Besprich dich mir deinem Anwalt. Dein Anwalt bist du und ER gibt erforderliche Auskünfte. Im Zweifelsfall verweise an die Akten bei der Polizei, da steht alles.

Versuche auf keinen Fall, selbst Auskünfte zu erteilen. Das kann nur nach hinten losgehen und du bist dazu nicht verpflichtet. Dein Anwalt (nach Rücksprache mit dir) und die Polizei. Niemand sonst sollte mit der gegnerischen Versicherung sprechen!

Deine Aussage hast du gemacht, alles andere steht in den Akten.

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Du kannst dem Arzt mitteilen, dass es sich um ein Missverständnis handelte und ihn um Korrektur bitten. Da würde ich persönlich beim Arzt vorsprechen. Allerdings *muss* er die Diagnose nicht rückwirkend ändern.

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Meistens ist nur Leitungswasser versichert, nicht Abwasser. Da müsstest du mal in deinen Vertragsunterlagen nachschauen.

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Du musst eine Quittung ausstellen für den Kunden und eine Kopie davon in deinen Unterlagen aufbewahren. Das einfachste wäre, einen Quittungsblock zu kaufen.

Wenn der Kunde keine Quittung möchte kannst du das Original auch wegwerfen.

Aber wie heißt es so schön: keine Buchung ohne Beleg. Und eine Geldeinnahme ist ebenso wie eine Ausgabe eine Buchung.

Die Belege musst du 10 Jahre lang aufbewahren.

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Du kannst Reisekosten geltend machen, wenn die Niederlassung nicht deine gewöhnliche Arbeitsstätte ist. Davon gehe ich aus, wenn du an ein anderes Unternehmen entsendet wurdest.

Wenn du mit Bus und Bahn gefahren bist und dafür ein Ticket kaufen musstest, kannst du fie Fahrkarte einreichen und bekommst den Fahrpreis erstattet. Ansonsten bekommst du 30 ct je vollem für den Hinweg und für den Rückweg. Musst die km also abrunden. Das heißt dann Kilometerpauschale.

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Du kannst Schadensersatz fordern. Bedeutet, dass dir daraus entstandene Nachteile finanziell ersetzt werden müssen. Dafür brauchst du Beweise.

Finanzielle Schäden kann man leichter belegen als physische. Wenn z.B. die Medikamente verfallen waren, bevor du sie zurückbekommen hast, sind die Ersatzmedikamente vollumfänglich zu zahlen. Wenn die Medikamente noch brauchbar waren, als du sie zurückbekommen hast, und du für die Ersatzmedikamente deinen Dispo nutzen musstest, sind die Dispozinsen zu erstatten. Wenn du keinen Kredit zahlen musstest, ist dir kein Schaden entstanden und es ist für die Medikamente nichts zu zahlen.

Wenn du wegen des Fehlens der Medikamente einen psychischen Schaden erlitten hast, muss dieser vom Gericht festgestellt und bewertet werden. Ebenso verhält es sich, wenn dir durch das Fehlen der Medikamente ein körperlicher Schaden entstanden ist.

IMHO brauchst du hierfür in jedem Fall einen Anwalt. Daher wäge ab, welche Beweise du hast und welcher Schaden tatsächlich entstanden ist.

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Ich würde es so berechnen:

Anfangsbestand für Preis1

3.800 - 2.499 = 1.301 Liter zu 0,59€

Gesamtjahresverbrauch ./. Anfangsbestand für Preis 2

2.329,23 - 1.301 = 1.028,23 Liter zu 0,665 €

Für welchen Zeitpunkt hast du denn den Wert des Gesamtjahresverbrauchs?

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Wieviel Liter waren denn vor Zukauf noch im Tank? Diese werden mit 0.59 EUR/l bewertet.

Der weitere Verbrauch wird mit 0,655 EUR/l bewertet.

First in First out.

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Vormieter soll selbst eingebauten Sonnenschutz entfernen - muss er sich ankündigen und darf er Arbeiten an der Fassade vornehmen?

