Bei der Eigentümer-Versammlung wurden wir davon unterrichtet, dass der Hausmeister-Service verschiedene Namensschilder der Wohnanlage an Klingeln und Briefkästen austauschen wird um ein einheitliches Aussehen zu haben. Die betroffenen Eigentümer sollen dafür eine Rechnung bekommen. Das ist nach Jahrzehnten zum ersten Mal, dass in diesem Zusammenhang von Kosten gesprochen wurde. Meine Frage ist: Sind die Namensschilder Sondereigentum oder gehören sie zu dem Gemeinschaftseigentum? Gehören die Kosten in den Posten "Instandhaltungsaufwand"? Gehört diese Arbeit zur normalen "Dienstleistung" eines Hausmeisterservises, der durch seine Vergütung abgedeckt ist? In welcher Höhe können Kosten für zwei Namensschilder abgerechnet werden? Mir scheint ein Betrag von 15 bis 20 Euro nicht wirklich erklärbar. Für eine Einschätzung eines Verwalters von Wohnungseigentum oder Verwaltungsbeirates wäre ich sehr dankbar.