Der Schlagstock ist eine Hieb- und Stoßwaffe. Er darf ab einem Alter von 18 Jahren legal erworben, sowie besessen werden. Das Führen des Schlagstocks stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit gemäß §53 des Waffengesetzes dar. Das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen stellt ein Vergehen gemäß §52 WaffG dar. Außnahmen zum Führen sind geboten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck) und der Personalausweis/Pass dabei mitgeführt wird.

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Lass dich nicht von diesen Nichtsnutzen runtermachen!Versuche diese Typen zu ignorieren, die dich mobben. Sollte dir das Mobbing zu viel werden und du damit nicht fertig wirst, ist das allemal verständlich. Sprich aber dann bitte mit deinen Eltern, oder mit deinem Klassenlehrer/Vertrauenslehrer - du lässt dir diesen Mist von denen doch nicht gefallen! Also, finde eine Autoritätsperson der Schule und spreche mit dieser über die Sache. :)

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Zuerst solltest du dich fragen, wo der Grund für diese Angst vor Einbrechern ist. Ob deine Angst begründet ist und, was du dagegen tun kannst. Beispielsweise, wenn die Haus-, oder Wohnungstür nicht abgeschlossen ist, diese komplett abschließen (oder sogar die Raumtür abschließen?). Wenn es dunkel im Raum ist, hilft es auch helles Licht einzuschalten - das beruhigt. Gerade bei der Angst vor Einbrechern, solltest du ein Handy in Griffnähe haben, (auch um dich mental sicherer zu fühlen) um im Falle eines Einbruchs sofort Hilfe anfordern zu können. Außerdem bin ich mir sicher, dass Einbrecher Menschen im Schlaf nicht aufwecken werden, um denen etwas anzutun, sondern das Gegenteil machen werden, damit sie nicht bemerkt oder gar erkannt werden.

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Das dürfen sie definitiv nicht länger, als bis zum Ende der Schulstunde, ansonsten ist das, das Aneignen des Eigentums anderer, also Diebstahl. Klingt hart - ist aber so...

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Der Hausbesitzer hat also vor, dich aufgrund des Tatbestandes des Hausfriedensbruchs anzuzeigen, was er meiner Auffassung nach schwer erreichen wird, denn er hat dir (nach deiner Schilderung) keinen Verweis ausgesprochen, bevor er das Abwehrspray gegen dich einsetze. Das Benutzen des Abwehrsprays, sowie das Bedrohen per Schreckschusswaffe seinerseits in dieser Situation, wie du sie beschreibst, ist aus meiner Sicht jedenfalls unverhältnismäßig (sofern du dich nicht aggressiv ihm gegenüber verhalten hast - Abwehrspray darf nur als Notwehr gegen den Aggressor zur Verteidigung verwendet werden, sofern dies in der Situation zum Selbstschutz notwendig ist, sprich wenn sein Leben in Gefahr war, was anscheind nicht der Fall war...). Demzufolge kann der Hausbesitzer sich strafbar gemacht haben, wegen dem unverhältnismäßigem Gebrauch des Abwehrsprays, also des Tatbestandes der schweren Körperverletzung. Das Bedrohen per Schreckschusswaffe ist noch eine andere Sache, die das Waffengesetz regelt.

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