Bei einem Handy zählen Kratzer ganz sicher zu den "normale Gebrauchsspuren".

Du kannst dem Verkäufer keinen Vorwurf machen.

Du hast das Handy zu bezahlen.

Fragen zum Artikel werden bei eBay grds. vorher geklärt! Mit der Abgabe deines Gebots erklärst du dich mit den Vetragsbedingungen einverstanden.

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Handel wenigstens jetzt wie ein vernünftiger, erwachsener Mensch und bezahl den Artikel, denn dazu hast du dich bereits vertraglich verpflichtet. Jedes andere Verhalten wird dir nur Ärger einbringen.

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Bitte konkretisiere deine Frage, da dir sonst niemand helfen kann.

Besteht der Pachtvertrag seit 6 Monaten oder ist die Kündigungsfrist 6 Monate?

Was hat der Pachtvertrag mit den Kindern zu tun?

Gibt es twei verschiedene Verträge über den Wohnraum und über die Pacht?

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Hier ist ein Link:

http://www.verbaende.com/files/fuer_verbaende/vr/phplib/F4563901C1D04AB4A400313936E457F4.htm?id=241

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Gerade habe ich GFS gegooglet, aber es ergibt keinen Sinn.

Ich habe keine Ahnung, wovon du sprichst.

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für sie: anasazi

für ihn: aaron

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Es fallen nur 19 % Umsatzsteuer an.

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