dazwischen frei.

Darf ich fragen, um welche Zeitarbeitsfirma es sich handelt?

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Lass dir doch einfach mal den Vertrag zuschicken. Es wird sicher wieder mit Probezeit sein, und dann ist deine Kündigungsfrist sehr kurz.

Wenn im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verwiesen wird und im Vertrag selbst nichts steht, stehen deine Kündigungsfristen im Tarifvertrag.

Diesen kannst du dir aushändigen lassen, wenn er nicht bei den Unterlagen dabei ist.

Solange du den Vertrag nicht unterschrieben hast bist du zu nichts verpflichtet und kannst immer noch absagen.

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Wenn du nichts unterschreibst wandelt sich dein befristeter Vertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag um. Hierfür msst du nichts tun.

Wenn dir der Vertrag, der dir angeboten wird, mehr zusagt als der ursprüngliche kannst du unterschreiben. Wenn das Datum schon vorausgefüllt ist kannst du es (optional) leserlich durchstreichen und das aktuelle Datum daneben schreiben und dann unterschreiben. Theoretisch kann ein Arbeitsvertrag sogar mündlich geschlossen werden.

Man muss abwägen, was vorteilhafter ist. Von den Konditionen und vom Betriebsklima.

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Mindestens ist es dann eine Täuschung.

"Unter einer Täuschung einer Person durch eine andere werden allgemein Umstände verstanden, die nicht den wahren oder wirklichen Tatsachen entsprechen, und dadurch bei der Person, die diese Umstände wahrnimmt, ein Irrtum und eine falsche Auffassung eines Sachverhalts entsteht.

Im deutschen Recht kann dies sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen."

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/taeuschung

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Deine Probezeit endet am 20.11. Somit kannst du bis zu 19.11. mit einer Frist von 2 Wochen kündigen, danach mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.

Spätestens muss deine Kündigung dem Arbeitgeber am 16.11. zugegangen sein, wenn du fristgerecht zum 30. November kündigen möchtest.

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Du kannst dem Arzt mitteilen, dass es sich um ein Missverständnis handelte und ihn um Korrektur bitten. Da würde ich persönlich beim Arzt vorsprechen. Allerdings *muss* er die Diagnose nicht rückwirkend ändern.

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Hast du denn Kopien dieser Rechnungen? Welche Kontoverbindung ist angegeben?

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