Ich habe in Österreich eine neue Mietwohnung bezogen. Der Vormieter hat außen am Balkon einen Sonnenschutz für Balkontür und Fenster angebracht. Dabei hat er auf einer Seite Teile der Fassade entfernt, damit das Rollo da reinpasst und sich absenken lässt. Bei der Übergabe der Wohnung wurde mir gesagt, das ich wegen der Ablöse des Sonnenschutzes mit dem Vormieter sprechen solle. Diesem habe ich mitgeteilt, daß ich den Sonnenschutz nicht haben möchte und er doch den ursprünglichen Zustand wieder herstellen solle. Daraufhin sagte der Vormieter, das er damit nichts zu tun habe und ich mich mit der Vermietungsgesellschaft in Verbindung setzen soll - dies habe ich getan. Der Vormieter hat nun bis 31.8. Zeit, den Ursprungszustand wieder herzustellen.

Muss der Vormieter sich ankündigen, wenn er den Sonnenschutz entfernen und meine Wohnung betreten möchte? Wenn ja, wie viele Tage im voraus?

Darf der Vormieter selbst die Fassade des Hauses instand setzen?

Der Vormieter hat mir mitgeteilt, daß derselbe, der den Sonnenschutz eingebaut hat auch den Rückbau vornehmen und die Fassade instandsetzen wird.

Wenn ich mir anschaue, wie das eingebaut wurde, wird mir Angst und Bange bei dem Gedanken.

Weiterhin ist das Fenster mit zahllosen Löchern durchgebohrt worden. Für die Führung der "Stricke", welche den Sonnenschutz hoch- und runterlassen ist ein 6x3 cm großes Loch durch das komplette Fenster gemacht worden.

Muss der Vormieter auch das Fenster erneuern?

Mfg Conrad

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Wenn es ist wie in Deutschland, solltest du ihn nach Terminvereinbarung reinlassen. Sollte der Vormieter den ursprünglichen Zustand nicht wieder herstellen können ist es Sache des Vermieters, dies beim Vermieter zu reklamieren. Es ist schließlich sein Eigentum und es ist grundsätzlich so, dass Einbauten in Mietobjekten bei Auszug wieder rückgebaut werden müssen.

Du kannst dann gegenüber dem Vermieter ggf. Mietminderung geltend machen. Hierfür ist allerdings der Rat eines Rechtsanwalts erforderlich. Ich würde dir jedenfalls dringend davon abraten, nach dem Bauchgefühl Miete einzubehalten.

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Für Einzelunterbringung zahlt man für gewöhnlich einen Aufpreis. Ich würde an deiner Stelle mal das Kleingedruckte lesen..

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Der Gerichtsstand ist dort, wo der Angeklagte zu Hause bist. Der Vorteil an dieser Angelegenheit ist für die Gegenseite, dass der Beschuldigte immer den gleichen Richter bekommt 😉

Es ist nur anders bei Taten mit "echtem" Tatort. Hier soll bei Bedarf vom Gericht ohne großen Aufwand eine Ortsbegehung durchgeführt werden können.

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Ja. Man sagt heute nicht mehr "Gutschrift" sondern Rechnungskorrektur. Der Betrag ist dann als dein Guthaben anzusehen, dass du ausgezahlt bekommen kannst, wenn du möchtest.

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Weiterbildung Webdesign mit Trägerzertifikat (1170 Lerneinheiten)

Dass "Webdesign" kein geregelter Ausbildungsberuf ist, ist nicht schlimm, da es zeitgemäß ist. So ein IHK-Zertifikat kannst auch später noch erwerben. Die IHK bietet ja so einiges an Qualifizierungen an, auch kürzere, die dann nicht so viel Geld kosten. Wenn du Glück hast kommt auch dein zukünftiger Arbeitgeber dann für die Kosten auf - solltest du nicht direkt als Freelancer durchstarten. Ich würde erstmal ne solide Basis schaffen.

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Verlängert sich meine Probezeit / muss ich meinen Führerschein abgeben bei einem Rotlichtverstoß (132 BKat)?

