Das ist im Prüfungsrecht geregelt. Und von Fe zu Fe unterschiedlich. Die Fahrschulen wissen das
Grundsätzlich ist die Teilnahme am Straßenverkehr Gelinde gesagt. Eine Himmelschreiende Sünde geworden. Die Forderung nach Strafe des Feuerwehrverband ist nachvollziehbar. Nur das Strafmaß beruht auf einem allgemeinen Irrtum,der sich mit dem Verlust des Führerschein zeigt. Zur Klarstellung. Der Führerschein ist nur die amtliche Bescheinigung,die das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis beweist. Mit dem „Führerschein verlieren“ ist wahrscheinlich ein Fahrverbot gemeint. Um einen Entzug der Faherlaubnis zu erwirken muss es gerichtlich oder behördlich angeordnet werden. Dieses Strafmaß halte ich als Fahrlehrer aller Klassen und Ausbildungslehrer für maßlos überzogen. Weil eine Strafe das Geschehen nicht wieder gut machen kann,aber andere zur Einsicht bringt. Muss eine Strafe weh tun ansonsten wäre es keine Strafe. Und die Strafe muss alle gleich hart treffen. Deshalb halte ich folgende Strafzumessung für gerechtfertigt.
Ein Fahrverbot über mehrere Jahre mit anschliesender MPU und Prüfung. Und ein versicherungsrechtlicher Neubeginn als Fahranfänger.
Die Gesamtheit der digitalen Technologien und Medien braucht kein Mindestalter. Aber eine dringende Verschärfung der Rahmenbedienungen,der Scheiß und Unwahrheiten nicht ermöglicht. Stattdessen die kommunikativen Aufgaben so wahrnimmt,das jeder Mensch Normen und gesellschaftliche Werte vermittelt bekommt.
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