Hallo liebe Community

ich befinde mich in einer missligen Angelegenheit. Am 13.06.2021 habe ich folgende Ordnungswiedrigkeit begangen:

1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. (§37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat)

2. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.

Festgestellte Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 59 km/h

(§ 3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat)

Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto

"Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnde ich gemäß § 19 OWiG."

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Ich befinde mich bis 06.08.2021 in der Probezeit. Ich habe die Angst dass ich meinen Führerschein abgeben muss und mir ein Aufbauseminar auferlegt wird. Kann ich das irgentwie umgehen? Auf dem Foto trage ich eine Sonnenbrille und bin nicht gut erkennbar. Die Ampel war scheinbar unter einer Sekunde Rotphase. Ich habe bislang keine Ordnungswiedrigkeiten im Straßenverkehr begangen. Kann ich irgentwas tun um keinen Punkt zu bekommen?

Aktuell liegt mir nur der Anhörungsbogen vor, den ich vorerst nicht beantworten werde. Ich warte erstmal auf den Bußgeldbescheid ab, was wirklich auf mich zukommt.

Ich wäre für eine rechtliche Antwort sehr dankbar, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und mir keinen Rechtsbeistand leisten kann.

Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße

Leaked ✌

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Vielleicht kann dein Vater für dich einspringen oder jemand anderes, der z.B. eh kein oder nicht viel Auto fährt.

Jedenfalls wird es sehr teuer, wenn du erstmal nur abwartest. Auf dem Anhörungsbogen könntest du die angeblich gefahrene Person eintragen, dann bekäme diese die Rechnung, die Punkte und das Fahrverbot.

Noch etwas abgefahrener wäre es, wenn du angibst, dass du nicht weißt, wer gefahren ist, und glaubhaft versichern kannst, dass ein größerer Personkreis (z.B. ein Verein) Zugang zum Fahrzeug hatte und der Autoschlüssel für alle jederzeit zugänglich gewesen sei. Im Ergebnis müsstest du dann ein Fahrtenbuch führen, was aber auch wirklich ätzend wäre... und man braucht wirklich viel Phantasie, sich so eine Geschichte auszudenken..

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Je nach deinen Vorkenntnissen reicht vielleicht auch schon eine Weiterbildung zur "Fachkraft für Buchführung (IHK)". Sie dauert drei Wochen und wird während Corona auch online angeboten (z.B. TA Hameln).

Ansonsten gibt es auch sonst viele Online-Weiterbildungen. Schau mal bei Endriss, die haben auch einen sehr guten Ruf.

Nur um die Prüfung vor Ort wirst du nicht drumherum kommen.

Viele Grüße Anita

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Du fragst das Reisebüro, ob sie den Empfänger um Vernichtung der Unterlagen gebeten hat.

Solltest du darauf spekulieren: Schadensersatz kannst du vergessen, es ist ja kein Schaden entstanden.

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Nur wer verdient muss Steuern zahlen 🙂 wenn du also in die "Verlegenheit" kommst ist es ein gutes Zeichen. Der Steuerfreibetrag liegt 2021 bei 9.744 EUR. Und solange die Einnahmen 22.000 EUR für ein volles Jahr unterschreiten, kann die Option als Kleinunternehmer mit der Folge geltend gemacht werden, dass keine Umsatzsteuer abzuführen ist.

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Wenn du eine Gewinnerzielungsabsicht hast und es auf Dauer angelegt ist, ist es ein Gewerbe.

Du meldest das Gewerbe dem Finanzamt. Solange du eine gewisses Einkommens nicht übersteigst, kannst du es als Kleinunternehmer steuerfrei betreiben.

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Rein rechtlich hat der Verkäufer zweimal das Recht, nachzubessern. Er muss das Gerät nur zurücknehmen, wenn zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind.

Außerdem könntest du vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer eine Reparatur verweigert.

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Soll ich mich an die Verbraucherzentrale wenden wegen einer Corona-Rabattaktion von Fahrschule?

Hallo, ich habe zwei Fragen zu meinem Vertrag mit der Fahrschule (stehen am Ende). Auf meine Fragen und Anforderungen erhalte ich vonseiten der Fahrschule nur ausweichende Rückmeldungen und dadruch ist mir schon viel Zeit verlorengegangen.

Im Juni letzten Jahres habe ich mich bei einer Fahrschule angemeldet. Zu dieser Zeit hat sie mit einer Rabatt-Aktion geworben, unter anderem damit, dass der Grundbetrag fast vollkommen entfällt, und mit einem Jahr kostenloser ADAC-Mitgliedschaft. Im Sternchentext steht noch angemerkt: „Der Rabatt wird nur gewährt, wenn die Führerscheinausbildung bei (der Fahrschule) innerhalb von 12 Monaten erfolgreich beendet wird. Nachberechnung vorbehalten.“ Den Vertrag kann ich online auf meiner Profilseite einsehen. Nun sind die 12 Monate vorbei. Jetzt habe ich einige Konflikte mit der Fahrschule und fühle mich ungerecht behandelt.

Ich habe Anfang Dezember den theoretischen Teil abgeschlossen. Kurz vor dem Lockdown am 16.12.2020 habe ich eine 90 min. Fahrstunde bei einem neuen Fahrlehrer genommen. Mein erster ist leider gegangen. Es hat als eine reine Kennlernstunde für knapp 110 Euro geendet, bei der ich nichts neues dazugelernt habe. Nach dem Ende des Lockdowns am 8.3.2021 habe ich abgewartet, bis die Ostertage vorbei sind. Der zweite Fahrlehrer hat die Fahrschule mittlerweile ebenfalls verlassen und ich wollte sichergehen, dass ich mit dem nächsten in einem Stück alles schaffe. Am 5.5.2021 habe ich nach einem neuen Fahrlehrer gefragt. Die Fahrschule konnte meiner Nachfrage wegen akuten Fahrlehremangels nicht nachkommen. Sie hat mir aber eine dreimonatige Verlängerung der Rabattaktion vorgeschlagen (wegen des Lockdowns von 16.12.2020 bis 8.3.2021), falls ich in diesem Zeitraum den Führerschein schaffe. Auf meine Frage, ob die Wartezeit auf den neuen Fahrlehrer zu den drei Monaten dazugerechnet werden kann, hat sie bislang nur ausweichende Antwort gegeben, obwohl ich mehrmals hartnäckig danach gefragt habe. Dazu muss ich erwähnen, dass ich nur mit der von der Fahrschule den Schülern zur Verfügung gestellten Kontaktperson per Messanger App geschrieben habe. Die Filialien sind geschlossen. Am 7.6. habe ich zum ersten mal wieder Fahrstunde nehmen können, einen ganzen Monat nach meiner Anfrage. Die Fahrstunden haben sich, ohne dass ich darüber informiert worden bin, um 10 Euro erhöht. Mir wurde 185 Euro am Jahrestag abgezogen. Als Grund wird genannt: „Grundbetrag – Neuerteilung einer Klasse (§ 15 FeV)“. Der Fahrlehrer fährt in den nächsten drei Monaten für einen Monat in den Urlaub. Auf meine Frage, ob dieser Monat nicht auf die 3 Monate dazugerechnet werden kann, folgen nur ausweichende Antworten.

Hier kommen nun die Fragen: Ist meine Anforderung, auf die drei Monate Verlängerung der Rabattaktion die zwei zusätzlichen Monate dazuzurechnen, gerechtfertigt? Könnte ich auf Hilfe von Verbraucherzentrale hoffen?

Beste Grüße

Piccolino

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Das ist nicht so gut.

Der Dienstleistungsvertrag kann formfrei geschlossen werden, bedarf also keiner Schriftform.

Mehr Infos hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/dienstleistungsvertrag

Aber vielleicht hast du ja Glück und sie schicken dir den Vertrag. Ansonsten hast du nicht mehr als das, was auf deiner Profilseite steht.

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